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FOKUS


  • Veröffentlicht am 27.08.19

    Einladung zum Internet Governance Forum 2019

    Stiftung Digitale Chancen

    Das Internet Governance Forum (IGF) findet in diesem Jahr erstmals in Berlin statt und wird unter dem übergreifenden Thema „One World. One Net. One Vision.“ ausgerichtet.

    Vom 25. bis 29. November diskutieren bei der 14. Jahrestagung des IGF über 2.000 Vertreter aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Forschung über Prinzipien, Normen und Regeln im World Wide Web. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und ihr Recht auf Teilhabe und Spiel werden dabei eine wichtige Rolle spielen und in verschiedenen Workshops behandelt werden.

    Im Fokus des diesjährigen Treffens stehen die Schwerpunkte (1) Data Governance; (2) Digital Inclusion; (3) Security, Safety, Stability & Resilience. Der vorläufige Programmverlauf kann hier heruntergeladen werden.

    Liu Zhenmin, Leiter der UN-Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten, lädt alle Beteiligten dazu ein, an der diesjährigen Tagung teilzunehmen. Für die kostenlose Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich unter https://www.intgovforum.org/multilingual/content/igf-2019-registration.


  • Veröffentlicht am 15.07.19

    Neuer Anlauf für zeitgemäßen Jugendschutz

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Am 3. Juli hat die Rundfunkkommission der Länder zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten einen Diskussionsentwurf für einen Medienstaatsvertrag online gestellt. Auf der Website der Landesregierung von Rheinland-Pfalz läuft noch bis zum 9. August ein Anhörungsverfahren, an dem sich jeder beteiligen kann. So wollen die Ländern laut eigenem Bekunden mit dem Medienstaatsvertrag neue Wege beschreiten auch für den Bereich des Jugendmedienschutz. Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab, die für das Vorsitzland derzeit die Arbeit der Rundfunkkommission koordiniert, betont: „Gerade in der globalen Welt des Internets braucht es Regeln, die unsere gemeinsamen Werte und Standards sichern. An dieser Stelle denke ich insbesondere auch an den Jugendmedienschutz. Hier befinden wir uns in enger Abstimmung mit dem Bund.“

    Herauszufinden, wie viel Jugendmedienschutz in dem zur Diskussion gestellten Entwurf steckt, wird durch einen Farbcode für die einschlägigen Themenbereiche vereinfacht. In § 2 "Geltungsbereich" des JMStV wird der folgende Text farblich als dem Jugendmedienschutz zugehörig gekennzeichnet: „Die Vorschriften dieses Staatsvertrages gelten auch für Anbieter, die ihren Sitz nach den Vorschriften des Telemediengesetzes des Bundes sowie des Rundfunkstaatsvertrages nicht in Deutschland haben, soweit die Angebote zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind.“ Das ist aus der Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes relevant, denn gerade gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anbietern bestehen erhebliche Schwierigkeiten, Verstöße gegen den Jugendmedienschutz zu verfolgen. Aber anders als das White Paper on Online Harms, welches die britische Regierung im Frühsommer 2019 veröffentlicht hat, enthält der Entwurf des Medienstaatsvertrags wenig konkrete Ansätze, wie dem Umsetzungsdefizit im Bereich des Jugendschutzes begegnet werden kann.

