FOKUS
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Veröffentlicht am 14.11.22
Offener Brief an die Europäische Union
Zum 18. November, dem Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, hat die EU CSA Legislation Advocacy Group einen offenen Brief zivilgesellschaftlicher Gruppen an die Europäische Union in Umlauf gebracht. In diesem Brief werden die politischen Entscheidungsträger*innen der EU aufgefordert, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen und sich auf auf der Grundlage des Kommissionsentwurfs vom 11. Mai 2022 auf wirksame Maßnahmen zu konzentrieren, um sexuellen Missbrauch zu bekämpfen.
Die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen rufen zum Handeln auf: Wir müssen das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder machen
18. November 2022 - Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
Jedes Kind soll die Chance haben, sicher aufzuwachsen, neugierig und glücklich - einfach ein Kind zu sein. Leider sieht die reale Kindheit für eine wachsende Zahl von sexuell missbrauchten und ausgebeuteten Kindern, anders aus. Aktuellen Umfragen zufolge haben mehr als die Hälfte aller Kinder, sowohl Jungen als auch Mädchen, bereits Online-Belästigung oder Missbrauch erlebt. Dazu gehört zum Beispiel die unerwünschte Zusendung sexualisierter Inhalte von Erwachsenen oder unbekannten Personen, die Aufforderung, diese Form der Online-Beziehung und den Austausch sexualisierter Inhalte geheim zu halten, die Weiterverbreitung von Bildern des Kindes mit eindeutig sexuellem Bezug ohne dessen Zustimmung oder die Aufforderung, eindeutig sexuelle Handlungen zu vollziehen, mit denen sich das Kind nicht wohlfühlt. In extremen Fällen führt die Online-Kontaktanbahnung mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung zum Verschwinden der betroffenen Kinder.
Die Schrecken des Missbrauchs sind grausam genug - aber so wie das Internet sich entwickelt hat und gewachsen ist, hat auch die virale Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enorm zugenommen - der Beweis dafür sind etwa 85 Millionen Bilder und Videos von Kindesmissbrauch, die in 2021 weltweit gemeldet wurden, mehr als 62 % davon werden in Europa gehostet. Und jedes Mal, wenn diese Bilder geteilt und weitergegeben werden, bedeutet das eine erneute Viktimisierung der Betroffenen.
Das Ausmaß des Missbrauchs macht es den Kindern schwer, ein normales und gesundes Leben zu führen. Laut einer 2017 durchgeführten Studie sagten fast 70 % der Befragten, dass sie ständig in der Furcht leben, von jemandem erkannt zu werden, der die Bilder ihres Missbrauchs gesehen hat; 83 % hegten Selbstmordgedanken und 60 % hatten bereits den Versuch unternommen, sich das Leben zu nehmen.
Neben der Verbreitung der Missbrauchsdarstellungen bestehen weitere Gefährdungspotenziale für die betroffenen Kinder. So nutzen Täter*innen beispielsweise Chat-Funktionen, um Kinder online anzusprechen, ein Treffen mit ihnen zu verabreden oder sexuelle Bilder von ihnen zu verlangen, mit denen die Kinder anschließend erpresst werden, immer weiteres Material zu schicken. Straftäter*innen nutzen Streaming-Technologie, um den Missbrauch von Kindern weltweit zu steuern und live im Netz zur Verfügung zu stellen.
Jeden Tag werden die Rechte von Kindern auf Schutz vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung verletzt. So überwältigend dies auch erscheinen mag, wir sind keineswegs machtlos. Und wir haben sowohl eine moralische als auch eine rechtliche Verantwortung, diese abscheulichen Verbrechen zu bekämpfen. Heute, am Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, wollen wir erklären, warum jetzt ein kritischer Zeitpunkt für Europa und die Welt ist.
Wir sind nicht hilflos. Fortschritte in den Bereichen Technologie und Strafverfolgung sowie ein starkes Ökosystem, welches den Schutz von Kindern in den Mittelpunkt stellt, könnten uns die Instrumente an die Hand geben, die wir brauchen, um Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs von Online-Plattformen zu beseitigen. Unter Verwendung von streng regulierten Technologien könnten angemessene Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die Privatsphäre der Internetnutzer*innen respektiert wird.
Alles, was bisher im Rahmen des bestehenden Systems zum Schutz von Kindern - auch unter Mitwirkung der Technologieunternehmen - geleistet wurde, verdient Beifall. Alle freiwilligen Maßnahmen müssen auf einer soliden Rechtsgrundlage und innerhalb eines ordnungspolitischen Rahmens fortgesetzt werden. Angesichts des exponentiell wachsenden Ausmaßes des Problems ist es jedoch klar, dass dies nicht ausreichen wird. Die Europäische Union muss ihr Versprechen, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen, einhalten.
