FOKUS
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Veröffentlicht am 13.06.22
Gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Am 1. und 2. Juni 2022 hat in Brüssel das Gipfeltreffen der globalen WeProtect-Allianz stattgefunden, bei der das folgende Communiqué verabschiedet wurde.
Communiqué des Gipfeltreffens der WeProtect Global Alliance 2022: Die Wende im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet
WeProtect Global Alliance - Medien, Ankündigung des Gipfeltreffens
2. Juni 2022
Wir, die Delegierten des Weltgipfels zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauchs im Internet (Global Summit to Turn the Tide on Child Sexual Abuse Online), der am 1. und 2. Juni 2022 im Egmont-Palast in Brüssel, Belgien, stattfand:
Erkennen an, dass der sexuelle Missbrauch und die Ausbeutung von Kindern im Internet eine wachsende globale Bedrohung darstellen, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurde;
stellen fest, dass weiterhin Fortschritte gemacht werden in Form von Rechtsvorschriften zur Regulierung des digitalen Raums, verbesserten Online-Sicherheitstechnologien und Reaktionen des Justizsektors sowie verstärktem Eintreten und Einflussnahme durch Betroffene von Missbrauch; und sind
überzeugt, dass es ein erhebliches Ungleichgewicht gibt zwischen dem Ausmaß und der Schwere des Problems und den Ressourcen, die sowohl von der Industrie als auch von den Regierungen in die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet investiert werden. Wir müssen das Missverhältnis zwischen den Ressourcen beheben und Kapazitäten aufbauen, um dieser Bedrohung weltweit vorzubeugen und darauf zu reagieren.
Um sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet ein Ende zu setzen, bedarf es einer stärkeren Zusammenarbeit und größerer Investitionen aller Akteure, die in der WeProtect Global Alliance vertreten sind, und zwar auf der Grundlage des Model National Response und des Global Strategic Response Framework. Dies geht aus dem Bericht Framing the Future von UNICEF und der WeProtect Global Alliance hervor.
Wir VERPFLICHTEN uns daher zu Folgendem:
- Beschleunigung der globalen Zusammenarbeit und Innovation zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet mit folgenden Schwerpunkten:
- Verstärkte Zusammenarbeit zur Bewältigung der rechtlichen Herausforderungen bei der Ermittlung und Verfolgung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet. Dies unterstützt Länder während sie eine globale Angleichung der Rechtsvorschriften, der Klassifizierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Standards für den Austausch von Daten und Informationen anstreben.
- Arbeit an der Beseitigung von Wissenslücken in Bezug auf die Wirksamkeit von Präventions- und Reaktionsmaßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch von Kindern im Einklang mit der Model National Response. Dazu gehören auch fortwährende Kontrolle und Forschung, um die kontinuierliche Weiterentwicklung und den verbesserten Einsatz von Technologien in allen Bereichen zu unterstützen.
- Förderung und weltweite Implementierung des Model National Response und Global Strategic Response Frameworks durch alle in der Allianz vertretenen Akteure sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen und des Feedbacks unserer Mitglieder.
- Verstärkung der nationalen Prävention und Reaktion auf sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet mit folgenden Schwerpunkten:
- Investitionen in Strafverfolgungs- und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsdienste, damit die für Verbrechen gegen Kinder zuständigen Behörden über ausreichende Ressourcen verfügen, um gegen Sexualstraftaten, auch solchen, die durch digitale Technologie ermöglicht werden, vorzugehen. Außerdem sollen die Mitarbeitenden systematisch geschult und in ihren Kapazitäten gestärkt werden, damit sie neuen und aufkommenden Gefahren immer einen Schritt voraus sind. Sexualstraftaten, bei denen digitales Beweismaterial zum Einsatz kommt, sollen auf eine Art und Weise verfolgt werden, bei der die Betroffenen im Mittelpunkt stehen und Kinder sensibel behandelt werden, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig eine Re-Traumatisierung zu vermeiden.
