FOKUS
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Veröffentlicht am 30.11.22
Help me if you can ... Resilienz im Mittelpunkt von Tag 1 des IGF 2022
Jutta Croll, SDC
Tag 1 des Internet Governance Forums begann mit einer Networking-Sitzung über Beratungsstellen, die mit Gemeinden zusammenarbeiten. Es zeigte sich, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft und die Regierungen auf dem afrikanischen Kontinent großes Interesse daran haben, sich für den Online-Schutz von Kindern einzusetzen. So wurde zum Beispiel berichtet, dass Ruanda ein Gesetz über die Sicherheit von Kindern im Internet verabschiedet hat. Vertreter*innen mehrerer anderer afrikanischer Länder und auch aus Indien nahmen an der Debatte über den bestmöglichen Schutz von Kindern im Internet teil.
Eröffnungszeremonie: Resilientes Internet für eine gemeinsame und nachhaltige Zukunft
Die diesjährigen Hauptthemen sind auf den vom UN-Generalsekretär vorgeschlagenen Global Digital Compact ausgerichtet. Diese fünf Themen sind:
- Vernetzung aller Menschen und Wahrung der Menschenrechte
- Vermeidung der Internetfragmentierung
- Verwaltung von Daten und Schutz der Privatsphäre
- Ermöglichung von Sicherheit, Schutz und Verantwortlichkeit
- Auseinandersetzung mit fortgeschrittenen Technologien, einschließlich KI
Die Redner*innen der Eröffnungszeremonie des IGF 2022 verwiesen auf die 2,7 Milliarden Menschen, die noch immer offline sind, und ermutigten die Teilnehmer*innen des IGF, Lösungen für die Schaffung einer menschenorientierten und widerstandsfähigen digitalen Zukunft zu finden. Insbesondere Lily Edinam Botsyoe, Vertreterin der globalen Jugend, rief die IGF-Gemeinschaft dazu auf, die digitale Kluft zu schließen und die Voraussetzungen für sinnvolle Partizipation zu schaffen.
In Bezug auf die Zusammenarbeit für ein sicheres, offenes und robustes Internet erklärte sie: "Junge Menschen sind bereit, sich zu beteiligen". Auch Vint Cerf, der so genannte Vater des Internet, wies auf die Herkulesaufgabe hin, Sicherheit, Datenschutz, Nützlichkeit, Zugänglichkeit, betriebliche Nachhaltigkeit, Anpassungsfähigkeit usw. zu erreichen: "Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu unternehmen, lasst uns die Ärmel hochkrempeln und uns an die Arbeit machen."
Im Namen der UNESCO forderte Tawfik Jelassi, stellvertretender Generaldirektor für Kommunikation und Information, einen rechtlichen Rahmen und warnte davor, Regulierung als Zensur zu verstehen.
Sicherheit und Schutz standen auch im Mittelpunkt des Workshops #523 Jugendliche Ansätze zum Datenschutz in Messaging-Apps. Besonderes Augenmerk wurde auf das Quantencomputing gelegt, das einen massiven Einfluss darauf haben wird, wie die in Messaging-Apps offengelegten Nutzerdaten analysiert und entweder zu ihrem Nutzen oder zu ihrem Schaden verwendet werden können.
Ein weiteres Sicherheitsthema wurde im Workshop #70 Der Kampf gegen die Ersteller*innen und Verbreiter*innen von Unwahrheiten im Internet erörtert. Julie Inman Grant, Australiens eSafety-Beauftragte, forderte ein sichereres Produktdesign, algorithmische Transparenz und die Entwicklung von Fähigkeiten zum kritischen Denken, um der Verbreitung von Unwahrheiten entgegenzuwirken. Rehobot Ayalew, die als professionelle Faktenprüferin in Äthiopien arbeitet, erklärte, wie schwierig es ist, in einem Land, in dem es 80 verschiedene Sprachen gibt, zu prüfen, was wahr und was falsch ist, wobei Inhalte selbst in den fünf Hauptsprachen schwer zu überblicken sind. Sie erklärte auch, dass sie sich um die psychische Gesundheit der Faktenprüfer sorgt.