Im Mai dieses Jahres hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Regulierung vorgelegt, die genau dies vorsieht. Dieser Entwurf wird derzeit im Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union geprüft und erwogen. Wir, die Unterzeichner*innen dieses Schreibens, danken allen beteiligten Parteien für ihre harte Arbeit und ihre ehrgeizigen Ziele. Die politischen Entscheidungsträger*innen der EU dürfen diese Gelegenheit nicht vorüber gehen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU haben eine breite Unterstützung (68 %) für die Einführung langfristig gültiger Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern im Internet und für den Einsatz automatisierter Instrumente zur Erkennung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ausdruck gebracht.
Alle, die ein Interesse an der Bekämpfung dieses Problems haben, rufen wir dazu auf, konzentriert an wirksamen Mitteln zu arbeiten, um den Vorschlag der Kommission zu stärken und sicherzustellen, dass er greifbare Ergebnisse für den Schutz von Kindern im Internet bringt.
Wir alle bringen unterschiedliche Expertise mit. Gemeinsam können wir Lösungen finden, um eine Welt zu schaffen, in der Kinder sicher aufwachsen, neugierig und glücklich sein können - eine Welt, in der jedes Kind frei ist, einfach ein Kind zu sein.
Wenn Sie den Brief unterstützen und mitzeichnen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an csa.euadvocacy@gmail.com
Liste der Unterzeichner*innen:
- Association Meilleur Avenir pour Nos Enfants (AMANE) (Morokko)
- ASTRA - Anti-trafficking Action (Serbien)
- Brave Movement (International)
- Child Helpline International (International)
- Child Rescue Coalition (International)
- Deutsches Kinderhilfswerk / German Children´s Fund (Deutschland)
- Different & Equal (Europa/Albanien)
- ECPAT Germany (Deutschland)
- ECPAT International (International)
- ECPAT Luxembourg (Luxemburg / International)
- ECPAT Sweden (Schweden)
- Empowering Children Foundation (Polen)
- Eurochild (Europa)
- Hintalovon Child Rights Foundation (Ungarn)
- "Hope For Children" CRC Policy Center (International)
- International Falcon Movement - Socialist Educational International (IFM-SEI) (International)
- International Justice Mission´s Center to End Online Sexual Exploitation of Children (International)
- Internet Watch Foundation (International/Vereinigtes Königreich)
- Lasten perusoikeudet - Children´s Fundamental Rights ry (Finnland)
- Missing Children Europe (Europa)
- Montessori Bundesverband Deutschland e.V. (Deutschland)
- National Center for Missing & Exploited Children (International)
- National Network for Children in Bulgaria (NNC), NNC's Legal Aid Network (Bulgarien)
- National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC) (Vereinigtes Königreich)
- Stiftung Digitale Chancen (Deutschland)
- Sentinel Foundation (International / Lateinamerika)
- SOLWODI Deutschland e.V. (Deutschland)
- Suojellaan Lapsia, Protect Children ry. (PC) (International/Finnland)
- Terre des Hommes (International)
- The National Child Protection Task Force (International)
- Thorn (International)
- Vatra Psycho - Social Centre (Albanien)
- WeProtect Global Alliance (International)
- #stop_sexting project (Ukraine)
Der offene Brief kann hier als PDF heruntergeladen werden.
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Veröffentlicht am 31.10.22
„Was ein Kind gesagt bekommt“
Jutta Croll, SDC
Was ein Kind gesagt bekommt, ist der Titel eines Gedichts von Bertold Brecht aus dem Jahr 1937. Es enthält viele Sprüche, die man selbst vielleicht noch aus der eigenen Kinderzeit kennt, und endet mit den Worten: „Ein Kind hält den Mund“.
Heute werden Kinder anders erzogen, und das ist auch ein Erfolg der Vereinten Nationen, die im Jahr 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK) als Menschenrechtsvertrag verabschiedeten. Die 196 Staaten weltweit, die seitdem das Übereinkommen ratifiziert haben, verpflichten sich damit zur Umsetzung der darin für Kinder unter 18 Jahren verbrieften Rechte. In Art. 44 der UN-KRK ist festgelegt, dass die Staaten alle fünf Jahre dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, in dem sie die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getroffen haben, und die dabei erzielten Fortschritte dokumentieren. Diese Berichte werden durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen geprüft und anschließend mit Vertreter*innen der Regierung bei einer Anhörung in Genf besprochen.
In 2019 hat die Bundesregierung den 5. und 6. Staatenbericht zusammengefasst vorgelegt, der im September 2022 vor dem Kinderrechteausschuss erörtert wurde. Anschließend hat der Ausschuss seine so genannten abschließenden Beobachtungen (Concluding Oberservations) veröffentlicht. Die zunehmende Bedeutung des digitalen Umfeldes für die Ausübung und die Wahrung der Kinderrechte zeigt sich auch an deren prominenter Behandlung in den Ausführungen des Ausschusses.