- Ausweitung der Reichweite von qualitativ hochwertigem Fallmanagement und multidisziplinären Modellen, um zu gewährleisten, dass diese für alle Betroffenen bei Bedarf zugänglich sind.
- Fortgesetzte systematische Schulungen und Kapazitätsaufbau für die Mitarbeitenden des Kinderschutzes, damit sie über das Fachwissen verfügen, um gefährdete Kinder oder Kinder die Missbrauch erfahren haben zu erkennen und zu unterstützen; Bereitstellung von Unterstützung und Anleitung für Eltern, Familien, Betreuer*innen und Fachkräften, die mit Kindern arbeiten, damit sie sexuellem Kindesmissbrauch - einschließlich der durch Technologie erleichterten Formen des Missbrauchs - vorbeugen und entsprechend reagieren können; Kapazitätsaufbau und öffentliche Finanzierung für Kinderberatungsstellen.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Meldestellen, Strafverfolgungsbehörden und der Technologiebranche, um optimale Effizienz und bessere Ergebnisse für Kinder und Betroffene zu gewährleisten.
- Investitionen in und Implementierung von Instrumenten und Strategien, die eine rechtzeitige und proaktive Aufdeckung, Prävention und Unterbrechung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern auf Online-Plattformen und -Diensten des privaten Sektors ermöglichen.
- Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Medienberichterstattung die Würde, die Privatsphäre und den Schutz von Kindern und Betroffenen unterstützt.
- Ihre Ressourcen, Netzwerke und ihren Einfluss zu nutzen, um die gemeinsame weltweite Reaktion auf sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern im Internet voranzutreiben.
- Ihre eigene Rolle bei der Implementierung des Model National Response und des Global Strategic Response Frameworks als Teil ihrer Strategien und Handlungskonzepte zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern im Internet zu identifizieren und voranzutreiben.
- Mindestens alle zwei Jahre an weltweiten Analysen zur Abschätzung der Risiken und anderen Maßnahmen des Erkenntnisgewinns teilzunehmen, um über ihre Fortschritte zu berichten.
- Der Allianz alle zwei Jahre Informationen über die Fortschritte und Aktivitäten bei der Umsetzung der Verpflichtungen vorzulegen.
- Eine ernsthafte Beteiligung von Opfern und Kindern bei der Entwicklung von Strategien, Programmen, Instrumenten und/oder Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
- Die Lanzarote-Konvention des Europarats [für Regierungsmitglieder] zu unterzeichnen und zu ratifizieren oder vergleichbare Gesetze umzusetzen
- eine weltweite koordinierte Reaktion auf den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet entwickeln und vorantreiben;
- das Engagement auf nationaler, regionaler und globaler Ebene sicherstellen;
- Fortschritte präsentieren und die besten/neuen Praktiken fördern;
- die wichtigsten Produkte und Mitgliedschaftsverpflichtungen der WeProtect Global Alliance beeinflussen und daran mitwirken.
- Die Europäische Union (Vorsitz)
- Die Afrikanische Union (stellvertretender Vorsitz)
- Australien
- Belgien
- Brasilien
- Kambodscha
- Kanada
- England und Wales
- Finnland
- Ghana
- Guatemala
- Republik Moldau
- Die Niederlande
- Neuseeland
- Nord-Mazedonien
- Die Philippinen
- Schweden
- Die Vereinigten Arabischen Emirate
- Die Vereinigte Staaten von Amerika
Alle Mitglieder der WeProtect Global Alliance verpflichten sich außerdem:
Die Einrichtung einer globalen Taskforce von Regierungen
Die Europäische Union, die Afrikanische Union und siebzehn Regierungen aus der ganzen Welt haben sich mit der WeProtect Global Alliance zusammengeschlossen, um eine neue Globale Taskforce gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet einzurichten.
