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FOKUS


  • Veröffentlicht am 11.02.20

    Wenn ich groß bin, werde ich ...

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Am 13. Februar, dem Safer Internet Day 2020, beteiligen sich weltweit Akteure aus mehr als 150 Ländern an der Umsetzung von Maßnahmen zum Schwerpunktthema "Together for a better internet". #checkwemdufolgst ist das Motto, das die Initiative klicksafe.de als deutscher Koordinator für den SID 2020 gesetzt hat. Dabei geht es vor allem um die Rolle von Influencer*innen in sozialen Medien und den bewussten Umgang damit. Influencer*innen sind Personen, die mit ihren persönlichen Profilen Social-Media-Kanäle bespielen. Durch ihre starke Präsenz, ihr hohes Ansehen und ihre Reichweite in sozialen Netzwerken sind sie in der Lage, die Meinung anderer zu beeinflussen.

    Aus kinderrechtlicher Sicht sind hier verschiedene Aspekte relevant: Einerseits sind die Rechte von Kindern als Publikum oder Follower von Influencer*innen und andererseits die Rechte von Kindern, die selbst als Influencer*innen agieren, zu betrachten.

    Durch die Vielzahl von unterschiedlichen Formaten ist es selbst für Erwachsene oft schwer zu erkennen, ob es sich bei den auf den Kanälen der Influencer*innen verbreiteten Inhalten um reine Selbstdarstellung, bewusste Einflussnahme auf die Haltung und Meinung der Rezipient*innen oder um kommerzielle Produktplatzierung handelt. Kindern, die über geringere Erfahrungen mit der Unterscheidung von redaktionellen Inhalten und Werbung verfügen, fehlt hier häufig der Kompass. Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit, sich Informationen zu beschaffen (Art. 13 UN-KRK), kann durch „verdeckte“ Botschaften in den von Influencer*innen verbreiteten Inhalten berührt werden. Zugleich können Werbebotschaften, wenn sie subtile Kaufanreize setzen oder gar aggressiv kindliche Bedürfnisse ansprechen, das Recht des Kindes auf Schutz vor kommerzieller Ausbeutung (Art. 32) verletzen.

    Kinder und Jugendliche treten heute aber vermehrt auch selbst als Influencer*innen in sozialen Medien auf. „Meistens sind die jungen Internetstars in Videos oder auf Bildern zu sehen, wie sie Spielzeug und andere Produkte testen und bewerten, Kleidung anprobieren, Schmink- und Stylingtipps oder persönliche Empfehlungen und Meinungen geben.“, schreiben Bettina Goerdeler und Anna Grebe vom Initiativbüro „Gutes Aufwachsen mit Medien“ in einem Artikel in der Zeitschrift „Frühe Kindheit der Dt. Liga für das Kind“, 2/2019, S. 42 - 49. Das macht die Kanäle der Minderjährigen attraktiv als Werbeträger für Unternehmen, teilweise werden sie zu einer lukrativen Einnahmequelle für die Familien. Goerdeler und Grebe weisen darauf hin, dass Kinder, die in dieser Weise als Influencer*innen agieren, ihre Selbstbestimmtheit verlieren können und dass ihre sozialen Interaktionen zunehmend kommerzialisiert werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob der Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung gemäß Artikel 32 noch gegeben ist, insbesondere da die für die Werbewirtschaft geltenden Regelungen zum Schutz von Kindern bei der privaten Produktion von Online-Content bisher nicht greifen.

    Die teils tiefen Einblicke, die Kinderinfluencer*innen in ihren Lebensalltag durch die Veröffentlichung von Fotos und Videos im Internet geben, bergen die Gefahr der Verletzung ihrer Privatsphäre (Art. 16). Die Minderjährigen sind meist noch zu jung, um selbst abschätzen zu können, welche Folgen diese Form der Selbstdarstellung für ihr weiteres Leben haben kann. Sie sind zudem potenziell der Kontaktaufnahme durch Personen aus dem Kreis ihres Publikums ausgesetzt, ohne deren wahre Identität zu kennen. Dabei besteht auch das Risiko der Verletzung des Rechts auf Schutz vor sexuellem Missbrauch (Art. 34).

    Nicht zuletzt kommt es auch durch die Kinderinfluencer*innen selbst in einigen Fällen zur Missachtung von Persönlichkeitsrechten anderer Kinder, wenn diese zum Beispiel ungefragt in den geposteten Inhalten zu sehen oder zu hören sind.

