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FOKUS


  • Veröffentlicht am 23.05.22

    Digital-inklusive Bildung


    Der Zugang zu und das Lernen mit digitalen Medien sind unverzichtbar geworden. Schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen stehen vor der großen Herausforderung, dies für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen zu erreichen. Der Schlüssel dazu liegt in der digital-inklusiven Bildung. Denn nur, wer Zugang zu digitalen Technologien hat, weiß, wie man damit umgeht und sie für die eigenen Bedarfe nutzt, kann an einer zunehmend digitalen Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt teilhaben. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen Bildungsorte die entsprechende technische Ausstattung und vor allem auch Pädagog*innen, die das große Potenzial von digitalen Medien für inklusives Lernen erkennen und vermitteln können. Digital-inklusives Lernen kann die individuelle Förderung in heterogene Gruppen zusätzlich unterstützen und Lernerlebnisse schaffen, die für alle Kinder und Jugendliche interessant und bedarfsgerecht gestaltet sind.

    In der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN Kinderrechtskonvention werden die Staaten im Kapitel IX. Kinder mit Behinderungen aufgefordert Barrieren für Kinder mit Behinderungen im digitalen Umfeld zu beseitigen. Es wird auch im Kapitel XI. Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten erkannt, dass das digitale Umfeld den Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger inklusiver Bildung erheblich erleichtern und verbessern kann.

    Der neue Themenbereich zur digital-inklusiven Bildung auf inklusion.de beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema und gibt spannende Praxis-Einblicke in digital-inklusive Lernwelten.

    Der Wegweiser kann hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 09.05.22

    Kindgerechte digitale Schule - Gemeinsamer Fachtag des Medienzentrums, der Bildungsregion und des Schulamtes

    Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen

    Am 5. Mai fand ein gemeinsamer Fachtag des Medienzentrums, der Bildungsregion und des Schulamtes in Bad Sassendorf statt. Hier haben sich Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeiter*innen über Kinderrechte im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Schule ausgetauscht.

    Die Stiftung Digitale Chancen hat die Planung der Veranstaltung begleitet und Jutta Croll übernahm den Eröffnungsvortrag zu dem Thema „Kinderrechte in der digitalen Welt“. Danach hatten die Teilnehmenden Zeit zu reflektieren welchen Einfluss die Pandemie auf Kinderrechte und Digitalisierung hatte. Es wurde deutlich, dass sich die Ausstattung der Schulen deutlich verbessert hat und Medientechnik inzwischen zu einem selbstverständlichen Teil des Unterrichts geworden ist. Gleichzeitig gibt es aber nach wie vor einen großen Unterstützungsbedarf und den Wunsch nach neuen Ideen und Beispielen für die Praxis.

    Im Anschluss fanden vier Workshops statt: „Partizipation an Kinderrechteschulen NRW“, „Stark(machen) gegen Stress im Netz“, „Gaming ohne Grenzen“ und einen Workshop der zeigte wie mit digitalen Tools kreative Lernräume geschaffen werden können.

    Nach rund sechs Stunden kehrten die Teilnehmenden mit vielen neuen Ideen zurück an ihre Schulen. Die positive Resonanz der Teilnehmer*innen, wie auch die gute Stimmung, ermutigte die Veranstalter in Zukunft wieder vermehrt auch auf Veranstaltungen vor Ort zu setzen.

    Die vollständige Pressemitteilung kann hier gelesen werden.


  • Veröffentlicht am 28.04.22

    Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland


    Die Rundfunkkommission der Länder hat am 15. März 2022 konkrete Vorschläge für eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschlossen, die hier zur Diskussion gestellt werden.

    Mit der Reform des JMStV verbinden die Länder insbesondere das Ziel, die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen demnach optimiert und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sieht einen geräteweiten, individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stehen Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.

    Dabei erfolgt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, in dem jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich ist und bleibt. So erfolgt insbesondere die inhaltliche Bewertung der Angebote nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt nicht. Anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz werden besonders berücksichtigt.

    Außerdem enthält der Entwurf des JMStV Anpassungen, die das Zusammenspiel mit den Regelungen des JuSchG verbessern sollen.

    Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 20. Juni 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und (wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde) auf dieser Seite veröffentlicht.

    Den Diskussionsentwurf einschließlich das Formular für Feedback sowie weitere Informationen können hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 21.04.22

    Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2022

    Pauline Richter, Stiftung Digitale Chancen

    Auch 2022 wird wieder zur aktiven Teilnahme an der Programmentwicklung des Internet Governance Forums 2022 (IGF) aufgerufen. Das IGF ist ein jährliches globales Multistakeholder-Forum mit dem Ziel einen Dialog über Internet Governance zu schaffen. Die Deadline um Workshopvorschläge einzureichen wurde bis zum 10. Juni 2022 um 23:59 verlängert. Diese können in verschiedenen Formaten stattfinden, unter anderem als Workshops, offene Foren, Lightning Talks und Networking Sessions.

