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FOKUS


  • Veröffentlicht am 28.04.22

    Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland


    Die Rundfunkkommission der Länder hat am 15. März 2022 konkrete Vorschläge für eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschlossen, die hier zur Diskussion gestellt werden.

    Mit der Reform des JMStV verbinden die Länder insbesondere das Ziel, die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen demnach optimiert und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sieht einen geräteweiten, individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stehen Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt.

    Dabei erfolgt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, in dem jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich ist und bleibt. So erfolgt insbesondere die inhaltliche Bewertung der Angebote nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt nicht. Anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz werden besonders berücksichtigt.

    Außerdem enthält der Entwurf des JMStV Anpassungen, die das Zusammenspiel mit den Regelungen des JuSchG verbessern sollen.

    Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 20. Juni 2022. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und (wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde) auf dieser Seite veröffentlicht.

    Den Diskussionsentwurf einschließlich das Formular für Feedback sowie weitere Informationen können hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 21.04.22

    Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2022

    Pauline Richter, Stiftung Digitale Chancen

    Auch 2022 wird wieder zur aktiven Teilnahme an der Programmentwicklung des Internet Governance Forums 2022 (IGF) aufgerufen. Das IGF ist ein jährliches globales Multistakeholder-Forum mit dem Ziel einen Dialog über Internet Governance zu schaffen. Die Deadline um Workshopvorschläge einzureichen wurde bis zum 10. Juni 2022 um 23:59 verlängert. Diese können in verschiedenen Formaten stattfinden, unter anderem als Workshops, offene Foren, Lightning Talks und Networking Sessions.

    Das 17. jährliche IGF-Treffen wird von der äthiopischen Regierung in Addis Abeba unter dem übergeordneten Thema "Resilient Internet for a Shared Sustainable and Common Future" ausgerichtet. In diesem Jahr wird das IGF-Programm eng mit dem Global Digital Compact (GDC) verknüpft sein, wie es der Generalsekretär der Vereinten Nationen in seinem Bericht "Our Common Agenda" angedacht hat. Fünf Themen, die sich direkt aus den Schwerpunktbereichen des vorgeschlagenen GDC ergeben, werden das IGF-Treffen strukturieren:

    1. Umfassender Schutz von Menschenrechten sowie die Vernetzung aller Menschen
    2. Vermeidung von Internet-Fragmentierung,
    3. Regelungen zur Datenerfassung und zum Schutz der Privatsphäre
    4. Sicherheit und Rechenschaftspflicht
    5. Umgang mit fortschrittlichen Technologien einschließlich KI.

    Auch in diesem Jahr sind kinderrechtliche Überlegungen für die Schwerpunkthemen von großer Bedeutung. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen daher im ersten Themenschwerpunkt unbedingt mitgedacht werden. Auch bei den Themen Privatsphäre sowie Sicherheit und Schutz können die Kinderrechtskonvention und das General Comment 25 wichtige Anhaltspunkte liefern.

    Wir freuen uns, wenn die Kinderrechte-Community sich wie im letzten Jahr aktiv in die Programmgestaltung einbringt und Vorschläge entwickelt. Bei der Einreichung von Workshop-Vorschlägen ist es besonders wichtig, die Diversität der Akteur:innen in Bezug auf regionale Herkunft, gesellschaftliche Gruppen, Geschlecht und Alter zu gewährleisten. Melden Sie sich gern bei uns unter jcroll@digitale-chancen.de, wenn Sie Themenvorschläge einreichen möchten und Unterstützung bei der Ansprache internationaler Partnerorganisationen oder der Auswahl der Sprecher:innen benötigen. Auch bei der Formulierung der im Einreichungsformular anzugebenden Informationen helfen wir gern.

    Weitere Informationen können hier gefunden werden.


  • Veröffentlicht am 20.04.22

    Kinderrechte und Kinderschutz im Digitalen

    Ansicht: Kinderrechte und Kinderschutz im Digitalen

    Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vertrat Ella, Mitglied der Kinderjury für den KIKA Award, bei der Tagesschau ihre Meinung zur Verletzung der Kinderrechte durch den russischen Angriffskrieg. Sie sprach von der Situation geflüchteter Kinder, dem Recht auf Schutz vor Kriegen und Gewalt und fordert zuletzt den Bundeskanzler Olaf Scholz eindrücklich auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

    „Wie wäre es denn, wenn wir in Deutschland ein Vorbild für die Welt in Sachen Kinderrechte wären? Aber dafür müsste man auch was tun. Ein Beispiel wäre, dass ihr uns nicht mehr so oft vergesst. Wie zum Beispiel in der Pandemie, bei der Klimakrise oder der Bildung.“