    In Bezug auf Risiken und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche fehlt dem neuen Anlauf der Rundfunkkommission der Schwung; der Diskussionsentwurf bleibt dort stehen, wo schon der geltende JMStV kaum Wirkung erzielen konnte. Wie bisher wird die Verbreitung von unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten geregelt. Neu hinzugekommen ist in der Folge der AVMD-Richtlinie die Ausweitung der Regelungen des § 5 auf die Anbieter von Videosharing-Diensten. Für diese enthält der Entwurf die Verpflichtung, entweder eine leicht auffindbare, ständig verfügbare und transparente Funktion bereitzustellen, die den Anwendern des Dienstes die Bewertung von unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ermöglicht, oder Systeme der elterlichen Kontrolle vorzuhalten. Darüber hinaus sollen Anbieter von Videosharing-Diensten ihren Nutzer*innen mittels eines noch zu konkretisierenden Systems, ausreichende Informationen über Inhalte geben, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen beeinträchtigen können. Im Bereich der Werbung sind die neuen Regelungsvorschläge marginal verändert, statt der „seelischen“ ist nun gem. § 6 (2) die „geistige und sittliche Beeinträchtigung“ von Kindern durch Werbung verboten; wo es zuvor um die „unmittelbare Aufforderung“ ging, darf Werbung Kinder künftig nicht „unmittelbar dazu anregen“, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu bewegen. Schließlich wird von Teleshopping-Anbietern erwartet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einwirkung von Werbung für im weiteren Sinne ungesunde Lebensmittel, auf Kinder und Jugendliche wirkungsvoll zu verringern.

    Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist der von der Rundfunkkommission vorgelegte Entwurf ein wichtiger Schritt, aber für den Jugendschutz bietet er nicht viel Neues und wenig Konkretes. Regelungsgegenstand des Medienstaatsvertrags ist die Verbreitung medialer Inhalte. Die heute relevanten Risiken, die sich aus dem Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Internet ergeben können, liegen jedoch im Bereich der Interaktion und Kommunikation und damit schlicht außerhalb der Zuständigkeit des Vertrags. Wenn Kinder und Jugendliche von Mobbing oder dem Versuch der Anbahnung unzulässiger sexueller Kontakte betroffen sind, dann sind das klassische Jugendschutzthemen. Die aus dem Alltag bekannten Gefährdungen setzen sich im digitalen Umfeld von Kindern fort und können durch digitale Medien noch verstärkt werden. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Schutz, das sich im analogen wie im digitalen Umfeld aus Art. 19 (Schutz vor Gewalt), Art. 32 (Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung) und Art. 34 (Schutz vor sexuellem Missbrauch) ebenso ableiten lässt wie aus dem Vorrang des Kindeswohls nach Art. 3. Hier ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, das Jugendschutzgesetz zu novellieren und an die Realität des heutigen Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in einem von Digitalisierung geprägten Umfeld anzupassen. Der JFMK-Beschluss vom Mai 2018 weist ebenso wie der Koalitionsvertrag die Richtung. Nun ist es Zeit für die Umsetzung.


  • Veröffentlicht am 06.05.19

    Wo sind die Stimmen der Kinder in der Netzpolitik

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen
    Ansicht: Wo sind die Stimmen der Kinder in der Netzpolitik

    Kinder haben Rechte - auch in der digitalen Welt. Könnte ein Wahlrecht für Kinder dazu beitragen, die Kinderrechte zu verwirklichen? Und welche Rolle spielt dabei das Internet? Darüber diskutierten gestern auf der Hauptbühne des Netzfestes im Rahmen der re:publica junge Menschen mit Serina Taylor und Carla Golm vom Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, dem Philosophen Leander Scholz, dem Medienpädagogen Martin Riemer, der Wissenschaftlerin Dr. Ingrid Stapf und der Kindheitswissenschaftlerin Daniela Tews. Am Ende wurden die folgenden Forderungen formuliert:

    Forderungen von Kindern an die Netzpolitik

    Mitentscheiden im Netz und in der Politik

    • Hört uns zu und lasst uns mitmachen - auch im Internet!
    • Bei allem, was über das Internet entschieden wird, muss man auch an Kinder denken.
    • Wir wollen, dass auch jüngere Kinder zum Beispiel ab zwölf wählen dürfen, weil Kinder mit dem Internet informierter sind und mitentscheiden können.
    • Wir wollen, dass Kinderrechte im Grundgesetz stehen.
    • Es muss Anlaufstellen geben, die uns dabei unterstützen, unsere Rechte auszuüben, und uns helfen, wenn unsere Rechte verletzt werden.

