AKTUELLES
Veröffentlicht am 14.03.19
Konzeptnotiz für eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten des Kindes in Bezug auf das digitale Umfeld
Vereinte NationenAufruf zur Einreichung von Beiträgen.
Der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes wird eine Allgemeine Bemerkung (General Comment) zu den Rechten des Kindes in Bezug auf das digitale Umfeld verfassen.
Der Ausschuss lädt alle interessierten Parteien ein, sich zu der Konzeptnotiz der Allgemeinen Bemerkung zu äußern. Einreichungen sind zu allen Aspekten der Konzeptnotiz willkommen, mit einem Schwerpunkt auf den folgenden Punkten:
- Zweck und Umfang der Allgemeinen Bemerkung;
- Die Struktur der Allgemeinen Bemerkung;
- Allgemeine Umsetzungsmaßnahmen der Vertragsstaaten, die erforderlich sind, um die Rechte des Kindes in Bezug auf das digitale Umfeld zu verwirklichen;
- Ansichten zu den in der Konzeptnotiz aufgeworfenen Fragen und Problemen; und
- Vorschläge für neue Themen zur Aufnahme in die Allgemeine Bemerkung.
Insbesondere begrüßt der Ausschuss einschlägige Forschungsergebnisse; Branchenkenntnisse; Ergebnisse aus Konsultationen mit Kindern; Beispiele für Gesetze, politische Richtlinien oder Programme; oder Beweise für bewährte Verfahren (good practice), die zum Entwurfsprozess beitragen würden.
Alle Einsendungen:
- Sollten in einer der Amtssprachen des Ausschusses eingereicht werden: Englisch, Französisch oder Spanisch;
- Sollten in einem prägnanten Dokument enthalten sein, das sich ausdrücklich auf die Auswirkungen des digitalen Umfelds auf die Verwirklichung der Rechte des Kindes konzentriert und dürfen nicht mehr als 6 Seiten umfassen;
- Sollten eine kurze Erklärung enthalten, in der die einreichende Organisation oder Person vorgestellt wird;
- Sollten elektronisch im WORD-Format an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: crc@ohchr.org
- Sollen nicht übersetzt werden; und
- Werden auf der zugehörigen Website des Ausschusses veröffentlicht.
Die Frist für die Einreichung von Beiträgen ist der 15. Mai 2019. Nach Ablauf dieser Frist werden eingehende Beiträge nicht mehr berücksichtigt oder auf der Webseite veröffentlicht. Parallel dazu werden Konsultationen mit Kindern in verschiedenen Kontexten in mehreren Ländern sowie mit Experten aus relevanten Bereichen durchgeführt, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven in der Allgemeinen Bemerkung vollständig berücksichtigt werden. Nach gebührender Prüfung aller eingegangenen Beiträge wird der Ausschuss einen ersten Entwurf der Allgemeinen Bemerkung für eine zusätzliche Konsultation mit den relevanten Interessengruppen ausarbeiten.
Die Konzeptnotiz ist als Download verfügbar.