    Auf ihrem Instagram-Account veröffentlichte die Tagesschau im Nachgang das Video der Rede. Das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt stellt hierbei nicht nur einen inhaltlichen Schwerpunkt dar, sondern zeigt sich auch daran, wie die Tagesschau mit diesem Beitrag verfährt. Laut General Comment 25 gilt das Recht auf Schutz im digitalen Umfeld auch in Bezug auf Cyberaggressionen, wie Hate Speech, und Kinder haben selbstverständlich auch im digitalen Raum das Recht, ihre Meinung zu äußern, ohne negative Konsequenzen zu befürchten. Im digitalen Umfeld braucht es folglich effektive Schutzmaßnahmen, die die Partizipation von Kindern ermöglichen und fördern. Die Tagesschau hat als Vorsorgemaßnahmen eine teilweise Anonymisierung gewählt und die Kommunikation (Kommentare) eingeschränkt. Diese Maßnahmen finden sich auch in den Vorschlägen im JuSchG Art. 24a wieder.

    Insgesamt ist der Beitrag bespielhaft dafür, welche Chancen das digitale Umfeld bietet, die Rechte von Kindern - hier das Recht auf Meinungsäußerung und gehört zu werden - zu stärken. Gleichzeitig werden die Risiken berücksichtigt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hier wurde verstanden, dass Kinderrechte - auch im digitalen Umfeld - eine „richtige und wichtige Sache“ sind.


  • Veröffentlicht am 05.04.22

    30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

    Vor genau 30 Jahren am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. In der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens steht:

    „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes als einen Meilenstein der Entwicklung des internationalen Rechts begrüßt und die Ratifizierung des Übereinkommens zum Anlass nehmen wird, Reformen des innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die dem Geist des Übereinkommens entsprechen und die sie nach Artikel 3 Abs. 2 des Übereinkommens für geeignet hält, dem Wohlergehen des Kindes zu dienen.“

    Das Netzwerk Kinderrechte, dem die Stiftung Digitale Chancen als Mitglied angehört, hat zum Jahrestag des Inkrafttretens junge Menschen selbst befragt, was sie sich für Kinder und Jugendliche heute wünschen. Wichtige Themen für die Jugendlichen sind die gesundheitliche Versorgung, der Schutz geflüchteter Kinder, Kinderrechtebildung und der Zugang zu Informationen. Alle diese Aspekte sind auch im digitalen Kontext relevant, denn heute wachsen Kinder und Jugendliche mit digitalen Medien auf. Dies birgt großes Potenzial, beispielsweise in der Form von digitaler Kinderrechtebildung und einem erweiterten Zugang zu Informationen in kinderfreundlicher Sprache, aber auch die Gefahr der Verletzung der Rechte junger Menschen. Der General Comment 25 über Kinderrechte im digitalen Umfeld setzt daher die vor 30 Jahren in Kraft getretene Konvention in einen aktualisierten Rahmen und zeigt, dass Kinderrechte auch in der digitalen Welt Gültigkeit haben und was Staaten tun können, um die Kinderrechte im Digitalen zu schützen.


  • Veröffentlicht am 23.03.22

    Kinderrechte und das europäische Gesetz über Digitale Dienste

    Die Stiftung Digitale Chancen setzt ihr Zeichen unter einen gemeinsamen Offenen Brief der Mitglieder der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur derzeit im parlamentarischen Verfahren beratenen EU-Verordnung „Gesetz über digitale Dienste“. Die Unterzeichnenden erkennen die anspruchsvollen Ziele des europäischen Gesetzesvorhaben an, sehen jedoch die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld nicht ausreichend gewährleistet.

    So liegt die EU-Verordnung beispielweise deutlich zurück hinter den Regelungen des erst 2021 modernisierten deutschen Jugendschutzgesetzes. Vorsorgemaßnahmen, wie sie das JuSchG in Art. 24 a für die Anbieter digitaler Dienste vorsieht, sollen auf europäischer Ebene künftig nur für die sehr großen Plattformen mit mehr als 45 Mio Nutzer*innen vorgeschrieben sein.

    Die Unterzeichnenden fordern daher die am europäischen Trilog beteiligten Bundesministerien auf, die Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in die weiteren Verhandlungen zur EU-Verordnung einzubringen und so dafür Sorge zu tragen, dass der Vorrang des Kindeswohls gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention auch im digitalen Umfeld gewahrt wird.

    Den Offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier zum Download.



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