    In der Familie gestärkt werden

    • Wenn Eltern ihre Kinder erziehen, müssen sie auch über das Internet Bescheid wissen.
    • Eltern dürfen die Rechte ihrer Kinder, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre, nicht verletzen.
    • Die Politikerinnen und Politiker müssen Familien dabei unterstützen, mit dem Internet gut umgehen zu können.

    Mit und übers Netz lernen

    • In der Schule brauchen wir digitale Technik, aber wir wollen auch lernen, wie man damit gut, selbstbestimmt und sicher umgeht.
    • Kinderrechte sollen in der Schule erklärt werden und sie müssen dort auch eingehalten werden.
    • Alle Kinder sollen überall ins Internet gehen können, zum Beispiel auch in Bibliotheken und Jugendzentren, wo wir mehr über das Netz und seine Spielregeln lernen können.

    Sicher und geschützt sein

    • Wir wollen, dass es ein Recht auf Löschen im Internet gibt und dass sich jemand darum kümmert, dass es eingehalten wird.
    • Bilder von Kindern sollen nur ins Internet gestellt werden, wenn sie damit einverstanden sind. Dafür soll es ein Zustimmungssiegel für Kinder geben.
    • Die Anbieter von Apps und Internetseiten müssen sich darum kümmern, dass unsere Rechte eingehalten werden.

    Diese Forderungen wurden auf der Grundlage von Stimmen von Kindern und Jugendlichen erarbeitet, die vor, während und nach der Diskussion „Wo sind die Stimmen der Kinder in der Netzpolitik“ auf dem Netzfest 2019 aufgezeichnet wurden. Sie sollen während der re:publica sowie darüber hinaus mit Vertreter*innen der Politik erörtert werden. Wir bedanken uns bei allen jungen und erwachsenen Menschen für ihre Beteiligung.

    Die Forderungen als PDF zum Download: Forderungen von Kindern an die Netzpolitik


  • Veröffentlicht am 14.03.19

    Im Fokus: Kinderrechte im digitalen Umfeld neu verstehen, Ihre Mitwirkung ist gefragt!

    Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen

    Im November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, sie war visionär und zugleich verständlich, verbindlich für die unterzeichnenden Staaten und dadurch einflussreich, und sie ist auch heute noch von großer Bedeutung. Für ein umfassendes Verständnis, wie die in der Konvention kodifizierten Rechte von Kindern angesichts des Einflusses der Digitalisierung auf ihren Lebensalltag zu interpretieren und umzusetzen sind, wird nun dreißig Jahre später erstmals eine so genannte Allgemeine Bemerkung (General Comment) erarbeitet. Der von der britischen 5Rights Foundation unter Mitwirkung verschiedener Akteure, darunter auch das Projekt Kinderrechte.digital, eingereichte Vorschlag wurde im Februar vom Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen angenommen und wird innerhalb der kommenden ca. eineinhalb Jahre umgesetzt werden.

    Worum geht es?

    Kinder wachsen heute in einer zunehmend vernetzten Umgebung auf, in der digitale Technologien einen maßgeblichen Einfluss auf ihre Lebensbedingungen haben. Mit der Erarbeitung einer Allgemeinen Bemerkung sollen diese Situation und die Kinderrechte, denen darin eine Schlüsselrolle zukommt, genauer untersucht werden. Dabei wird es auch darum gehen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Politik, Wirtschaft, Eltern, pädagogischen Fachkräften und Kindern selbst zu klären. Das Ziel ist es, mit der Allgemeinen Bemerkung eine verbindliche Interpretation zu liefern, wie Staaten ihren in der Kinderrechtskonvention definierten Verpflichtungen im Zuge der Digitalisierung des Alltags gerecht werden können, und einen neuen internationalen Standard für Kinderrechte in der digitalen Welt zu setzen.