Die Globale Taskforce, welche die erste ihrer Art ist, wird:
Regierungen auf der ganzen Welt arbeiten weiterhin an neuen Gesetzen gegen die sexuelle Ausbeutung und den Missbrauch von Kindern im Internet und gegen andere Formen des Online-Missbrauchs. Die verschiedenen Gesetze und Vorschläge beinhalten unterschiedliche Regulierungsansätze und spiegeln unterschiedliche regionale Kontexte wider. An dieser Stelle könnte die neue Globale Taskforce der Regierungen dazu beitragen, Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten im Rechtsrahmen zu ermitteln und die Zusammenarbeit zu erleichtern, die erforderlich ist, um Lücken zu schließen und sicherzustellen, dass es keine sicheren Häfen für die Ermöglichung oder das Hosting von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet gibt.
Die Taskforce wird zusammen mit den anderen Bezugsgruppen der Allianz für den privaten Sektor, die Zivilgesellschaft und die Strafverfolgungsbehörden an der Entwicklung einer transnationalen, sektorübergreifend koordinierten Reaktion auf den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet arbeiten. Sie wird auch einen Mechanismus schaffen, mit dem bestehende internationale Regierungsinitiativen, die sich mit diesem Thema befassen, wie die Fünf-Länder-Ministerkonferenz, die Europäische Union, die Afrikanische Union, der Verband Südostasiatischer Nationen und die G7, in die strategische Ausrichtung der WeProtect Global Alliance einfließen können.
Taskforce Mitgliedschaft
Die Gründungsmitglieder der Globalen Taskforce sind:
Die Mitgliedschaft in der Global Taskforce steht allen Regierungsmitgliedern der WeProtect Global Alliance offen, von denen es derzeit 99 gibt. Die Sitzungen werden mindestens zweimal pro Jahr stattfinden; die erste Sitzung ist für Oktober 2022 geplant.
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Veröffentlicht am 01.06.22
Sexueller Missbrauch - Offener Brief der Zivilgesellschaft an die EU
Am 11. Mai veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dieser Vorschlag kommt im richtigen Moment und ist von historischer Bedeutung, nicht nur für Europa, sondern weltweit. Sobald diese Verordnung verabschiedet sein wird, wird sie weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wirken und den weltweiten Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch sowohl offline als auch online vorantreiben.
Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson konzentriert sich auf die Online-Dimension des sexuellen Missbrauchs von Kindern und betont, dass die Zahl der Berichte über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet allein in den vergangenen zehn Jahren in der EU um 6000 % angestiegen ist. Die meisten Bilder und Opfer bleiben im Verborgenen, ihr Missbrauch bleibt unentdeckt und wird nicht gemeldet. Doch selbst die Spitze des Eisbergs ist enorm: Das National Center for Missing and Exploited Children erhielt 2021 fast 85 Millionen Dateien, die sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. Im Vorjahr waren es noch 65 Millionen. Über 62 % des weltweiten Kindesmissbrauchsmaterials (child sexual abuse material, abgekürzt als CSAM) wird auf Servern in der EU gehostet. Es bedarf der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Institutionen, politischen Entscheidungsträgern, Technologieunternehmen und gemeinnützigen Organisationen, um ein Problem dieser Größenordnung anzugehen.
Wir, ein Zusammenschluss von Organisationen, die sich für die Rechte, die Sicherheit und den Schutz von Kindern sowohl online als auch offline einsetzen, unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission als einen entscheidenden Schritt zu einem besseren Schutz von Kinderrechten. Die vorgeschlagene Verordnung stellt die Vision eines verantwortungsvollen Internets vor, in dem Kinder neugierig sein und das sie sicher erkunden können. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Technologie im Einklang mit den Werten der Europäischen Union und den Grundrechten entwickelt und genutzt wird, wobei dem Schutz von Kindern besondere Aufmerksamkeit gilt.
Den vollständigen offenen Brief, der aktuell von 99 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterzeichnet wurde (Stand 20.07.2022), finden Sie hier zum Download.
