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FOKUS


  • Veröffentlicht am 20.07.23

    Start für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex für altersgerechtes Design

    Pressemitteilung der EK (eigene Übersetzung)

    Am 13. Juli 2023 ist die Spezialgruppe für einen Verhaltenskodex für altersgerechtes Design zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen, ein wichtiger Schritt im Rahmen der Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+).

    Eine der wichtigsten Maßnahmen der Kommission im Rahmen der BIK+-Strategie ist die Unterstützung bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Ausarbeitung eines umfassenden Verhaltenskodexes für altersgerechte Gestaltung, den die Industrie unterzeichnen kann. Der gemeinsam erarbeitete Verhaltenskodex für altersgerechtes Design soll eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Umgangs der Diensteanbieter mit den jüngsten Nutzer*innen spielen.

    Die Spezialgruppe besteht aus 21 Mitgliedern, die nach einem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt wurden, sie setzt sich aus Vertretern der Industrie (u. a. über Wirtschaftsverbände), der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammen. Im Auftrag der Kommission hat die GD Connect den Vorsitz der Spezialgruppe inne und stellt sicher, dass European Schoolnet als Auftragnehmer der Plattform "Besseres Internet für Kinder+" die Sekretariatsarbeiten für die Gruppe erbringt. In einer kollaborativen Anstrengung der Gruppe soll ein ausgewogener und umfassender Rahmen entstehen, der verantwortungsvolles Verhalten aller Parteien befördert, die mit Kindern in der digitalen Sphäre zu tun haben.

    Angesichts der ständig zunehmenden Reichweite und des wachsenden Einflusses von Online-Diensten liegt eine hohe Priorität darauf, das Wohlergehen und die Sicherheit junger Nutzer*innen zu gewährleisten. Und gerade jetzt ist ein sehr günstiger Zeitpunkt für die Ausarbeitung des Kodex. Nachdem das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im November 2022 in Kraft getreten ist, beginnt nun dessen Umsetzung. Die ersten 17 sehr großen Online-Plattformen ("VLOPs") und 2 sehr große Suchmaschinen ("VLOSEs") wurden Ende April benannt. Nach ihrer Benennung haben die Unternehmen vier Monate Zeit, um die neuen Verpflichtungen des DSA in vollem Umfang zu erfüllen. Der DSA bringt erhebliche Veränderungen in der digitalen Landschaft mit sich. Neben vielen neuen Verpflichtungen müssen alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige in ihrem Dienst gewährleisten. Außerdem werden strengere Strafen für Verstöße eingeführt und die Behörden - auf europäischer und nationaler Ebene - werden ermächtigt, gegen systemische Risiken, die von digitalen Diensten ausgehen, vorzugehen.

    Der Fokus des Kodexes wird aufbauend auf dem DSA darin liegen, dessen Umsetzung zu unterstützen und dabei den Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen besonderes Gewicht zu verleihen. Er wird auch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) leisten und im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (GDPR) stehen.

    Wichtige Leistungsindikatoren (KPIs) und ein solides Monitoring werden fester Bestandteil des Kodex sein. Dabei ist hervorzuheben, dass der Kodex zwar auf den Bestimmungen des DSA aufbaut, aber die Durchsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem DSA für Diensteanbieter ergeben, nicht einschränkt.

  • Veröffentlicht am 19.07.23

    Internationale Debatte zum CSA-Regulierungsvorschlag der Europäischen Kommission

    Marlene Fasolt, SDC

    Gegen den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet spricht sich eine internationale Gruppe von Wissenschaftler*innen aus. Ihre gemeinsame Erklärung, welche sich an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die Mitgliedstaaten richtet, wurde auf den Seiten verschiedener Portale veröffentlicht.

    Dagegen argumentiert der Leiter der IT-Abteilung des kanadischen Zentrums für Kinderschutz, Lloyd Richardson, und widerlegt in einer Veröffentlichung zentrale Argumente der Wissenschaftler*innen als irreführend und unzutreffend. Die Übersetzung seines Statements steht hier zur Verfügung.

    Ein offener Brief ist im Umlauf, der den Verordnungsentwurf der EU zur Prävention und zur Bekämpfung sexueller Gewalt von Kindern online, nachdrücklich unterstützt. Die Übersetzung des offenen Briefes kann hier gelesen werden. Der Brief kann durch Unterzeichnung öffentlich unterstützt werden.


  • Veröffentlicht am 26.06.23

    Studien zeigen Ausmaß sexueller Gewalt an Kindern auf

    Torsten Krause, SDC

    Im Juni 2023 veröffentlichte die finnische Organisation Suojellan Lapsia, Protect Children ry. eine Sonderauswertung der Studie CSAM Users in the Dark Web: Protecting Children Through Prevention, um die Ergebnisse und Erkenntnisse hinsichtlich deutschsprachiger Nutzer*innen von Darstellung sexueller Gewalt an Kindern im Darknet bekannt zu machen.