Unter Bezugnahme auf die 25. Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:
- die neu gegründete Bundesbehörde für Jugendmedienschutz mit ausreichenden technischen, finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten und sicherzustellen, dass sie Vorschriften und Schutzmaßnahmen erarbeitet, um die Rechte, die Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern im digitalen Umfeld zu schützen sowie sie vor schädlichen Inhalten und Online-Risiken zu schützen;
- die Umsetzung von Gesetzen zum Schutz von Kindern im digitalen Umfeld, einschließlich des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, zu stärken, z.B. durch Bereitstellung von Mechanismen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Kinderrechte im digitalen Umfeld;
- die digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten von Kindern, Eltern und Lehrkräften zu verbessern, u.a. durch die Aufnahme der digitalen Kompetenz in Schullehrpläne.
Im Hinblick auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:
- die Reichweite des Jugendmedienschutzgesetzes zu erweitern, damit es alle Online-Anwendungen und -Dienste, die von Kindern genutzt werden, umfasst, und die Definition von illegalem Inhalt auf die Herstellung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Alter zwischen 14 und 17 Jahren zu erweitern;
- alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbeutung von Kindern im Internet und auf Reisen, im Tourismus und der Prostitution zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und auszumerzen, auch durch: (i) die Vorgabe an die digitale Wirtschaft, Kinderschutzstandards einzuführen; (ii) die Gewährleistung, dass Internetdienstleister Material über sexuellen Missbrauch im Internet kontrollieren, blockieren und unverzüglich entfernen; (iii) die Ermutigung von Reiseunternehmen, den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus zu unterzeichnen; und (iv) die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Prävention für Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten, Eltern und die Öffentlichkeit insgesamt;
- sicherzustellen, dass allen Kindern, die Opfer von Straftaten nach dem Fakultativprotokoll wurden, Rechtsmittel offen stehen, einschließlich der Ausweitung der Reichweite des Opferschutzgesetzes, damit Opfer ohne regulären Aufenthaltsstatus Wiedergutmachung fordern können.
Die vollständigen abschließenden Beobachtungen zum 5. und 6. Staatenbericht aus Deutschland, und damit das, was die Bundesregierung gesagt bekommt vom Kinderrechteausschuss, stehen hier zum Download zur Verfügung.
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Veröffentlicht am 28.10.22
Klicksafe Elternkampagne #JedesVierteKind - zum Thema Cybergrooming
Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen ist im Netz schon mal von fremden Erwachsenen einer Verabredung aufgefordert worden. Jedes siebte Kind hat bereits ungefragt Nacktfotos von Fremden geschickt bekommen, ebenso viele wurden dazu angehalten, sich vor Webcam oder Smartphone-Kamera für eine erwachsene Internet-Bekanntschaft auszuziehen. Diese aktuellen Untersuchungszahlen der Landesanstalt für Medien NRW zeigen das Ausmaß des so genannten Cybergroomings in Deutschland. "Alarmierend ist auch, dass solche Taten nur selten angezeigt werden. Vor allem müssen sich Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen von Kindern gemeinsam der Dimension bewusst werden, die hinter dem Begriff Cybergrooming steht. Entsprechend setzt die klicksafe Kampagne explizit bei Eltern an, damit sie Warnsignale erkennen und im Ernstfall richtig handeln können“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.
Social Media-Aktionen, Kampagnenfilme und Informationsmaterial mit Hilfen für den Alltag: Die EU-Initiative klicksafe hilft Eltern ab dem 22. September 2022 mit einer Kampagne dabei, ihren Nachwuchs gegen Cybergrooming zu stärken. „Dein Kind teilt Fotos mit Freunden. Oder Fremden?“ Mit solchen provokanten Fragen spricht klicksafe im Rahmen ihrer Social Media-Kampagne auf Instagram, Facebook und Twitter auch diejenigen Eltern an, die sich bislang noch nicht intensiv mit den Gefahren von Cybergrooming beschäftigt haben. Praktische Hilfestellung und Hintergrundwissen zum Thema vermitteln außerdem ein Erklärvideo, die Infobroschüre „Und dann wollte er Nacktfotos - So machst du dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz“ sowie eine Familien-Checkliste zum gemeinsamen Durcharbeiten.
Auf der klicksafe Website finden sich alle Kampagnenbausteine zu den Erfahrungen von Kindern mit sexualisierter Ansprache im Netz gebündelt. Die neuen Materialien stehen dort kostenlos als Download oder als Printversion zum Bestellen zur Verfügung.