Für weitere Informationen oder um Ihren Namen und Ihre Organisation in die Liste aufzunehmen, kontaktieren Sie bitte emily.slifer@wearethorn.org
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Veröffentlicht am 23.05.22
Digital-inklusive Bildung
Der Zugang zu und das Lernen mit digitalen Medien sind unverzichtbar geworden. Schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen stehen vor der großen Herausforderung, dies für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen zu erreichen. Der Schlüssel dazu liegt in der digital-inklusiven Bildung. Denn nur, wer Zugang zu digitalen Technologien hat, weiß, wie man damit umgeht und sie für die eigenen Bedarfe nutzt, kann an einer zunehmend digitalen Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt teilhaben. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen Bildungsorte die entsprechende technische Ausstattung und vor allem auch Pädagog*innen, die das große Potenzial von digitalen Medien für inklusives Lernen erkennen und vermitteln können. Digital-inklusives Lernen kann die individuelle Förderung in heterogene Gruppen zusätzlich unterstützen und Lernerlebnisse schaffen, die für alle Kinder und Jugendliche interessant und bedarfsgerecht gestaltet sind.
In der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN Kinderrechtskonvention werden die Staaten im Kapitel IX. Kinder mit Behinderungen aufgefordert Barrieren für Kinder mit Behinderungen im digitalen Umfeld zu beseitigen. Es wird auch im Kapitel XI. Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten erkannt, dass das digitale Umfeld den Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung erheblich erleichtern und verbessern kann.
Der neue Themenbereich zur digital-inklusiven Bildung auf inklusion.de beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema und gibt spannende Praxis-Einblicke in digital-inklusive Lernwelten.
Der Wegweiser kann hier gefunden werden.
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Veröffentlicht am 09.05.22
Kindgerechte digitale Schule - Gemeinsamer Fachtag des Medienzentrums, der Bildungsregion und des Schulamtes
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Am 5. Mai fand ein gemeinsamer Fachtag des Medienzentrums, der Bildungsregion und des Schulamtes in Bad Sassendorf statt. Hier haben sich Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeiter*innen über Kinderrechte im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Schule ausgetauscht.
Die Stiftung Digitale Chancen hat die Planung der Veranstaltung begleitet und Jutta Croll übernahm den Eröffnungsvortrag zu dem Thema „Kinderrechte in der digitalen Welt“. Danach hatten die Teilnehmenden Zeit zu reflektieren welchen Einfluss die Pandemie auf Kinderrechte und Digitalisierung hatte. Es wurde deutlich, dass sich die Ausstattung der Schulen deutlich verbessert hat und Medientechnik inzwischen zu einem selbstverständlichen Teil des Unterrichts geworden ist. Gleichzeitig gibt es aber nach wie vor einen großen Unterstützungsbedarf und den Wunsch nach neuen Ideen und Beispielen für die Praxis.
Im Anschluss fanden vier Workshops statt: „Partizipation an Kinderrechteschulen NRW“, „Stark(machen) gegen Stress im Netz“, „Gaming ohne Grenzen“ und einen Workshop der zeigte wie mit digitalen Tools kreative Lernräume geschaffen werden können.
Nach rund sechs Stunden kehrten die Teilnehmenden mit vielen neuen Ideen zurück an ihre Schulen. Die positive Resonanz der Teilnehmer*innen, wie auch die gute Stimmung, ermutigte die Veranstalter in Zukunft wieder vermehrt auch auf Veranstaltungen vor Ort zu setzen.
Die vollständige Pressemitteilung kann hier gelesen werden.
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Veröffentlicht am 28.04.22
Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 15. März 2022 konkrete Vorschläge für eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschlossen, die hier zur Diskussion gestellt werden.
Mit der Reform des JMStV verbinden die Länder insbesondere das Ziel, die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen demnach optimiert und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sieht einen geräteweiten, individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stehen Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.
Dabei erfolgt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, in dem jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich ist und bleibt. So erfolgt insbesondere die inhaltliche Bewertung der Angebote nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt nicht. Anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz werden besonders berücksichtigt.
Außerdem enthält der Entwurf des JMStV Anpassungen, die das Zusammenspiel mit den Regelungen des JuSchG verbessern sollen.
Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 20. Juni 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und (wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde) auf dieser Seite veröffentlicht.
Den Diskussionsentwurf einschließlich das Formular für Feedback sowie weitere Informationen können hier gefunden werden.