    Influencer*innen sind die Heldinnen und Helden der Kinder von heute: Eine Internetsuche mit dem Begriff „Berufswunsch Influencer“ liefert mehr als 10.000 Ergebnisse, und das Online-Magazin „ZEITjUNG“ titelt „Wenn ich groß bin, werd‘ ich Influencer!“. Damit Kindheit auch im Zuge der digitalen Transformation unserer Gesellschaft ein unbeschwerter Lebensabschnitt bleibt, müssen die Rahmenbedingungen neu ausgehandelt und gestaltet werden. Für ein gutes Aufwachsen in der digitalisierten Welt brauchen Kinder Orientierung und Unterstützung. Sie brauchen Kenntnis von ihren eigenen Rechten sowie Regeln, die sie verstehen und nach denen sie selbst handeln können; dazu gehört zum Beispiel, Bilder von anderen nur mit deren Zustimmung ins Netz zu stellen. Neben dem pädagogischen Handeln, braucht es aber auch einen gesetzlichen Rahmen, der neue Formen der Kommerzialisierung von Kindheit berücksichtigt und die Achtung der Rechte von Kindern gewährleistet. So können wir das Schwerpunktthema des SID 2020 „Gemeinsam für ein besseres Internet“ umsetzen.


  • Veröffentlicht am 18.12.19

    Danke Berlin, willkommen Kattowitz: Kinderrechte auf der Agenda des IGF 2020

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Für die Multistakeholder Advisory Group (MAG) der Vereinten Nationen zum Internet Governance Forum hat der UN-Generalsekretär António Guterres während des IGF 2019 neun neue Mitglieder berufen. Mit Anriette Esterhuysen wurde erstmals eine Vertreterin der Zivilgesellschaft zur Vorsitzenden der MAG berufen. Für das Projekt Kinderrechte.digital unterstützt Jutta Croll die Arbeit des MAG auch in 2020.

    Das neu konstituierte Gremium hat in seiner ersten virtuellen Sitzung am 17. Dezember mit den Vorbereitungen für das IGF 2020 in Kattowitz begonnen, die Zusammenfassung der Besprechungen werden regelmäßig unter https://www.intgovforum.org/multilingual/content/mag-meeting-summaries veröffentlicht. Vom 14. bis 16. Januar wird die erste offene Konsultation des MAG in Genf stattfinden, die Registrierung für das Meeting steht jeder Person offen, sie ist erforderlich für den Einlass in das Palais der Vereinten Nationen.

    Menschenrechte mit einem besonderen Fokus auf den Rechten und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld waren ein thematischer Schwerpunkt des IGF 2019, der sich auch in der Eröffnungsrede von Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederfindet. Daran werden wir anknüpfen, damit im Programm des IGF 2020, das vom 2. bis 6. November in Kattowitz in stattfinden wird, die Interessen von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigen werden. Die Termine für die Beteiligung der Community (Call for issues / Call for proposals) werden wir hier rechtzeitig ankündigen; wenn sie die Ankündigungen direkt erhalten möchten, melden Sie sich bitte hier für unseren Kinderrechte-Newsletter an.


  • Veröffentlicht am 03.12.19

    Beteiligung und die Rechte junger Menschen im Fokus des Internet Governance Forum 2019

    Eine Woche internationaler fachlicher Austausch auf höchster Ebene zu Fragen der Internet Governance ist am Freitagabend mit der Closing Ceremony zu Ende gegangen. Die Themen Kinderschutz und Kinderrechte wurden dabei so umfassend verhandelt wie bei keiner der vorhergehenden Auflagen des IGF.

    High Level Panels und General Comment

    Den Auftakt machten die Diskussionsrunden des von der deutschen Bundesregierung organisierten High Level Internet Governance Exchange am Vormittag des 25. November. Nach einer Rede von Wirtschaftsminister Altmaier wurden in neun Panels mit hochrangiger Beteiligung von Regierungs- und Wirtschaftsvertretern sowie der Zivilgesellschaft und der Technical Community die drei thematischen Tracks des IGF 2019 „Data Governance“, „Digital Inclusion“ und „Security, Safety, Stability & Resilience“ behandelt, um erste Impulse für das Programm der vier folgenden Tage zu entwickeln. Dabei wurde im Panel „Safety and the Right to Protection“ der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf einen sicheren Erfahrungsraum als eine auf die UN-Kinderrechtskonvention gestützte Forderung erhoben. Vertieft wurde die Bedeutung der Kinderrechtskonvention für ein gutes Aufwachsen mit Medien am Nachmittag in dem von der britischen 5Rights Foundation organisierten Workshop „Children’s Rights - a Case for Internet Governance“ (Pre-Event 18). Rund einhundert Teilnehmende informierten sich über den Stand der Arbeiten an einer Allgemeinen Bemerkung (General Comment) zur UN-KRK mit einem Fokus auf Kinderrechten im digitalen Umfeld und bekräftigten die Notwendigkeit, Kinderrechte im Lichte der digitalen Transformation der Gesellschaft neu zu verstehen sowie das Potenzial der Digitalisierung für die Verwirklichung der Kinderrechte zu nutzen.

