Direkt zum Seiteninhalt springen - Tastenkürzel 2 Direkt zum Hauptmenü springen - Tastenkürzel 1 Direkt zur Suche springen - Tastenkürzel 5

AKTUELLES


  • Veröffentlicht am 05.03.21

    Neuer Jugendmedienschutz: PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben!

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Berlin, 05.03.2021 Der Deutsche Bundestag hat heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte Gesetz zur Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet. Mit den neuen Regelungen wird erstmals die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Normtext verankert. In Artikel 12 der UN-KRK, Absatz 1 heißt es „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Dies wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz direkt umgesetzt: Kinder und Jugendliche werden in einem Beirat, der bei der neuen Bundeszentrale für Jugendmedienschutz eingerichtet wird, vertreten sein und dort auch an der regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes mitwirken.

    Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung eines modernen Jugendmedienschutzes ist folgerichtig, wenn man bedenkt, dass sie es sind, die neue digitale Anwendungen, Geräte und Dienste häufig als erste nutzen und dabei teilweise erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Diese werden im Gesetz nun wie folgt ausdrücklich benannt: „Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.“ Die Plattformbetreiber verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen. Dazu gehören u.a. kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem z. B. Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten. Unterstützen können dabei die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die zusammen mit den Dienstanbietern Leitlinien zur Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen erarbeiten und dabei auch die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen einbeziehen sollen.

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die zur Bundeszentrale für Jugendmedienschutz umgebaut und modernisiert wird, hat den Auftrag, die beteiligten Akteure im Prozess einer dialogischen Regulierung zusammenzubringen und die konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern zu gewährleisten.

    Mit der Einführung des neuen Schutzziels der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung von Orientierung verfolgt das Jugendschutzgesetz einen ganzheitlichen Ansatz: Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen und Deskriptoren des Gefährdungspotenzials Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen. Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.

    Die Rechte und der Schutz von Kindern werden mit dem neuen Jugendschutzgesetz gestärkt, Partizipation und Teilhabe werden großgeschrieben, und der Prozess der digitalen Transformation der Gesellschaft wird ein Stück weit kindgerechter gestaltet. Bravo, denn Deutschland setzt damit als erstes Land weltweit die Forderungen der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld, die der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen im Februar 2021 angenommen hat, vorbildlich um.

    Lesen Sie mehr zum Thema : www.digitale-chancen.de


  • Veröffentlicht am 16.11.17

    kinderrechte.digital

    20. November 2017: Heute ist Internationaler Tag der Kinderrechte, die UN-Kinderrechtskonvention feiert ihren 28. Geburtstag. Seit der Verabschiedung der Kinderrechte hat sich die Welt verändert, Internet, Apps und Onlinespiele sind für Kinder heute eine Selbstverständlichkeit. Sie bringen neue Möglichkeiten des Spielens und Lernens und können die Rechte von Kindern stärken, aber sie bergen auch Gefahren.

    Wer Kinderrechte heute verstehen und verwirklichen will, muss die Chancen und Risiken der Digitalisierung mitdenken und sich auf die digitalisierte Lebenswelt von Kindern einlassen. Jedes Kind hat das Recht auf Zugang zu digitalen Medien, auf Bildung mit digitalen Medien und die Vermittlung von Medienkompetenz. Das Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit wird ganz klar durch das Internet gestärkt, aber dabei muss auch der Schutz vor neuen Formen und Phänomenen der Diskriminierung, beispielsweise Cyber-Mobbing oder Hate Speech, gewährleistet sein. Die Kinderrechtskonvention garantiert das Recht auf Freizeit, Spiel und Teilhabe, aber bisher sind digitale Spielplätze für Kinder (noch) keine Selbstverständlichkeit. Die Privatsphäre von Kindern ist durch das Internet verletzlicher geworden, Gewalt und Missbrauch finden auch online statt. Deshalb muss das digitale Umfeld Schutzmechanismen bereitstellen, die das Alter und die Fähigkeit der Kinder berücksichtigen.

    Am Weltkindertag 2017 ist es Zeit, die Kinderrechte in der digitalen Welt zu stärken. Denn für Kinder stellt das Internet die Welt nicht auf den Kopf, sondern macht sie größer, bunter und vielfältiger.

    Das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt - Kinderrechte.digital

    Im April 2016 hat der Europarat die sogenannte Sofia-Strategie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Diese umfasst neben Aspekten wie Chancengleichheit, Teilhabe, Gewaltfreiheit und kinderfreundliche Justiz auch die Digitalisierung der Lebenswelten von Kindern. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Projektes Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen sowie Maßnahmen zum Schutz von Kindern und zur Prävention von Risiken analysiert.

    Im Zuge der internationalen Kooperation hat das Projekt Kinderrechte.digital vom 3. bis 6. Oktober 2017 am Weltkongress zur Würde des Kindes, veranstaltet von der Päpstlichen Gregorianischen Universität in Rom, teilgenommen und ein Programm zur Umsetzung der „Erklärung von Rom", die zum Abschluss in einer Audienz Papst Franziskus präsentiert wurde, entwickelt. Die Erklärung fordert Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und die Zivilgesellschaft dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Rechte und der Würde von Kindern in der digitalen Welt sicherzustellen. Die Erklärung von Rom kann auf der Projektwebseite kinderrechte.digital nachgelesen werden.