Später am Nachmittag fand der Workshop #183 Digital Wellbeing of Youth: Selbsterstellte sexualisierte Inhalte" statt, organisiert vom Deutschen Kinderhilfswerk und der Stiftung Digitale Chancen. Die Referent*innen der Sitzung befassten sich mit den folgenden Fragen:
- Was bedeutet "selbsterstellt"?
- Welche Antworten gibt die Gesetzgebung?
- Welche Antworten geben weitere nationale Politiken und transnationale Strategien?
- Wie kann Internet-Governance einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf unterschiedliche politische Systeme und kulturelle Hintergründe unterstützen?
Nach einer lebhaften Debatte mit den Teilnehmer*innen im Saal und online wurde die Sitzung mit den folgenden Kernaussagen abgeschlossen:
- Da die Gesetzgebung in der Regel auf Einvernehmlichkeit verweist, um Bilder von Missbrauch und sexueller Gewalt von üblichem Verhalten in der Jugend zu unterscheiden, ist eine gemeinsame Definition dessen, was "einvernehmlich" bedeutet, notwendig, wobei kulturelle Unterschiede berücksichtigt werden müssen.
- Die Allgemeine Bemerkung 25 zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld bietet einen Rahmen, um die Frage der sexualisierten Inhalte zu regeln, der in nationale Gesetzgebungen und transnationale Maßnahmen umgesetzt werden muss.
Die Organisator*innen der Sitzung riefen wie folgt zum Handeln auf:
- Um die Themen angemessen zu behandeln, sollten die Formulierungen in Bezug auf selbsterstellte sexualisierte Inhalte, die Definition von "einvernehmlich" und die Formulierungen in Bezug auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt berücksichtigt werden.
- Verschaffen Sie den Stimmen junger Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten Gehör und geben Sie den Ansichten des Kindes entsprechend des Alters und der Reife des Kindes angemessenes Gewicht. Berücksichtigen Sie, dass die sexuelle Orientierung und die Herausbildung der eigenen sexuellen Identität eine Entwicklungsaufgabe im Jugendalter ist.
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Veröffentlicht am 29.11.22
Vorfahrt für Kinderrechte: Das Internet Governance Forum 2022 begann am 28. November in Addis Abeba
Jutta Croll, SDC
Eine der ersten Veranstaltungen am so genannten Tag Null war „#35 Harass me not“ („Belästige mich nicht“). Die Teilnehmer*innen wurden über geschlechtsspezifische Gewalt im Internet in verschiedenen Ländern und entsprechende Gegenmaßnahmen informiert. In vielen Ländern gibt es Gesetze, die sich mit dem Thema befassen, z. B. hat Indonesien gerade ein neues Cyber-Gesetz verabschiedet, welches einen Absatz über geschlechtsspezifische Gewalt enthält. Was jedoch in den meisten Ländern fehle, sei die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis, hieß es.
Der anschließende Globale Jugendgipfel stand am Tag Null im Mittelpunkt und wurde von Jugendlichen aus aller Welt zahlreich besucht.
Barrack Otieno von der kenianischen Regierung betonte, wie wichtig es sei, dass Jugendliche und ihre Stimmen mit diesem globalen Jugendgipfel direkt am Verhandlungstisch für Internet-Governance sitzen und nicht nur, wie es bisher der Fall war, darüber geredet wird. Er verwies auf die 1,2 Milliarden jungen Menschen weltweit und ermutigte sie, "sich die Macht zu nehmen und nicht darauf zu warten, dass sie ihnen gegeben wird".
Diese Empfehlung steht im Einklang mit Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention: „(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Zweifellos ist das digitale Umfeld eine „das Kind berührenden Angelegenheit".
