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FOKUS


  • Veröffentlicht am 10.09.21

    Wahlhilfen zur Bundestagswahl 2021

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    Aus Anlass der Bundestagswahl 2021 gibt es zwei Initiativen der National Coalition Deutschland, die eine Wahlhilfe für Personen bieten können, die sich für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Diese werden hier vorgestellt.

    1. Kinderrechte Kompass

    Am 26. August 2021 ist der Kinderrechte Kompass online gegangen. Hierfür wurden 24 kinderrechtsbezogene Thesen, z.B. „Jugendliche sollen bei Bundestagswahlen ab 16 Jahren wählen dürfen“, an die sechs Parteien im Bundestag geschickt: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, LINKE, FDP und AfD. Diese sechs Parteien haben darauf geantwortet und die Antworten zu 13 der Thesen wurden in dem Kinderrechte Kompass veröffentlicht. Es wurden nur die Thesen ausgewählt, bei denen die Parteien unterschiedlicher Meinungen waren. Ähnlich wie bei dem Wahl-O-Mat kann man seine eigene Meinung zu den Thesen angeben (Zustimmung, Neutral oder Ablehnung) und im Anschluss sehen welche Parteien am besten zu einem passen.

    Außerdem kann man einstellen, ob man die Thesen und die Antworten der Parteien in der Standardsprache oder in einer einfachen Sprache lesen möchte, damit auch Kinder und junge Personen sich hiermit ein Bild verschaffen können, welche Parteien ihre Rechte schützen.

    Der Kinderkompass ist hier aufrufbar.

    2. #KinderrechteChampion

    Das Ziel der Initiative #KinderrechteChampion ist es, Bundestagskandidat*innen bei der anstehenden Bundestagswahl dafür zu gewinnen, sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stark zu machen. Wenn Bundestagskandidat*innen folgende Forderungen unterstützen, erhalten sie ein virtuelles #KinderrechteChampion Siegel und ein Social Media Toolkit:

    1. Beteiligung von Kindern fördern
    2. Investitionen in Bildung stärken
    3. Kinderarmut und Ungleichheit bekämpfen

    Mehr als 300 Politiker*innen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen, auf der Website der Initiative werden alle #KinderrechteChampions vorgestellt, so können sich Wähler*innen vorab informieren, welche Bundestagskandidat*innen sich für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen.


  • Veröffentlicht am 21.06.21

    Das europäische Gesetz über digitale Dienste muss auch für Kinder sorgen!

    Stiftung Digitale Chancen

    Kinder und Jugendliche haben in der Offline-Welt seit langem etablierte Rechte und Anspruch auf Schutz. Ihr heute von digitalen Technologien geprägtes Leben muss den gleichen Standards unterliegen. Unsere digitale Welt ist eine maßgeschneiderte Umgebung, die durch bewusste Entscheidungen gestaltet wird. Wir müssen uns jetzt für die Gestaltung einer digitalen Welt entscheiden, die junge Menschen unterstützt und stärkt und ihre Rechte wahrt. Das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, um sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern online respektiert, verankert und verwirklicht werden.

    Kindheit wird heute durch die Verfügbarkeit (oder auch das Fehlen) von Technologie maßgeblich geprägt. Dennoch leben Kinder - die immerhin zwanzig Prozent der Nutzer*innen digitaler Dienste in der EU ausmachen - in einer digitalen Welt, die von Erwachsenen für Erwachsene gestaltet wurde und getrieben ist von kommerziellen Interessen.

    Die Probleme, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert werden, sind systemischer Natur. Sie beschränken sich nicht auf technische Fehler oder böswillige Akteure, sondern resultieren aus den Funktionen und der Architektur der Produkte und Dienste, die Kinder für den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Unterhaltung sowie für bürgerschaftliches Engagement und zur Aufrechterhaltung ihrer Beziehungen zu Familie und Freunden nutzen. Kinder werden regelmäßig mit Informationen, Verhaltensweisen und Zwängen konfrontiert, mit denen viele von ihnen aufgrund ihres individuellen Entwicklungsstandes (noch) nicht umgehen können. Sie lernen fremde Erwachsene kennen, werden zu Käufen innerhalb eines Spieles gedrängt, mit gefährlichen oder schädlichen Inhalten konfrontiert, mit gezielter Werbung und Fehlinformationen bombardiert und einer invasiven, extraktiven Datenerfassung unterworfen.

    Wir müssen bessere Bedingungen für Kinder im Internet aushandeln, und um dies zu erreichen, müssen Kinder im digitalen Umfeld als Rechteinhaber anerkannt werden. Schutzmaßnahmen, Privilegien und Rechte, die junge Menschen offline befähigen und unterstützen, müssen auch online gelten.

