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EINSTIEG

Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt

Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat sich unsere Welt vielseitig verändert - und somit auch die Lebenswelt von Kindern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Richtlinien unter die Lupe zu nehmen und unter dem Aspekt der Veränderung der Gesellschaft im Zuge der Digitalisierung zu betrachten.

Ein einheitliches Verständnis von den Begriffen „Kind“ und „digitaler Welt“ ist die Voraussetzung, wenn man sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelten von Kindern beschäftigt.

Kind ist laut UN-Kinderrechtskonvention, eine Person unter 18 Jahren. Unter digitaler Welt verstehen wir mehr als bloß Internet. Sie ist das Zusammenspiel der sich stetig entwickelnden Angebote (Inhalte, Programme und Dienstleistungen) kommerzieller, öffentlicher und anderer Anbieter in digitaler Form. Dies umfasst alle Computer- und digital vernetzte Technologien und Dienstleistungen, oft bezeichnet als IKT, das Internet, das World Wide Web, Mobile Endgeräte, Netzwerke, Online, Apps, Soziale Medien, elektronische Datenbanken, Big Data, das Internet der Dinge, Angebote der Informationsgesellschaft, das Medienumfeld, Online-Spiele, und jede (technische) Entwicklung, die Zugang zu oder Dienste für die digitale Lebenswelt ermöglicht.

Bei der Betrachtung der Digitalisierung der Lebenswelt von Kindern fokussieren wir uns auf folgende sechs Rechte: Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel, Privatsphäre und Datenschutz, Bildung und Medienkompetenz sowie Schutz und Sicherheit - unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechtsabkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.


  • bunte Windmühle aus Plastik mit Strandhintergrund

    Nicht-Diskriminierung

    Entsprechend dem Recht auf Nichtdiskriminierung sollen alle Kinder gleichermaßen einen effektiven und bedarfsgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben.

    Deshalb müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um digitale Ausgrenzung zu überwinden, etwa durch die Bereitstellung von kostenlosem, sicherem Internetzugang für Kinder an dafür bestimmten öffentlich zugänglichen Orten sowie durch Investitionen in Maßnahmen und Programme, die den bezahlbaren Zugang aller Kinder zu digitalen Technologien und deren sachkundige Nutzung in Lernumgebungen, Einrichtungen des Gemeinwesens und zu Hause unterstützen.

  • Ansicht: Wir feiern die neue Stelle zur Durchsetzung der Kinderrechte!

    Vorrang des Kindeswohls

    Das digitale Umfeld wurde ursprünglich nicht für Kinder gestaltet und spielt dennoch eine wichtige Rolle in ihrem Leben.

    Das dynamische Konzept des Kindeswohls muss diesem spezifischen Kontext entsprechend verstanden werden.

    Bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Regulierung, Gestaltung, Verwaltung und Nutzung des digitalen Umfelds muss das Wohl eines jeden Kindes vorrangig berücksichtigt werden.

  • Kinderhände halten eine Kristallkugel und ein Baum

    Recht auf Leben

    Die Chancen, die sich im digitalen Umfeld bieten, spielen für die Entwicklung von Kindern eine immer bedeutendere Rolle und können gerade in Krisensituationen für Kinder lebens- und überlebenswichtig sein.

    Deshalb müssen Kinder mit allen geeigneten Maßnahmen vor Gefahren für ihr Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung geschützt werden.

    Zu den Risiken in Bezug auf Inhalte, Kontakte, Verhaltensweisen und Vertragsverhältnisse gehören unter anderem gewalttätige und sexualisierte Inhalte, Cyberaggression und Cybermobbing, Glücksspiel, Ausbeutung und Missbrauch einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs sowie die Verherrlichung von oder Anleitung zu Selbstmord oder lebensgefährlichen Aktivitäten, unter anderem durch Kriminelle oder als terroristisch oder gewalttätig bis extremistisch eingestufte bewaffnete Gruppen.

  • Hand hält ein Spielzeugmegaphon auf braun-beigen Hintergrund

    Berücksichtigung des Kindeswillens

    Kinder berichteten, dass das digitale Umfeld ihnen entscheidende Möglichkeiten bietet, sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Gehör zu verschaffen.

    Die Nutzung digitaler Technologien kann dazu beitragen, die Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu verwirklichen.

    Deshalb muss das Wissen über und der Zugang von Kindern zu digitalen Instrumenten, mit denen sie ihre Meinung äußern können, gefördert sowie sie selbst bei der Nutzung unterstützt werden.

  • Nahaufnahme von einem Jungen, der seine Schuhe bindet

    Entwicklung des Kindes

    Die sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes als Prinzip zunehmender Befähigung aufgrund des allmählichen Erwerbs von Kompetenzen, Verständnis und Handlungsfähigkeit sind zu achten.

    Dieser Prozess gewinnt besondere Bedeutung im digitalen Umfeld, wo Kinder sich selbstständig und ohne Aufsicht ihrer Eltern und betreuenden Personen einbringen können. Die mit den Aktivitäten von Kindern im digitalen Umfeld verbundenen Risiken und Chancen verändern sich je nach Alter und Entwicklungsstand.

    Dies muss berücksichtigt werden, wenn Kinder mit entsprechenden Maßnahmen im digitalen Umfeld geschützt oder ihr Zugang dazu erleichtert werden soll. Die Gestaltung altersgerechter Maßnahmen sollte sich an den jeweils zuverlässigsten aktuellen Forschungsergebnissen aus verschiedenen Disziplinen orientieren.

