FOKUS
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Veröffentlicht am 15.12.23
Reform des Strafgesetzes notwendig
Torsten Krause, SDC
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurden zum 1. Juli 2021 die Strafen für kinderpornografisches Material auf mindestens 1 Jahr Freiheitsentzug heraufgesetzt. Durch diese Strafverschärfung entfiel die Möglichkeit Verfahren durch Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte einzustellen, wenn beispielsweise eine Lehrkraft über solche Materialien verfügte, weil sie von Schüler*innen um Hilfe gebeten wurde oder wenn bei jungen Menschen einschlägiges Material gefunden wurde, welches diese einvernehmlich erstellt und miteinander geteilt haben ohne die Rechte anderer Personen dabei zu verletzen (Sexting).
Nachdem zivilgesellschaftliche Akteure, aber auch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gemeldet haben, dass diese Situation dem Anliegen der Bekämpfung von Kinderpornografie nicht hinreichend gerecht wird, beabsichtigt die Bundesregierung nun eine weitere Reform. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Einstellungen wieder ermöglicht werden können.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Gesetzentwurf gibt die Stiftung Digitale Chancen Hinweise, wie die Rechte von Kindern in diesem Zusammenhang Berücksichtigung finden sollten. Dabei stützen wir uns insbesondere auf Absatz 118 der Allgemeinen Bemerkung Nr.25 des Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. In diesem spricht wird betont, dass „[v]on Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht kriminalisiert werden [soll].“ Daher plädiert die Stiftung Digitale Chance für eine Legalisierung des einvernehmliches Sextings junger Menschen. Ebenso sprechen wir uns für erweiterte Möglichkeiten der Informationsbereitstellung aus und weisen auf Widersprüche im Strafrecht hin. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass bestimmte sexuelle Handlungen zwischen jungen Menschen, die digital gelebt werden sanktioniert werden, obwohl diese im analogen Bereich legal sind.
Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen können Sie hier nachlesen.
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Veröffentlicht am 07.12.23
Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Torsten Krause, SDC
Am 8. November hat die Rundfunkkommission der Länder ihren Entwurf für eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Die Stiftung Digitale Chancen hat den Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive betrachtet und bewertet. Im Ergebnis kommt sie dabei zu einer ambivalenten Betrachtung der Vorschläge. So wird von der Stiftung Digitale Chancen eine Reihe der Änderungen begrüßt und unterstützt. Diese stehen mehrheitlich im Zusammenhang Konvergenz mit den Regelungen des Jugendschutzgesetzes des Bundes und des Digital Services Acts der Europäischen Union herzustellen. Den vorgesehenen Ansatz einer technischen Jugendschutzvorrichtung auf Betriebssystemebene erachten wir jedoch in mehrfacher Hinsicht als ungeeignet. Unsere Vorbehalte richten sich dabei nicht generell gegen technische Maßnahmen zur Unterstützung des Schutzes junger Menschen im digitalen Umfeld, welche durch die Stiftung grundsätzlich als ein Element in einem ganzheitlichen Schutzkonzept für geeignet erachtet werden. Der vorgeschlagene One-Button-Ansatz auf Grundlage einer Alterseinstellung erscheint uns jedoch als zu schlicht gedacht, um den komplexen Medienrealitäten und dem Nutzungsverhalten junger Menschen gerecht werden zu können.
Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen können Sie hier nachlesen.
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Veröffentlicht am 27.11.23
Safer Internet Forum 2023: Wie befähigt man junge Menschen für das digitale Jahrzehnt
Jutta Croll, SDC
Am Donnerstag, 23. November, veranstaltete die Europäische Kommission das Safer Internet Forum 2023 in Brüssel, an dem etwa 150 Personen vor Ort teilnahmen und fast ebenso viele den digitalen Raum bevölkerten. Das Programm drehte sich um Herausforderungen, die sich aus digitalen Diensten und neuen Technologien ergeben, sowie um Strategien, die es Jugendlichen und Kindern ermöglichen, damit umzugehen.
Als Hauptrednerin Amanda Third von der Western Sidney University, Young and Resilient Research Centre, auf den englischen Kinderarzt David Winnicott und seine Theorie des "holding space" verwies, waren die jungen ebenso wie die erwachsenen Teilnehmenden neugierig zu erfahren, wie sich das Konzept auf das digitale Umfeld übertragen lässt. Obwohl die Idee fast 50 Jahre alt ist, hat sie auch heute Bedeutung für die Aufgabe von Eltern, einen solchen Raum zu schaffen, in dem Kinder darauf vertrauen können, dass ihre Eltern ihnen altersgemäße Freiheiten gewähren, aber auch für ihre Sicherheit sorgen.
Die Rolle von Gleichaltrigen bei der Stärkung der Handlungskompetenz wurde von Jugendbotschaftern aus Ländern in ganz Europa in Sketchen demonstriert, die sich mit Online-Stress, wie Cybermobbing und Betrug, befassten.
