Direkt zum Seiteninhalt springen - Tastenkürzel 2 Direkt zum Hauptmenü springen - Tastenkürzel 1 Direkt zur Suche springen - Tastenkürzel 5

EINSTIEG

Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt

Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat sich unsere Welt vielseitig verändert - und somit auch die Lebenswelt von Kindern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Richtlinien unter die Lupe zu nehmen und unter dem Aspekt der Veränderung der Gesellschaft im Zuge der Digitalisierung zu betrachten.

Ein einheitliches Verständnis von den Begriffen „Kind“ und „digitaler Welt“ ist die Voraussetzung, wenn man sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelten von Kindern beschäftigt.

Kind ist laut UN-Kinderrechtskonvention, eine Person unter 18 Jahren. Unter digitaler Welt verstehen wir mehr als bloß Internet. Sie ist das Zusammenspiel der sich stetig entwickelnden Angebote (Inhalte, Programme und Dienstleistungen) kommerzieller, öffentlicher und anderer Anbieter in digitaler Form. Dies umfasst alle Computer- und digital vernetzte Technologien und Dienstleistungen, oft bezeichnet als IKT, das Internet, das World Wide Web, Mobile Endgeräte, Netzwerke, Online, Apps, Soziale Medien, elektronische Datenbanken, Big Data, das Internet der Dinge, Angebote der Informationsgesellschaft, das Medienumfeld, Online-Spiele, und jede (technische) Entwicklung, die Zugang zu oder Dienste für die digitale Lebenswelt ermöglicht.

Bei der Betrachtung der Digitalisierung der Lebenswelt von Kindern fokussieren wir uns auf folgende sechs Rechte: Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel, Privatsphäre und Datenschutz, Bildung und Medienkompetenz sowie Schutz und Sicherheit - unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechtsabkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.


  • Zwei Kinder spielen Daumenkrieg

    Bürgerrechte und Freiheiten

    Das digitale Umfeld bietet Kindern einzigartige Möglichkeiten, ihr Recht auf Informationszugang und auf freie Meinungsäußerung zu verwirklichen. Das digitale Umfeld kann es Kindern ermöglichen, ihre soziale, religiöse, kulturelle, ethnische, sexuelle und politische Identität auszubilden und in Gemeinschaften und öffentlichen Räumen an gesellschaftlichen Diskussionen zum Zweck des kulturellen Austauschs, des sozialen Zusammenhalts und der Vielfalt teilzuhaben.

    Die Verwirklichung dieser Rechte muss gefördert und das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit im digitalen Umfeld geachtet werden.

    Die Privatsphäre ist unverzichtbar für die Handlungsfähigkeit, Würde und Sicherheit von Kindern und für die Ausübung ihrer Rechte im digitalen Umfeld. Daher muss mithilfe legislativer, behördlicher und sonstiger Maßnahmen sichergestellt werden, dass alle Organisationen und alle Umgebungen, die Daten von Kindern verarbeiten, deren Privatsphäre achten und schützen.

    Durch den Einsatz digitaler Identifikationssysteme mit denen die Geburt jedes neugeborenen Kindes registriert und von den nationalen Behörden offiziell anerkannt werden kann, soll jedem Kind der Zugang zu Dienstleistungen u.a. in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Fürsorge, erleichtert werden.