Die Redner*innen wiesen auch auf die Notwendigkeit hin, jedem Kind unabhängig von seinem/ihrem Wohnort Zugang zum digitalen Umfeld zu gewährleisten, was im Einklang mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25, A. Nicht-Diskriminierung, Abs. 9 steht: "Entsprechend dem Recht auf Nichtdiskriminierung müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass alle Kinder gleichermaßen einen effektiven und kindgerechten Zugang zum digitalen Umfeld haben." Die Vertragsparteien sollten die Dienstanbieter dazu verpflichten, ländliche Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent und an anderen Orten anzuschließen, auch wenn sich die Investitionen möglicherweise nicht sofort auszahlen.
Internet-Shutdowns sind auch ein großes Anliegen junger Menschen, wie ein Mann aus Tschad betonte, der fragte: "Wie können junge Menschen ihre nationalen Regierungen dazu veranlassen, das Internet nicht abzuschalten, da sie ein Recht auf Zugang haben?" Daraufhin schlug Emmanuel aus Togo vor, mit den politischen Entscheidungsträger*innen in Kontakt zu treten, wie es im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung auf dem IGF möglich ist. Junge Menschen sollten für gute Gesetze stimmen und damit beginnen, diese Gesetze zu testen und dann all die kleinen Siege feiern, die sie erreicht haben.
In ihrer abschließenden Rede betonte Huria Ali Mahdi, Staatsministerin im äthiopischen Ministerium für Innovation und Technologie: "Wenn die Stimme der Jugend nicht gehört wird, verlieren wir nicht nur ihre Perspektive, sondern zerstören auch die Zukunft unseres Landes."
Weitere Veranstaltungen zum Thema "Aufwachsen in einer digitalen Umgebung" können in diesem Fokusartikel gefunden werden.
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Veröffentlicht am 14.11.22
Offener Brief an die Europäische Union
Zum 18. November, dem Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, hat die EU CSA Legislation Advocacy Group einen offenen Brief zivilgesellschaftlicher Gruppen an die Europäische Union in Umlauf gebracht. In diesem Brief werden die politischen Entscheidungsträger*innen der EU aufgefordert, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen und sich auf auf der Grundlage des Kommissionsentwurfs vom 11. Mai 2022 auf wirksame Maßnahmen zu konzentrieren, um sexuellen Missbrauch zu bekämpfen.
Die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen rufen zum Handeln auf: Wir müssen das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder machen
18. November 2022 - Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Jedes Kind soll die Chance haben, sicher aufzuwachsen, neugierig und glücklich - einfach ein Kind zu sein. Leider sieht die reale Kindheit für eine wachsende Zahl von sexuell missbrauchten und ausgebeuteten Kindern, anders aus. Aktuellen Umfragen zufolge haben mehr als die Hälfte aller Kinder, sowohl Jungen als auch Mädchen, bereits Online-Belästigung oder Missbrauch erlebt. Dazu gehört zum Beispiel die unerwünschte Zusendung sexualisierter Inhalte von Erwachsenen oder unbekannten Personen, die Aufforderung, diese Form der Online-Beziehung und den Austausch sexualisierter Inhalte geheim zu halten, die Weiterverbreitung von Bildern des Kindes mit eindeutig sexuellem Bezug ohne dessen Zustimmung oder die Aufforderung, eindeutig sexuelle Handlungen zu vollziehen, mit denen sich das Kind nicht wohlfühlt. In extremen Fällen führt die Online-Kontaktanbahnung mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung zum Verschwinden der betroffenen Kinder.
Die Schrecken des Missbrauchs sind grausam genug - aber so wie das Internet sich entwickelt hat und gewachsen ist, hat auch die virale Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enorm zugenommen - der Beweis dafür sind etwa 85 Millionen Bilder und Videos von Kindesmissbrauch, die in 2021 weltweit gemeldet wurden, mehr als 62 % davon werden in Europa gehostet. Und jedes Mal, wenn diese Bilder geteilt und weitergegeben werden, bedeutet das eine erneute Viktimisierung der Betroffenen.