    Dynamic Coalition und DHKW

    Am Dienstag, dem ersten offiziellen Tag des Internet Governance Forums, stand bereits morgens der Workshop der Dynamic Coalition on Child Online Safety (DC COS) auf dem Programm. Diskutiert wurde die Verwirklichung des Kinderrechts auf Spiel, Freizeit und kulturelle Teilhabe gemäß Art. 31 UN-KRK. Zunächst wurden die verschiedenen Geschäftsmodelle von Onlinespielen und die teilweise aggressiven Vermarktungsstrategien der Anbieter vorgestellt sowie die sich daraus für Kinder ergebenden Risiken der kommerziellen Ausbeutung und exzessiven Nutzung erörtert. Gefährdungspotenziale liegen darüber hinaus vor allem in der Kommunikation und Interaktion, die parallel zu den Spielaktivitäten geführt werden. Die Alterseinstufung von Spielen und Apps basiert in der Regel auf ihrem Inhalt, wodurch weder das Risiko unangemessener Kontakte noch das Risiko von In-App-Käufen oder Beuteboxen erkennbar wird. Selbstregulierung als Instrument eines wirksamen Jugendschutzes wird heute weithin als gescheitert erachtet, gerade auch in Bezug auf Spiele. Daher seien effektive Regulierungsmaßnahmen erforderlich, so die überwiegende Meinung. Die Online-Spiele-Industrie müsse in Bezug auf ihre Kommerzialisierungsstrategien sowie im Hinblick darauf, was Kindern in Spielumgebungen begegnen kann, transparenter werden, lautete eine Forderung aus der Session.

    Das Kinderrecht auf Datenschutz und Privatsphäre stand am Mittwochvormittag im Mittelpunkt eines vom Deutschen Kinderhilfswerk in Zusammenarbeit mit Media Monitoring Africa organisierten Workshops (WS 170). Dabei wurde der Anspruch geltend gemacht, die Rechte von Kindern grundsätzlich in allen Fragen der Internet Governance zu berücksichtigen. Zugleich müssten Kinder über ihre Rechte informiert sein und deren Verwirklichung selbst aktiv einfordern. Die Vermittlung von Medienkompetenz in den Schulen und verantwortliches Handeln der Plattformanbieter wurden als wesentliche Bausteine genannt.

    Vier Veranstaltungen an einem Tag

    Am Donnerstag war das Thema mit vier Workshops von 9.30 bis 18.10 Uhr kontinuierlich auf der Agenda. Den Auftakt machte eine Session, in der es um Maßnahmen gegen Hassrede ging (WS 150). Auch hier wurde Regulierung - wie zum Beispiel das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz - als wichtiges Instrument neben Medienkompetenz für Kinder und Erwachsene genannt. Plattformanbieter sollten ihre Maßnahmen gegen Hate Speech mit ihren Nutzer*innen weiterentwickeln, Parlamentarier sich weltweit über gesetzliche Rahmenbedingungen in ihren Ländern austauschen.

    Direkt im Anschluss wurden die Ergebnisse der Global Kids Online Studien vorgestellt (WS 137). Ergebnisse aus weltweit auf der gleichen Methodologie beruhenden Erhebungen seien eine wichtige Voraussetzung um Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und die Implementierung bei global agierenden Plattformanbietern zu bewirken, so die Sprecher*innen.

    Cyberbullying bzw. Cybermobbing stand im Mittelpunkt einer von UNICEF China und der chinesischen Vereinigung der Internet Society organisierten Session (WS 95). Hier wurde ein vor allem aus der zunehmenden Interaktion und Kommunikation von Kindern und Jugendlichen im Netz resultierendes Phänomen behandelt. Aufgrund der Persistenz von Internetinhalten und der zunehmenden mobilen und damit im Bereich der persönlichen Privatsphäre von Kindern stattfindenden Internetnutzung, kann Cybermobbing erhebliche Konsequenzen für die Persönlichkeitsentwicklung haben. Allerdings ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die derartige negative Erfahrungen machen, nach wie vor gering und liegt nach den derzeitigen wissenschaftlichen Studien im Bereich von unter 10 Prozent. Die Förderung der Medienkompetenz und moderierte Kommunikationsräume können maßgeblich zur Reduzierung des Risikos beitragen. Aus kinderrechtlicher Sicht sind ausgewogene Maßnahmen erforderlich, welche die Freiheitsrechte von Kindern nicht einschränken. Die Überwachung von Kindern und Jugendlichen dürfe nicht als adäquates Mittel angesehen werden, so die einhellige Forderung im Workshop.

    Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der Befähigung zum Selbstschutz befasste sich ein weiterer vom DKHW organisierter Workshop (WS 23). Hier wurde angeregt, bei der Gestaltung von Angeboten und Diensten die Rechte von Kindern zu berücksichtigen. Aber auch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Akteure wurde als wichtig erachtet, um eine Lobby für Kinderrechte zu schaffen. Man dürfe nicht darauf warten, dass Politik und Wirtschaft bei diesem Thema vorangingen, vielmehr müssten Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden und die Verwirklichung ihrer Rechte fordern.

    Menschenrechte im Fokus

    Angesichts der Bedrohung einer Fragmentierung des Internets und nach wie vor erheblichen Unterschieden im Hinblick auf Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten ist es nicht verwunderlich, dass die Menschenrechte im Fokus vieler Debatten des IGF standen - nicht nur in den Sessions, in denen es um Kinder und Jugendliche und deren Rechte ging.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in ihrer Eröffnungsrede die Bedeutung eines freien und offenen Internets hervorgehoben und zugleich darauf hingewiesen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nur soweit gehen darf, wie es nicht die Sicherheit anderer - insbesondere die von Kindern - gefährdet. Dieser Denkanstoß ist offensichtlich auf fruchtbaren Boden gefallen, er findet sich in vielen Berichten aus den Sessions des IGF 2019 wieder.


  • Veröffentlicht am 18.11.19

    In einer Woche beginnt das Internet Governance Forum

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Am Montag, 25. Oktober beginnt das Internet Governance Forum 2019 in Berlin mit einem High Level Internet Governance Exchange. Auf Einladung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie werden sich mehr als 30 Ministerinnen und Minister sowie hochrangige Regierungsvertreterinnen und -vertreter aus aller Welt mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Technischer Community treffen. Sie werden Fragen der Datenverwaltung, der Sicherheit und des Schutzes sowie der digitalen Integration erörtern, um einen wesentlichen Beitrag zu den Debatten des diesjährigen IGF zu leisten.

    Kinderrechte und Kinderschutz haben im Internet Governance Ökosystem in den letzten Jahren eine hohe Aufmerksamkeit gewonnen; seit die Dynamic Coalition on Child Online Safety 2007 in Rio ihre Arbeit aufgenommen hat, sind diese Themen immer stärker in den Fokus gerückt.

    Wir haben einen Zeitplan für die Sessions erstellt, in denen Aspekte des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Umgebung behandelt werden, um es Ihnen leichter zu machen, entweder vor Ort oder online daran teilzunehmen.

    Innerhalb der IGF-Woche werden wir täglich von der Veranstaltung berichten, mit einem besonderen Fokus auf diesen Sessions. Wir freuen uns, wenn wir Sie damit informiert halten können.

    IGF-Sessions zum Thema "Aufwachsen in einer digitalen Umgebung"

    Tag 0: 25.11.2019 (Pre-Events)

    Tag 1: 26.11.2019

    Tag 2: 27.11.2019

    Tag 3: 28.11.2019

    Tag 4: 29.11.2019


  • Veröffentlicht am 04.09.19

    IGF 2019: Bericht des High Level Panel on Digital Cooperation der Vereinten Nationen

    António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, hat im Juli 2018 das hochrangig besetzte Gremium für Digitale Zusammenarbeit (High-level Panel on Digital Cooperation - HLPDC) einberufen, um Vorschläge zur besseren Kooperation aller Akteure des digitalen Raums zu erarbeiten.

    Das 20-köpfige Gremium, welches gemeinsam von Melinda Gates und Jack Ma geleitet wurde, sollte das Bewusstsein für die transformativen Auswirkungen der digitalen Technologien auf Gesellschaft und Wirtschaft schärfen und zur öffentlichen Debatte über eine sichere und inklusive digitale Zukunft unter Berücksichtigung der einschlägigen Menschenrechtsnormen beitragen.

    Am 10. Juni 2019 legte das Gremium dem Generalsekretär seinen Abschlussbericht vor.
    Der vollständige Bericht steht unter https://www.un.org/en/pdfs/DigitalCooperation-report-for%20web.pdf zur Verfügung.

    Beim diesjährigen IGF findet am 26. November von 10:00-13:00 Uhr eine Main Session zum Thema „Digitale Zusammenarbeit“ statt. Diese Sitzung wird sich mit den Empfehlungen des HLPDC-Berichts befassen, die verschiedene Themenbereiche berühren. In Vorbereitung auf diese Session wird die IGF-Community gebeten, Feedback zu den Empfehlungen zu geben.

    Mit Blick auf das Thema Kinderrechte im digitalen Raum ist dabei insbesondere das Kapitel 3.1 „Human Rights and Human Agency“ von Bedeutung. Akteur*innen der Arbeit mit Kindern sowie Kinder- und Menschenrechtsorganisationen sind daher aufgerufen, ihre Einschätzung des Berichts bis zum 14. Oktober 2019 abzugeben unter Kommentierung des Berichts des High Level Panel on Digital Cooperation der Vereinten Nationen.



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