EINSTIEG
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 hat sich unsere Welt vielseitig verändert - und somit auch die Lebenswelt von Kindern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Richtlinien unter die Lupe zu nehmen und unter dem Aspekt der Veränderung der Gesellschaft im Zuge der Digitalisierung zu betrachten.
Ein einheitliches Verständnis von den Begriffen „Kind“ und „digitaler Welt“ ist die Voraussetzung, wenn man sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelten von Kindern beschäftigt.
Kind ist laut UN-Kinderrechtskonvention, eine Person unter 18 Jahren. Unter digitaler Welt verstehen wir mehr als bloß Internet. Sie ist das Zusammenspiel der sich stetig entwickelnden Angebote (Inhalte, Programme und Dienstleistungen) kommerzieller, öffentlicher und anderer Anbieter in digitaler Form. Dies umfasst alle Computer- und digital vernetzte Technologien und Dienstleistungen, oft bezeichnet als IKT, das Internet, das World Wide Web, Mobile Endgeräte, Netzwerke, Online, Apps, Soziale Medien, elektronische Datenbanken, Big Data, das Internet der Dinge, Angebote der Informationsgesellschaft, das Medienumfeld, Online-Spiele, und jede (technische) Entwicklung, die Zugang zu oder Dienste für die digitale Lebenswelt ermöglicht.
Bei der Betrachtung der Digitalisierung der Lebenswelt von Kindern fokussieren wir uns auf folgende sechs Rechte: Zugang, Meinungs- und Informationsfreiheit, Versammlung und Vereinigung, Teilhabe und Spiel, Privatsphäre und Datenschutz, Bildung und Medienkompetenz sowie Schutz und Sicherheit - unter Berücksichtigung internationaler Menschenrechtsabkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Bildung, Freizeit und Kultur
Das digitale Umfeld kann den Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung erheblich erleichtern und verbessern. Dies schließt verlässliche Ressourcen für formales, non-formales, informelles, Peer-to-Peer- und selbstgesteuertes Lernen ein. Der Einsatz digitaler Technologien kann auch die Bindung zwischen Lehrenden und Schüler*innen sowie unter den Lernenden stärken.
Das digitale Umfeld fördert das für das Wohlbefinden und die Entwicklung von Kindern unverzichtbare Recht auf Kultur, Freizeit und Spiel. Kinder aller Altersgruppen berichten, dass die Beschäftigung mit einer Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen ihrer Wahl ihnen Spaß bereitet, ihr Interesse weckt und ihnen Entspannung bietet.