    Das 17. jährliche IGF-Treffen wird von der äthiopischen Regierung in Addis Abeba unter dem übergeordneten Thema "Resilient Internet for a Shared Sustainable and Common Future" ausgerichtet. In diesem Jahr wird das IGF-Programm eng mit dem Global Digital Compact (GDC) verknüpft sein, wie es der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht "Our Common Agenda" angedacht hat. Fünf Themen, die sich direkt aus den Schwerpunktbereichen des vorgeschlagenen GDC ergeben, werden das IGF-Treffen strukturieren:

    1. Umfassender Schutz von Menschenrechten sowie die Vernetzung aller Menschen
    2. Vermeidung von Internet-Fragmentierung,
    3. Regelungen zur Datenerfassung und zum Schutz der Privatsphäre
    4. Sicherheit und Rechenschaftspflicht
    5. Umgang mit fortschrittlichen Technologien einschließlich KI.

    Auch in diesem Jahr sind kinderrechtliche Überlegungen für die Schwerpunkthemen von großer Bedeutung. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen daher im ersten Themenschwerpunkt unbedingt mitgedacht werden. Auch bei den Themen Privatsphäre sowie Sicherheit und Schutz können die Kinderrechtskonvention und das General Comment 25 wichtige Anhaltspunkte liefern.

    Wir freuen uns, wenn die Kinderrechte-Community sich wie im letzten Jahr aktiv in die Programmgestaltung einbringt und Vorschläge entwickelt. Bei der Einreichung von Workshop-Vorschlägen ist es besonders wichtig, die Diversität der Akteur:innen in Bezug auf regionale Herkunft, gesellschaftliche Gruppen, Geschlecht und Alter zu gewährleisten. Melden Sie sich gern bei uns unter jcroll@digitale-chancen.de, wenn Sie Themenvorschläge einreichen möchten und Unterstützung bei der Ansprache internationaler Partnerorganisationen oder der Auswahl der Sprecher:innen benötigen. Auch bei der Formulierung der im Einreichungsformular anzugebenden Informationen helfen wir gern.

    Weitere Informationen können hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 20.04.22

    Kinderrechte und Kinderschutz im Digitalen

    Ansicht: Kinderrechte und Kinderschutz im Digitalen

    Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vertrat Ella, Mitglied der Kinderjury für den KIKA Award, bei der Tagesschau ihre Meinung zur Verletzung der Kinderrechte durch den russischen Angriffskrieg. Sie sprach von der Situation geflüchteter Kinder, dem Recht auf Schutz vor Kriegen und Gewalt und fordert zuletzt den Bundeskanzler Olaf Scholz eindrücklich auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

    „Wie wäre es denn, wenn wir in Deutschland ein Vorbild für die Welt in Sachen Kinderrechte wären? Aber dafür müsste man auch was tun. Ein Beispiel wäre, dass ihr uns nicht mehr so oft vergesst. Wie zum Beispiel in der Pandemie, bei der Klimakrise oder der Bildung.“

    Auf ihrem Instagram-Account veröffentlichte die Tagesschau im Nachgang das Video der Rede. Das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt stellt hierbei nicht nur einen inhaltlichen Schwerpunkt dar, sondern zeigt sich auch daran, wie die Tagesschau mit diesem Beitrag verfährt. Laut General Comment 25 gilt das Recht auf Schutz im digitalen Umfeld auch in Bezug auf Cyberaggressionen, wie Hate Speech, und Kinder haben selbstverständlich auch im digitalen Raum das Recht, ihre Meinung zu äußern, ohne negative Konsequenzen zu befürchten. Im digitalen Umfeld braucht es folglich effektive Schutzmaßnahmen, die die Partizipation von Kindern ermöglichen und fördern. Die Tagesschau hat als Vorsorgemaßnahmen eine teilweise Anonymisierung gewählt und die Kommunikation (Kommentare) eingeschränkt. Diese Maßnahmen finden sich auch in den Vorschlägen im JuSchG Art. 24a wieder.

    Insgesamt ist der Beitrag bespielhaft dafür, welche Chancen das digitale Umfeld bietet, die Rechte von Kindern - hier das Recht auf Meinungsäußerung und gehört zu werden - zu stärken. Gleichzeitig werden die Risiken berücksichtigt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hier wurde verstanden, dass Kinderrechte - auch im digitalen Umfeld - eine „richtige und wichtige Sache“ sind.



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