Das Ausmaß des Missbrauchs macht es den Kindern schwer, ein normales und gesundes Leben zu führen. Laut einer 2017 durchgeführten Studie sagten fast 70 % der Befragten, dass sie ständig in der Furcht leben, von jemandem erkannt zu werden, der die Bilder ihres Missbrauchs gesehen hat; 83 % hegten Selbstmordgedanken und 60 % hatten bereits den Versuch unternommen, sich das Leben zu nehmen.
Neben der Verbreitung der Missbrauchsdarstellungen bestehen weitere Gefährdungspotenziale für die betroffenen Kinder. So nutzen Täter*innen beispielsweise Chat-Funktionen, um Kinder online anzusprechen, ein Treffen mit ihnen zu verabreden oder sexuelle Bilder von ihnen zu verlangen, mit denen die Kinder anschließend erpresst werden, immer weiteres Material zu schicken. Straftäter*innen nutzen Streaming-Technologie, um den Missbrauch von Kindern weltweit zu steuern und live im Netz zur Verfügung zu stellen.
Jeden Tag werden die Rechte von Kindern auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung verletzt. So überwältigend dies auch erscheinen mag, wir sind keineswegs machtlos. Und wir haben sowohl eine moralische als auch eine rechtliche Verantwortung, diese abscheulichen Verbrechen zu bekämpfen. Heute, am Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, wollen wir erklären, warum jetzt ein kritischer Zeitpunkt für Europa und die Welt ist.
Wir sind nicht hilflos. Fortschritte in den Bereichen Technologie und Strafverfolgung sowie ein starkes Ökosystem, welches den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt stellt, könnten uns die Instrumente an die Hand geben, die wir brauchen, um Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs von Online-Plattformen zu beseitigen. Unter Verwendung von streng regulierten Technologien könnten angemessene Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die Privatsphäre der Internetnutzer*innen respektiert wird.
Alles, was bisher im Rahmen des bestehenden Systems zum Schutz von Kindern - auch unter Mitwirkung der Technologieunternehmen - geleistet wurde, verdient Beifall. Alle freiwilligen Maßnahmen müssen auf einer soliden Rechtsgrundlage und innerhalb eines ordnungspolitischen Rahmens fortgesetzt werden. Angesichts des exponentiell wachsenden Ausmaßes des Problems ist es jedoch klar, dass dies nicht ausreichen wird. Die Europäische Union muss ihr Versprechen, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen, einhalten.
Im Mai dieses Jahres hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Regulierung vorgelegt, die genau dies vorsieht. Dieser Entwurf wird derzeit im Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union geprüft und erwogen. Wir, die Unterzeichner*innen dieses Schreibens, danken allen beteiligten Parteien für ihre harte Arbeit und ihre ehrgeizigen Ziele. Die politischen Entscheidungsträger*innen der EU dürfen diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU haben eine breite Unterstützung (68 %) für die Einführung langfristig gültiger Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern im Internet und für den Einsatz automatisierter Instrumente zur Erkennung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ausdruck gebracht.
Alle, die ein Interesse an der Bekämpfung dieses Problems haben, rufen wir dazu auf, konzentriert an wirksamen Mitteln zu arbeiten, um den Vorschlag der Kommission zu stärken und sicherzustellen, dass er greifbare Ergebnisse für den Schutz von Kindern im Internet bringt.
Wir alle bringen unterschiedliche Expertise mit. Gemeinsam können wir Lösungen finden, um eine Welt zu schaffen, in der Kinder sicher aufwachsen, neugierig und glücklich sein können - eine Welt, in der jedes Kind frei ist, einfach ein Kind zu sein.