    Was sind die nächsten Schritte?

    Im März hat der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes eine öffentliche Online-Konsultation gestartet, um Kommentare zur Ausrichtung und zum Inhalt der Allgemeinen Bemerkung zu sammeln. Beiträge zur Konsultation können bis 15. Mai 2019 als Worddokument per E-Mail an crc@ohchr.org gesandt werden; sie sollten nicht mehr als sechs Seiten umfassen. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen für einen weltweiten Beteiligungsprozess von Kindern, der in den Sommermonaten 2019 stattfinden wird, sowie für Expertenkonsultationen ab Herbst 2019. Ein erster Entwurf der Allgemeinen Bemerkung soll voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2019 zur öffentlichen Beratung im Rahmen einer weiteren Online-Konsultation vorgelegt werden.

    Weitere Möglichkeiten der Mitwirkung

    Die im Juli 2018 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedeten Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld bieten eine gute Orientierung zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelt von Kindern und die Ausübung der Kinderrechte. Inzwischen stehen die Leitlinien auch in einer deutschen Übersetzung, die durch das Projekt Kinderrechte.digital erarbeitet wurde, zur Verfügung. Sie können diese hier als PDF-Dokument herunterladen oder eine gedruckte Version zum postalischen Versand bestellen info@kinderrechte.digital.

    Eine weitere Möglichkeit, das Thema Kinderrechte und Digitalisierung in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken, bietet das Internet Governance Forum der Vereinten Nationen, das vom 25. bis 29. November erstmals in Deutschland stattfinden wird. Bis zum 12. April können Vorschläge zum Programm des IGF eingereicht werden.

    Bringen Sie Ihre Ideen und Kommentare sowie Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen ein und helfen Sie mit, zum 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention ein zeitgemäßes Verständnis der Schutz- und Freiheitsrechte zu entwickeln, das den Herausforderungen der Digitalisierung des Alltags von Kindern gerecht wird.


  • Veröffentlicht am 07.02.19

    Informationen von der Vorsitzenden der Multistakeholder Advisory Group - MAG Chair für das Internet Governance Forum

    veröffentlicht von Lynn St. Amour am Di, 05.02.19 (übersetzt durch das Projekt Kinderrechte.digital), IGF Internet Governance Forum

    Das erste persönliche Treffen der Multistakeholder Advisory Group zum Internet Governance Forum (IGF) 2019 hat mit der ersten Offene Konsultation vom 28. - 30. Januar in Genf stattgefundenen. Die Multistakeholder Advisory Group (IGF-MAG) hat bei diesem Treffen gemeinsam mit der Community die bisherigen Aktivitäten im IGF-Ökosystem erörtert und mit den Vorbereitungen für das IGF 2019 und die zwischen den jährlichen Foren stattfindenden Aktivitäten begonnen.

    Die frühzeitige Benennung der neuen Mitglieder des MAG durch den UN-Generalsekretär im vergangenen November während des IGF in Paris wurde durch die Multistakeholder Advisory Group in hohem Maße geschätzt; dadurch konnten die Planungen für das Jahr 2019 frühzeitig begonnen werden und sind schon jetzt weit fortgeschritten.

    Die Anstrengungen der französischen Regierung, das IGF 2018 zu einem Erfolg zu machen wurden durch die MAG mit großer Anerkennung gewürdigt, insbesondere der unermüdliche Einsatz von Botschafter Martinon und seinem Team wurden hervorgehoben.

    Für das Gastgeberland 2019 wurde Dr. Daniela Brönstrup, Ministerialdirigentin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, herzlich begrüßt; sie nahm für Deutschland als Ko-Vorsitzende an der gesamten Sitzung teil.