    Die britische 5Rights Foundation und die Stiftung Digitale Chancen, unterstützt von der breiteren Kinderrechts-, Menschenrechts-, Digitalrechts- und Verbraucherschutz-Gemeinschaft, fordern das Europäische Parlament und den Ministerrat auf, eine Kinderklausel in das europäische Gesetz über digitale Dienste aufzunehmen. Diese Klausel soll alle Anbieter von Diensten, die potenziell von Kindern genutzt werden können oder die Auswirkungen auf Kinder haben, auf der Grundlage gesetzlicher Standards dazu verpflichten, die Rechte von Kindern zu wahren, Folgenabschätzungen ihrer Dienste in Bezug auf Kinder vorzunehmen und systemische Risiken für die Rechte von Kindern zu minimieren. Das europäische Gesetz über digitale Dienste muss ein Schutzniveau garantieren, das von Unternehmen nicht unterschritten werden darf; wobei die Bereitstellung von darüber hinausgehenden, zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Kinder auf nationaler Ebene nicht ausgeschlossen sein sollte, insbesondere im Hinblick auf technologische Innovationen. Der "One-Stop-Shop"-Durchsetzungsmechanismus des Gesetzes darf die reibungslose und rechtzeitige Durchsetzung der Kinderrechte im gesamten Gebiet der Union nicht behindern.

    Es ist jetzt an der Zeit, die digitale Welt so zu gestalten, wie junge Menschen sie verdienen.


  • Veröffentlicht am 18.05.21

    Kindgerechtes Erklärvideo zu Online-Beratungsstellen

    Jutta Croll, SDC

    Bei Kummer oder Sorgen ist es wichtig, an wen man sich wenden kann. Im Netz gibt es Online-Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, die helfen und beraten, wenn man nicht weiter weiß. Was Online-Beratungsstellen sind und welche Regeln diese einhalten müssen, wird im Erklärvideo „Online-Beratungsstellen: Wer hat die Regeln entwickelt?“ erläutert. Das Video haben die Projekte kinderrechte.digital und Koordinierungsstelle Kinderrechte, die beide Akteur:innen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ sind, erarbeitet.


  • Veröffentlicht am 02.05.21

    Mehr Schutz, Befähigung und Teilhabe für Kinder im Internet

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Am 1. Mai 2021 ist das neue Jugendschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten.

    Auf Plattformen im Internet, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, müssen die Anbieter durch Vorsorgemaßnahmen einen besseren Schutz vor Interaktionsrisiken gewährleisten. Damit sind Gefährdungen gemeint, die sich aus der Nutzung der Dienste und dem Kontakt zu anderen Nutzer*innen ergeben können. Ein Instrument der Vorsorge sind entsprechend sichere Voreinstellungen, wenn ein neues Nutzerprofil angelegt wird. Damit folgt die neue Gesetzgebung dem Prinzip der "evolving capacities" gemäß Art. 5 der UN-KRK, d.h. der Fähigkeiten, die sich bei Kindern mit zunehmendem Alter entwickeln. Dadurch finden jüngere Kinder den Einstieg in einer sicheren Umgebung. Wenn sie dann mehr Erfahrung im Umgang mit dem Internet und der spezifischen Plattform haben, können die Einstellungen schrittweise gelockert und mehr Freiräume gelassen werden. Dies setzt allerdings voraus, dass auch die Eltern und andere erwachsene Bezugspersonen über die erforderliche Medien- und Erziehungskompetenz verfügen, um die Kinder beim Hineinwachsen in die digitale Welt zu begleiten. Die nach dem neuen Jugendschutzgesetz vorgeschriebenen Alterskennzeichen und Deskriptoren für digitale Medieninhalte und -dienste sollen dabei unterstützen.

    Nach zwei Jahren wird die künftige Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (bisherige BPjM ) die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen evaluieren, und zwar unter Mitwirkung eines Beirats, dem auch junge Menschen angehören. Die Akzeptanz der Maßnahmen des Jugendmedienschutzes dürfte gerade bei Heranwachsenden deutlich erhöht werden, wenn sie selbst daran mitwirken können. Das neue Jugendschutzgesetz ist ein großer Wurf, der die Rechte von Kindern gemäß UN-Kinderrechtskonvention auf der Basis der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-KRK stärkt und gerade deshalb auch international Aufmerksamkeit verdient.