Wenn Sie den Brief unterstützen und mitzeichnen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an csa.euadvocacy@gmail.com
Liste der Unterzeichner*innen:
- Association Meilleur Avenir pour Nos Enfants (AMANE) (Morokko)
- ASTRA - Anti-trafficking Action (Serbien)
- Brave Movement (International)
- Child Helpline International (International)
- Child Rescue Coalition (International)
- Deutsches Kinderhilfswerk / German Children´s Fund (Deutschland)
- Different & Equal (Europa/Albanien)
- ECPAT Germany (Deutschland)
- ECPAT International (International)
- ECPAT Luxembourg (Luxemburg / International)
- ECPAT Sweden (Schweden)
- Empowering Children Foundation (Polen)
- Eurochild (Europa)
- Hintalovon Child Rights Foundation (Ungarn)
- "Hope For Children" CRC Policy Center (International)
- International Falcon Movement - Socialist Educational International (IFM-SEI) (International)
- International Justice Mission´s Center to End Online Sexual Exploitation of Children (International)
- Internet Watch Foundation (International/Vereinigtes Königreich)
- Lasten perusoikeudet - Children´s Fundamental Rights ry (Finnland)
- Missing Children Europe (Europa)
- Montessori Bundesverband Deutschland e.V. (Deutschland)
- National Center for Missing & Exploited Children (International)
- National Network for Children in Bulgaria (NNC), NNC's Legal Aid Network (Bulgarien)
- National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) (Vereinigtes Königreich)
- Stiftung Digitale Chancen (Deutschland)
- Sentinel Foundation (International / Lateinamerika)
- SOLWODI Deutschland e.V. (Deutschland)
- Suojellaan Lapsia, Protect Children ry. (PC) (International/Finnland)
- Terre des Hommes (International)
- The National Child Protection Task Force (International)
- Thorn (International)
- Vatra Psycho - Social Centre (Albanien)
- WeProtect Global Alliance (International)
- #stop_sexting project (Ukraine)
Der offene Brief kann hier als PDF heruntergeladen werden.
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Veröffentlicht am 31.10.22
„Was ein Kind gesagt bekommt“
Jutta Croll, SDC
Was ein Kind gesagt bekommt, ist der Titel eines Gedichts von Bertold Brecht aus dem Jahr 1937. Es enthält viele Sprüche, die man selbst vielleicht noch aus der eigenen Kinderzeit kennt, und endet mit den Worten: „Ein Kind hält den Mund“.
Heute werden Kinder anders erzogen, und das ist auch ein Erfolg der Vereinten Nationen, die im Jahr 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK) als Menschenrechtsvertrag verabschiedeten. Die 196 Staaten weltweit, die seitdem das Übereinkommen ratifiziert haben, verpflichten sich damit zur Umsetzung der darin für Kinder unter 18 Jahren verbrieften Rechte. In Art. 44 der UN-KRK ist festgelegt, dass die Staaten alle fünf Jahre dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, in dem sie die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getroffen haben, und die dabei erzielten Fortschritte dokumentieren. Diese Berichte werden durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen geprüft und anschließend mit Vertreter*innen der Regierung bei einer Anhörung in Genf besprochen.
In 2019 hat die Bundesregierung den 5. und 6. Staatenbericht zusammengefasst vorgelegt, der im September 2022 vor dem Kinderrechteausschuss erörtert wurde. Anschließend hat der Ausschuss seine so genannten abschließenden Beobachtungen (Concluding Oberservations) veröffentlicht. Die zunehmende Bedeutung des digitalen Umfeldes für die Ausübung und die Wahrung der Kinderrechte zeigt sich auch an deren prominenter Behandlung in den Ausführungen des Ausschusses.