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Veröffentlicht am 19.10.22
Fachveranstaltung „Kinderrechte in der digitalen Welt"
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Im September fand die hybride Fachveranstaltung „Kinderrechte in der digitalen Welt“ als gemeinsame Veranstaltung des Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und des Offenen Kanal Schleswig-Holstein im Rahmen der Digitalen Woche statt. 4 Expert*innen wurden ins Studio des Offenen Kanals eingeladen: Jutta Croll, Nina Soppa, Henning Fietze und Susanne Günther. Online haben sich knapp 70 Teilnehmer*innen aus den Arbeitsschwerpunkten Kinderschutz- und Jugendschutz, Medienpädagogik/Medienkompetenz, Elternarbeit, Schule, Kita und Politik zugeschaltet, die mitdiskutieren konnten und sich Fragen zur Umsetzung der Kinderrechte im digitalen Raum insbesondere auf fachpolitischer Ebene widmeten.
In dieser ausgebuchten und vielbeachteten Veranstaltung wurde stark betont, dass die digitale Welt heute zur alltäglichen Lebensrealität der Kinder gehört - und dass Kinder selbstverständlich Rechte haben. Rechte, die nicht beschnitten werden können und die auch nicht verhandelbar sind. „Für uns als Kinderschutzbund ist ganz klar: Alle Rechte, die in der analogen Welt gelten, gelten in exakt der gleichen Konsequenz auch im digitalen Raum“, erklärt Susanne Günther, Geschäftsführerin des Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein. „Und zwar in Bezug auf Chancen und Förderung ebenso wie in Bezug auf Risiken und Schutzaspekte“. Der Leiter des Offenen Kanal Schleswig-Holstein, Henning Fietze, ergänzt: „Digitale Kinderrechte sind Pflicht, keine Kür - Politik und Medienanbieter müssen sie international aber auch hier im Land nur gemeinsam planvoll umsetzen!“
Seit die UN-Kinderrechtskonvention 1989 beschlossen wurde, hat sich die Lebenswelt von Kindern massiv verändert; mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld gelten die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung seit 2021 vollumfänglich auch in der digitalen Welt. Fachkräfte sind herausgefordert, die Kinderrechte auch im digitalen Raum umzusetzen. Die Politik steht dabei in der Verantwortung gesellschaftliche Rahmenbedingungen und gute Strukturen zu schaffen, um für Kinder Schutz, Förderung und Beteiligung zu ermöglichen.
Die Veranstaltung kann in der Mediathek des Offenen Kanals Schleswig-Holsteins angesehen werden.
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Veröffentlicht am 17.10.22
IGF 2022 in Äthiopien
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Die äthiopische Regierung wird das UN Internet Governance Forum 2022 vom 28. November bis 2. Dezember 2022 im UN-ECA Conference Center in Addis Abeba, Äthiopien, ausrichten. Das Internet Governance Forum (IGF) ist ein globales Multi-Stakeholder-Forum für den Dialog zum Thema Internet Governance, das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufen wurde. Es wird in einem hybriden Format organisiert und bringt Interessenvertreter*innen aus der ganzen Welt zusammen, um das übergreifende Thema zu diskutieren: Resilientes Internet für eine gemeinsame und nachhaltige Zukunft. Vertreter*innen von Regierungen, zwischenstaatlichen Organisationen, des Privatsektors, der technischen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft (einschließlich der Wissenschaft) werden ermutigt, online oder auch in physischer (hybrider) Form an den Sitzungen des IGF aktiv teilzunehmen.
Die äthiopische Regierung hat eine Website für das diesjährige IGF eingerichtet, auf der nützliche Informationen über Hotels in der Nähe des Veranstaltungsortes, Sehenswürdigkeiten, Verkehrsmittel, Covid-19, Visumsbeantragung und Zollbestimmungen zu finden sind.
Ein Visum ist für alle ausländischen Besucher*innen Äthiopiens erforderlich, mit Ausnahme der Staatsangehörigen Kenias und Dschibutis sowie Inhaber*innen von Diplomaten- und UN-Pässen. Bevor ein Visum beantragt werden kann, müssen Sie sich zunächst über das UN-Akkreditierungsverfahren für das IGF 2022 anmelden und auf die Genehmigungsbestätigung warten, die Ihnen per E-Mail zugesandt wird. Die Genehmigung dauert in der Regel ein paar Tage. Nachdem die Bestätigung bei Ihnen eingegangen ist, können Sie diese zusammen mit einer eingescannten Kopie Ihres Reisepasses per E-Mail an das Ministerium für Innovation und Technologie (MinT) unter igf2022@mint.gov.et senden. Das Ministerium sendet Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen für die Online-Beantragung eines Visums zu: ein Einladungsschreiben, ein Antragsschreiben und eine Verbalnote. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der IGF Website des Gastlandes.
In unserem Fokusartikel "IGF 2022: Rechte von Kindern und Jugendlichen" finden Sie Informationen zu den Sitzungen, die sich mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld befassen.