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Veröffentlicht am 17.01.19
merzWISSENSCHAFT: Kinder / Medien / Rechte - Komplexe Anforderungen an Zugang, Schutz und Teilhabe im Medienalltag Heranwachsender
Jutta CrollKinder haben Rechte. Dies ist nicht zuletzt in der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgeschrieben. Diese Vereinbarung war im Jahr 1989 revolutionär und ihre Umsetzung ist leider bis heute nicht selbstverständlich. Gerade angesichts der Digitalisierung ist es lohnenswert, einen Blick darauf zu werfen, wie die Rechte der Kinder in der Gestaltung und Bereitstellung von Medienangeboten, aber auch bei medienpädagogischen Aktivitäten berücksichtigt werden. Im Zuge der Mediatisierung aller Lebensbereiche („deep mediatisation“) erscheint dies wichtiger denn je. Neue digitale Technologien bieten neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe – auch Kinder und Jugendliche profitieren beispielsweise von den vielfältigen Informations- und Kommunikationsangeboten.
In der Sonderausgabe merzWissenschaft Nr.6 erschienen im Dezember 2018 sind zwei Artikel erschienen, die auf den Arbeiten des Projekts Kinderrechte.digital beruhen.
Stopp! Geheim - Das Kinderrecht auf Datenschutz und Privatsphäre in der digitalen Welt
Zentrale Themen des Beitrags sind Datenschutz und Privatsphäre aus kinderrechtlicher Perspektive. Es wird diskutiert, wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den besonderen Schutzbedarf von Kindern adressiert und wie eine am Kind orientierte Umsetzung der DSGVO aussehen kann. Die Thematik wird aus drei Perspektiven beleuchtet: dem fachlichen Bezug zu Kinderrechten auf nationaler Ebene, der Einordnung in den europäischen Kontext und der Einbeziehung der kindlichen Sichtweise auf das Thema.
Der Einfluss von Domainnamen auf die Rechte von Kindern im Internet
Angesichts der zentralen Bedeutung des Internets für Kinder im 21. Jahrhundert können das Domain Name System (DNS) und die Verfahren, die zur Vergabe von Domain-Namen führen, entscheidenden Einfluss auf die Rechte von Kindern auf Zugang, Schutz und Teilhabe haben. Der Grund dafür liegt in den Vertragsbedingungen, zu denen ICANN Domainnamen vergibt. Diese können entweder Maßnahmen zur Wahrung jener Rechte vorsehen oder sie können großzügiger gestaltet sein und so den Weg freimachen für Absichten, die diese Rechte und die Sicherheit von Kindern gefährden. Der Artikel beschreibt die Infrastruktur der Internet Corporation of Assigned Names and Numbers – ICANN und bietet eine Perspektive sowohl auf das Potenzial des DNS zur Verwirklichung der Kinderrechte als auch auf die Verpflichtungen der für die Verwaltung des DNS Verantwortlichen, das heißt ICANN selbst sowie der Registries und Registrare gegenüber Kindern.
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