Unter Bezugnahme auf die 25. Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:
- die neu gegründete Bundesbehörde für Jugendmedienschutz mit ausreichenden technischen, finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten und sicherzustellen, dass sie Vorschriften und Schutzmaßnahmen erarbeitet, um die Rechte, die Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern im digitalen Umfeld zu schützen sowie sie vor schädlichen Inhalten und Online-Risiken zu schützen;
- die Umsetzung von Gesetzen zum Schutz von Kindern im digitalen Umfeld, einschließlich des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, zu stärken, z.B. durch Bereitstellung von Mechanismen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Kinderrechte im digitalen Umfeld;
- die digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten von Kindern, Eltern und Lehrkräften zu verbessern, u.a. durch die Aufnahme der digitalen Kompetenz in Schullehrpläne.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:
- die Reichweite des Jugendmedienschutzgesetzes zu erweitern, damit es alle Online-Anwendungen und -Dienste, die von Kindern genutzt werden, umfasst, und die Definition von illegalem Inhalt auf die Herstellung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Alter zwischen 14 und 17 Jahren zu erweitern;
- alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbeutung von Kindern im Internet und auf Reisen, im Tourismus und der Prostitution zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und auszumerzen, auch durch: (i) die Vorgabe an die digitale Wirtschaft, Kinderschutzstandards einzuführen; (ii) die Gewährleistung, dass Internetdienstleister Material über sexuellen Missbrauch im Internet kontrollieren, blockieren und unverzüglich entfernen; (iii) die Ermutigung von Reiseunternehmen, den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus zu unterzeichnen; und (iv) die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Prävention für Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten, Eltern und die Öffentlichkeit insgesamt;
- sicherzustellen, dass allen Kindern, die Opfer von Straftaten nach dem Fakultativprotokoll wurden, Rechtsmittel offen stehen, einschließlich der Ausweitung der Reichweite des Opferschutzgesetzes, damit Opfer ohne regulären Aufenthaltsstatus Wiedergutmachung fordern können.
Die vollständigen abschließenden Beobachtungen zum 5. und 6. Staatenbericht aus Deutschland, und damit das, was die Bundesregierung gesagt bekommt vom Kinderrechteausschuss, stehen hier zum Download zur Verfügung.
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Veröffentlicht am 28.10.22
Klicksafe Elternkampagne #JedesVierteKind - zum Thema Cybergrooming
Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen ist im Netz schon mal von fremden Erwachsenen einer Verabredung aufgefordert worden. Jedes siebte Kind hat bereits ungefragt Nacktfotos von Fremden geschickt bekommen, ebenso viele wurden dazu angehalten, sich vor Webcam oder Smartphone-Kamera für eine erwachsene Internet-Bekanntschaft auszuziehen. Diese aktuellen Untersuchungszahlen der Landesanstalt für Medien NRW zeigen das Ausmaß des so genannten Cybergroomings in Deutschland. "Alarmierend ist auch, dass solche Taten nur selten angezeigt werden. Vor allem müssen sich Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen von Kindern gemeinsam der Dimension bewusst werden, die hinter dem Begriff Cybergrooming steht. Entsprechend setzt die klicksafe Kampagne explizit bei Eltern an, damit sie Warnsignale erkennen und im Ernstfall richtig handeln können“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
Social Media-Aktionen, Kampagnenfilme und Informationsmaterial mit Hilfen für den Alltag: Die EU-Initiative klicksafe hilft Eltern ab dem 22. September 2022 mit einer Kampagne dabei, ihren Nachwuchs gegen Cybergrooming zu stärken. „Dein Kind teilt Fotos mit Freunden. Oder Fremden?“ Mit solchen provokanten Fragen spricht klicksafe im Rahmen ihrer Social Media-Kampagne auf Instagram, Facebook und Twitter auch diejenigen Eltern an, die sich bislang noch nicht intensiv mit den Gefahren von Cybergrooming beschäftigt haben. Praktische Hilfestellung und Hintergrundwissen zum Thema vermitteln außerdem ein Erklärvideo, die Infobroschüre „Und dann wollte er Nacktfotos - So machst du dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz“ sowie eine Familien-Checkliste zum gemeinsamen Durcharbeiten.
Auf der klicksafe Website finden sich alle Kampagnenbausteine zu den Erfahrungen von Kindern mit sexualisierter Ansprache im Netz gebündelt. Die neuen Materialien stehen dort kostenlos als Download oder als Printversion zum Bestellen zur Verfügung.