  • Veröffentlicht am 30.04.21

    Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2021

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    Die Multistakeholder Advisory Group der Vereinten Nationen ruft zur aktiven Teilnahme an der Programmentwicklung des Internet Governance Forums 2021 (IGF) auf. Das IGF ist ein jährliches globales Multistakeholder-Forum mit dem Ziel einen Dialog über Internet Governance zu schaffen. Stakeholder können bis zum 26. Mai um 23:59 UTC, verschiedene Arten von Sitzungen einreichen, darunter Workshops, offene Foren, Lightning Talks, Networking Sessions und mehr. Das IGF findet dieses Jahr vom 6. bis 10. Dezember in Kattowitz, Polen, statt und wird als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Teilnehmer sowohl vor Ort als auch online teilnehmen können. Dies muss beim Vorschlag der Sitzungen berücksichtigt werden, da alle Teilnehmer die Möglichkeit haben sollen, sich aktiv einzubringen und die gleichen Erfahrungen zu sammeln. In diesem Jahr hat sich die Multistakeholder Advisory Group (MAG) dafür entschieden, das Programm des IGF 2021 mit einem themenorientierten Ansatz zu gestalten. Das Ziel ist es, wenige ausgewählte Themen in Tiefe zu behandeln, anstatt, wie in den vergangenen Jahren, sich mit sehr weitgefächerten Themen zu befassen. Die beiden Hauptschwerpunkte dieses Jahres sind (1) wirtschaftliche und soziale Inklusion und Menschenrechte und (2) universeller Zugang und bedeutungsvolle Vernetzung. Darüber hinaus gibt es vier übergreifende Themen, darunter zukünftige Regulierungen, Nachhaltigkeit und Klimawandel, inklusive Internet-Governance-Ökosysteme und digitale Kooperation, sowie Vertrauen, Sicherheit und Stabilität.

    Kinderrechtliche Überlegungen sind für beide Schwerpunktbereiche von großer Bedeutung. Die kürzlich veröffentlichte Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld unterstreicht die Notwendigkeit, das Thema auf allen Ebenen der Politikgestaltung angemessen zu behandeln. Auch im begleitenden Bericht "Unsere Rechte in der digitalen Welt" haben Kinder auf der ganzen Welt betont, wie wichtig ein universeller und sinnvoller Zugang zum Internet sei und die Notwendigkeit, sich einbezogen und sicher zu fühlen, zum Ausdruck gebracht. Menschenrechte, Kinderrechte und Jugendschutz sind allesamt wichtige Aspekte der Internet-Governance und müssen bei allen Entscheidungen, die das Internet betreffen, berücksichtigt werden.

    Wir freuen uns, wenn die Kinderrechte-Community sich wie im letzten Jahr aktiv in die Programmgestaltung einbringt und Vorschläge entwickelt. Bei der Einreichung von Workshop-Vorschlägen ist es besonders wichtig, die Diversität der Akteure in Bezug auf regionale Herkunft, gesellschaftliche Gruppen, Geschlecht und Alter zu gewährleisten. Melden Sie sich gern bei uns unter jcroll@digitale-chancen.de, wenn Sie Themenvorschläge einreichen möchten und Unterstützung bei der Ansprache internationaler Partnerorganisationen oder der Auswahl der Sprecher*innen benötigen. Auch bei der Formulierung der im Einreichungsformular anzugebenden Informationen helfen wir gern.

    Weitere Informationen können hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 05.03.21

    Neuer Jugendmedienschutz: PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben!

    Jutta Croll, Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Berlin, 05.03.2021 Der Deutsche Bundestag hat heute das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte Gesetz zur Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet. Mit den neuen Regelungen wird erstmals die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Normtext verankert. In Artikel 12 der UN-KRK, Absatz 1 heißt es „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ Dies wird mit dem neuen Jugendschutzgesetz direkt umgesetzt: Kinder und Jugendliche werden in einem Beirat, der bei der neuen Bundeszentrale für Jugendmedienschutz eingerichtet wird, vertreten sein und dort auch an der regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit des Gesetzes mitwirken.

    Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gestaltung eines modernen Jugendmedienschutzes ist folgerichtig, wenn man bedenkt, dass sie es sind, die neue digitale Anwendungen, Geräte und Dienste häufig als erste nutzen und dabei teilweise erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Diese werden im Gesetz nun wie folgt ausdrücklich benannt: „Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.“ Die Plattformbetreiber verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen. Dazu gehören u.a. kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem z. B. Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten. Unterstützen können dabei die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die zusammen mit den Dienstanbietern Leitlinien zur Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen erarbeiten und dabei auch die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen einbeziehen sollen.

    Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die zur Bundeszentrale für Jugendmedienschutz umgebaut und modernisiert wird, hat den Auftrag, die beteiligten Akteure im Prozess einer dialogischen Regulierung zusammenzubringen und die konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern zu gewährleisten.

    Mit der Einführung des neuen Schutzziels der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen sowie der Förderung von Orientierung verfolgt das Jugendschutzgesetz einen ganzheitlichen Ansatz: Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen und Deskriptoren des Gefährdungspotenzials Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen. Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.

    Die Rechte und der Schutz von Kindern werden mit dem neuen Jugendschutzgesetz gestärkt, Partizipation und Teilhabe werden großgeschrieben, und der Prozess der digitalen Transformation der Gesellschaft wird ein Stück weit kindgerechter gestaltet. Bravo, denn Deutschland setzt damit als erstes Land weltweit die Forderungen der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld, die der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen im Februar 2021 angenommen hat, vorbildlich um.



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