    Besonderes Augenmerk richtete die MAG auf die Weiterentwicklung des IGF-Ökosystems. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe der Kommission für Wissenschaft und Technologie für Entwicklung, die sich mit Verbesserungen für das IGF befasst, wurden ebenso berücksichtigt wie die vielen Vorschläge aus der jährlichen Bestandsaufnahme der IGF Aktivitäten und aus dem vom der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen im Jahr 2016 organisierten IGF Retreat. Darüber hinaus sind selbstverständlich auch die aktuellen Vorschläge, die der UN-Generalsekretär Guterres und der französische Präsident Macron in ihren Reden beim IGF 2018 unterbreitet haben, ebenso in die Beratungen der MAG eingeflossen wie die Anregungen des High Level on Internet Governance (HLIG) der Europäischen Kommission, um nur einige zu nennen.

    Aufbauend auf den im vergangenen Jahr eingeleiteten Verbesserungen hat die MAG ihre Bemühungen intensiviert, ein kohärentes, zielgerichtetes Arbeitsprogramm aufzustellen, welches auch die Best Practice Foren (BPFs) und die Gestaltung des inhaltlichen Programms des jährlichen Forums umfasst. Parallel dazu hat die MAG außerdem ein starkes Interesse an einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Dynamic Coalitions (DCs) und den nationalen und regionalen sowie den Jugend-IGF-Initiativen (NRIs) als Schlüsselaktivitäten im IGF-Ökosystem zum Ausdruck gebracht.

    Nach reiflicher Überlegung und ausführlichen Beratungen beschloss die MAG, bei der Gestaltung des IGF-Programms in diesem Jahr auf drei Kernthemen zu fokussieren:

    • Cybersecurity & Safety
    • Inklusion und Zugang
    • Data Governance.

    Die endgültigen Bezeichnungen dieser Kategorien werden in den kommenden Wochen vereinbart. Diese Themen beruhen auf den Ergebnissen des aktuellen Aufrufs an die Community, relevante Gegenstände für das Programm des Internet Governance Forums zu benennen. Darauf basierend soll mit Unterstützung der Community ein Programm gestaltet werden, das insbesondere solche Themenbereiche behandelt, von denen wesentliche Entwicklungen zu erwarten sind.

    Die MAG wird für jedes der oben genannten drei Kernthemen eine kurze Beschreibung (oder eine gemeinsame Referenz) erarbeiten und dazu Informationen aus dem "Call for Issues" sowie andere strategische Beiträge nutzen, um die Politikbereiche zu benennen, auf die die Workshop-Vorschläge der Community ausgerichtet sein sollten. Durch dieses Vorgehen kann nach den Erwartungen der MAG der Anstoß zu weiterer Zusammenarbeit auf individueller und globaler Ebene gegeben werden, um so einen wesentlichen Beitrag zu den künftigen Entwicklungen zu leisten und den größten Herausforderungen zu begegnen.

    Diese gemeinsam beschlossenen Änderungen sind Teil der Bemühungen der MAG, die Internet Governance Aktivitäten angesichts der Entwicklungen in vielen Bereichen zu intensivieren: Künstliche Intelligenz, Daten, Vertrauen, IoT, Cybersicherheit, etc. Durch die verabschiedeten Kernthemen werden viele dieser Gegenstände adressiert. Die MAG und das IGF-Sekretariat setzen den Prozess fort und erarbeiten innerhalb der nächsten Wochen den "Call for Workshops"; weitere Informationen werden zeitnah unter www.intogovforum.org sowie auf dieser Website veröffentlicht. In der Zwischenzeit senden Sie uns gern Ihre Vorschläge und Fragen; wir freuen uns gemeinsam darauf, das vor uns liegende Jahr als eines der eindrucksvollsten in der bisherigen Tradition des Internet Governance Forums zu gestalten.

    Jutta Croll, Projektleitung Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt bei der Stiftung Digitale Chancen, wurde 2018 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen als Mitglied der Multistakeholder Advisory Group berufen; sie berichtet hier regelmäßig von den Aktivitäten des IGF.

    Lynn St.Amour IGF-MAG Vorsitzende



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