  • Zwei Kinder spielen Daumenkrieg

    Bürgerrechte und Freiheiten

    Das digitale Umfeld bietet Kindern einzigartige Möglichkeiten, ihr Recht auf Informationszugang und auf freie Meinungsäußerung zu verwirklichen. Das digitale Umfeld kann es Kindern ermöglichen, ihre soziale, religiöse, kulturelle, ethnische, sexuelle und politische Identität auszubilden und in Gemeinschaften und öffentlichen Räumen an gesellschaftlichen Diskussionen zum Zweck des kulturellen Austauschs, des sozialen Zusammenhalts und der Vielfalt teilzuhaben.

    Die Verwirklichung dieser Rechte muss gefördert und das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im digitalen Umfeld geachtet werden.

    Die Privatsphäre ist unverzichtbar für die Handlungsfähigkeit, Würde und Sicherheit von Kindern und für die Ausübung ihrer Rechte im digitalen Umfeld. Daher muss mithilfe legislativer, behördlicher und sonstiger Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Organisationen und alle Umgebungen, die Daten von Kindern verarbeiten, deren Privatsphäre achten und schützen.

    Durch den Einsatz digitaler Identifikationssysteme mit denen die Geburt jedes neugeborenen Kindes registriert und von den nationalen Behörden offiziell anerkannt werden kann, soll jedem Kind der Zugang zu Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Fürsorge, erleichtert werden.

  • Ansicht: Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

    Gewalt gegen Kinder

    Das digitale Umfeld kann neue Mittel und Wege zur Ausübung von Gewalt gegen Kinder schaffen, etwa in dem es Situationen ermöglicht, in denen Kinder Gewalt erleben und/oder beeinflusst werden können, sich selbst oder anderen Schaden zuzufügen.

    Krisen wie z.B. Pandemien können die Gefahr online erlittener Schäden erhöhen, da Kinder unter solchen Umständen mehr Zeit in virtuellen Umgebungen verbringen.

  • Kinderhand und Erwachsenenhand

    Familie und Fürsorge

    Viele Eltern und Betreuende benötigen Unterstützung dabei, das nötige technologische Wissen sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten aufzubauen, um Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld zu unterstützen.

    Es muss sichergestellt sein, dass Eltern und Betreuende Gelegenheit erhalten, sich Medienkompetenz anzueignen, zu lernen, auf welche Weise Technologien die Kinderrechte fördern können, zu erkennen, wenn ein Kind im Internet Schaden erlitten hat, und angemessen zu reagieren.

  • Hände, die Papierausschnitte von verschiedenen Familienmitglieder halten.

    Kinder mit Behinderungen

    Das digitale Umfeld eröffnet Kindern mit Behinderungen neue Möglichkeiten, soziale Beziehungen mit Gleichaltrigen zu pflegen, auf Informationen zuzugreifen und an öffentlichen Entscheidungsprozessen teilzuhaben.

    Daher ist es erforderlich, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Entstehung neuer Barrieren zu verhindern und vorhandene Barrieren für Kinder mit Behinderungen im digitalen Umfeld zu beseitigen.

  • Nahaufnahme von Arzt mit Stethoskop. Patientin im Hintergrund.

    Gesundheit und Wohlergehen

    Digitale Technologien können den Zugang zu Gesundheitsdiensten und informationen erleichtern sowie diagnostische und therapeutische Angebote für die körperliche und geistige Gesundheit von Müttern, Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sowie deren Ernährung verbessern.

    Sie bieten zudem sehr gute Chancen, Kinder in benachteiligten oder besonderes schutzbedürftigen Situationen oder in entlegenen Regionen zu erreichen.

  • Schulmädchen schreibt an einer grünen Tafel

    Bildung, Freizeit und Kultur

    Das digitale Umfeld kann den Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung erheblich erleichtern und verbessern. Dies schließt verlässliche Ressourcen für formales, non-formales, informelles, Peer-to-Peer- und selbstgesteuertes Lernen ein. Der Einsatz digitaler Technologien kann auch die Bindung zwischen Lehrenden und Schüler*innen sowie unter den Lernenden stärken.

    Das digitale Umfeld fördert das für das Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern unverzichtbare Recht auf Kultur, Freizeit und Spiel. Kinder aller Altersgruppen berichten, dass die Beschäftigung mit einer Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen ihrer Wahl ihnen Spaß bereitet, ihr Interesse weckt und ihnen Entspannung bietet.

  • Ansicht: Auch Avatare bei EU-Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern berücksichtigen

    Besonderer Schutz

    Kinder sollen vor allen Formen der Ausbeutung geschützt werden, die ihr Wohlergehen in Bezug auf das digitale Umfeld beeinträchtigen. Ausbeutung kann in vielerlei Gestalt auftreten, z. B. als wirtschaftliche Ausbeutung bis hin zur Kinderarbeit, als sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch, als Verkauf von, Handel mit und Entführung von Kindern oder als Anstiftung von Kindern zu kriminellen Handlungen u.a. in Form von Cyberkriminalität.

    Durch das Erstellen und Teilen von Inhalten können Kinder im digitalen Umfeld zu wirtschaftlichen Akteur*innen werden, was ihre Ausbeutung zur Folge haben kann.