Vertiefende Sitzungen boten Raum für Diskussionen über die Chancen und Risiken von immersiven Umgebungen wie dem Metaverse, die Rolle der Industrie bei der Förderung der Fähigkeiten von Kindern, Eltern und Erziehenden und die Voraussetzungen für das Wohlbefinden junger Menschen in der digitalen Umgebung.
Generationenübergreifende Gespräche, Medienkompetenzschulungen nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Lehrer und Eltern sowie kreative Konzepte für gefährdete Kinder wurden als geeignet erachtet, um eine kohärente Strategie zur Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen im Internet zu entwickeln. Auf regulatorischer Ebene wurde der Digital Services Act (DSA) als Durchbruch und großer Schritt nach vorn begrüßt, um das Internet zu einem besseren Ort für Kinder zu machen. Die Einführung und Umsetzung des Digital Services Acts durch die Unternehmen wird nach Ansicht der teilnehmenden in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle spielen.
Die jungen Teilnehmer betonten abschließend ausdrücklich ihre Wertschätzung für den jugendfreundlichen Ansatz des Forums, der ihnen die Möglichkeit bot, ihre Erfahrungen einzubringen, ihre Stimme zu erheben und sich Gehör zu verschaffen.
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Veröffentlicht am 24.11.23
COSPRA2023: Gemeinsam Kinder schützen
Torsten Krause, SDC
Am 23. November fand im nigerianischen Abuja der diesjährige COSPRA-Summit der Ndukwe Kalu Stiftung statt. Die Abkürzung COSPRA steht dabei für Child Online Safety, Protection and Reporting of Abuse und macht somit deutlich, dass die Sicherheit und der Schutz von Kindern im Internet sowie das Melden von Missbrauch und Gewalt im Zentrum der Konferenz stand. Im Rahmen der Gesprächsrunde zur Verantwortung aller Interessengruppen an der Online-Sicherheit von Kindern haben wir aus den Erfahrungen des Projektes kinderrechte.digital berichtet und mit Verweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 des UN-Kinderrechtsausschuss zu den Rechten des Kindes im digitalen Umfeld darauf hingewiesen, dass bei aller Notwendigkeit junge Menschen online zu schützen nicht außer Acht geraten darf, dass diese auch über das Recht auf Teilhabe verfügen. Demnach kann es nicht darum gehen, Kinder von Inhalten und Angeboten auszuschließen, die ihnen potentiell gefährlich werden könnten, sondern in einer Verantwortungsgemeinschaft dafür zu sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche sicher im Internet und digitalen Umgebungen bewegen können.
Zu der geteilten Verantwortung gehören Eltern und Zivilgesellschaft ebenso dazu wie der Staat und die Anbietenden selbst. Sie alle können ihren Beitrag dazu leisten, damit junge Menschen positive Erfahrungen online sammeln können und vor Risiken geschützt sind. Neben entsprechenden Informationen und Aufklärung über potentielle Gefahren und wie diesen begegnet werden kann, ist es wichtig auch ein grundlegendes Verständnis für den digitalen Raum zu entwickeln, um sich diesen medienkompetent aneignen zu können. Aber auch mit der Gestaltung ihrer Angebote können die Diensteanbietenden wesentlich dazu beitragen, dass Kinder sicher online unterwegs sind, bspw. in dem sie die Dienste anonym nutzen oder nicht von Unbekannten kontaktiert werden können. Kommt es doch zu einer unangenehmen Situation oder auch einem illegalen Übergriff müssen Hilf- und Meldesysteme zur Verfügung stehen, um Kindern und Jugendlichen einerseits beratend zur Seite zu stehen und andererseits ggf. Prozesse der Strafverfolgung einzuleiten.
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Veröffentlicht am 15.11.23
Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Torsten Krause, SDC
Bereits im Frühjahr 2022 haben die Bundesländer eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Weg gebracht und ihren Vorschlag einer Neufassung zur Diskussion gestellt. Mit diesem wurden sowohl Anpassungen im Hinblick auf das im Jahr 2021 novellierte Jugendschutzgesetz des Bundes sowie auch Vorschläge für eine technische Jugendmedienschutzlösung unterbreitet. Weitere Informationen dazu können in unserem Artikel „Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland“ vom 28. April 2022 nachgelesen werden. Die damalige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen steht hier zur Verfügung.
In Kenntnis der Rückmeldung zu ihrem letztjährigen Entwurf hat die Rundfunkkommission der Länder am 8. November 2023 eine überarbeitete Fassung des Reformvorschlags des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht. Neben den zuvor genannten Anliegen nutzen die Bundesländer auch die Möglichkeit den zwischenzeitlich beschlossenen Digital Services Act zu berücksichtigen und notwendige Bezüge herzustellen. Erneut besteht nunmehr die Möglichkeit die Vorschläge zu kommentieren sowie Anregungen und Hinweise zu unterbreiten. Stellungnahmen zum vorliegenden Reformvorschlag können bis zum 7. Dezember 2023 hier eingereicht werden. Die aktuelle Positionierung der Stiftung Digitale Chancen werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.