    An der Hauptstudie nahmen rund 24.000 Menschen teil, die im Darknet nach Darstellungen sexueller Gewalt gesucht haben und im Zuge dessen direkt zu der Befragung umgeleitet wurden. Mittels des Fragebogen wurden sie zu ihren Gefühlen und Verhaltensweisen, ihren Motiven, möglichen Hindernissen bei der Suche nach Abbildungen sexueller Gewalt an Kindern sowie zur direkten Kontaktaufnahme gegenüber Kindern befragt. Dabei konnte erhoben werden, dass 66 Prozent der Befragten jünger als 18 Jahre waren, als sie zum ersten Mal mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in Berührung gekommen sind, 40 Prozent sexuelle Gewalthandlungen an Kindern im Livestreaming konsumieren und dabei eine Mehrheit der Täter*innen Gewalt an Mädchen präferiert. In Folge des Konsums entsprechender Gewalttaten oder -darstellungen suchten 42 Prozent der Täter*innen aktiv über Online-Plattformen den direkten Kontakt zu Kindern.

    In der Sonderauswertung deutschsprachiger Täter*innen wurde deutlich, dass nahezu jede*r Zweite (49 Prozent) von ihnen versehentlich, rund jede*r Fünfte auf der Suche nach anderem Material sexueller Gewalt (19 Prozent) und 15 Prozent über soziale Kontakte zum ersten Mal mit Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern online in Berührung kamen. Insgesamt 70 Prozent der Täter*innen stießen demnach ungewollt oder zufällig auf entsprechende Darstellungen. Mit 41 Prozent war der größte Anteil der Befragten 13 Jahre oder jünger, als sie zum ersten Mal Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in den sozialen Medien, durch unaufgeforderte Zusendung per Messenger, durch die Nutzung von Suchmaschinen oder im Rahmen privater Kommunikation wahrnahmen. Knapp ein Drittel der Täter*innen (29 Prozent) war bei der ersten Begegnung zwischen 14 und 17 Jahren alt, 16 Prozent kamen im Alter von 18 bis 25 Jahren erstmalig mit entsprechenden Darstellungen in Kontakt.

    In Bezug auf den Wunsch, im Nachgang der Betrachtung von entsprechenden Darstellungen den Kontakt zu Kindern zu suchen, gaben 54 Prozent der Personen an, solche Gedanken zu kennen. 49 Prozent der Befragten haben entsprechende Überlegungen bereits in die Tat umgesetzt. Der Anteil deutschsprachiger Täter*innen, die nach dem Konsum sexueller Gewalt an Kindern den Kontakt zu Kindern suchen, ist somit höher als im Gesamtdurchschnitt (42 Prozent). Auch die Mehrheit der deutschsprachig Befragten (40 Prozent) präferiert dabei Gewaltdarstellungen an Mädchen zwischen 4 und 13 Jahren. Abweichend zur Gesamtstudie (18 Prozent) konnte erhoben werden, dass daneben 24 Prozent Abbildungen von Jungen zwischen 4 und 13 Jahren bevorzugen.

    Die Ergebnisse der finnischen Studie korrespondieren mit einer aktuellen Veröffentlichung von WeProtect Gobal Alliance. Unter dem Titel Estimates of childhood exposure to online sexual harms and their risk factors gab die Organisation am 12. Juni 2023 ihre Erkenntnisse aus einer weltweiten Befragung von 18- bis 20-Jährigen, die während ihrer Kindheit von sexueller Belästigung oder Gewalthandlungen betroffen waren, bekannt. Demnach erfuhren insgesamt 54 Prozent der Teilnehmenden sexuelle Gewalt bevor sie 18 Jahre alt wurden, mit 57 Prozent waren davon Mädchen stärker als Jungen (48 Prozent) betroffen. Nachgefragt wurden dabei vier Aspekte einer möglichen sexuellen Belästigung oder Gewalthandlung. So wurde erhoben, ob die Befragten als Minderjährige aufgefordert wurden, online etwas explizit Sexuelles zu tun, was sie nicht wollten oder ihnen unangenehm war (34 Prozent), ob explizit sexuelle Darstellungen von ihnen ohne ihr Einverständnis mit anderen geteilt wurden (29 Prozent), sie von einer erwachsenen Person oder jemandem, den sie nicht kannten, entsprechend explizite sexuelle Darstellungen erhalten haben (29 Prozent) oder, ob ein Erwachsener, den sie kannten, oder jemand ihnen Unbekanntes sie gebeten hat, einen Teil ihrer sexuell expliziten Online-Interaktionen geheim zu halten (25 Prozent).

    Regional ausgewertet zeigt sich, dass junge Menschen in den untersuchten Ländern Nordamerikas (71 Prozent), Australien und Neuseeland (67 Prozent) sowie Westeuropas (65 Prozent) ein höheres Risiko für eine sexuell leidvolle Online-Erfahrung berichten, als dies bei jungen Menschen in Zentralafrika (31 Prozent), in Osteuropa, Ostasien und im Nahen Osten/Nordafrika (jeweils 44 Prozent) oder Lateinamerika (49 Prozent) der Fall ist.

    Neben den Erkenntnissen in Bezug auf die Varianten der sexuellen Belästigung und Gewalthandlungen konnte mittels der Befragung nachgewiesen werden, dass Kinder bei ihrer ersten entsprechenden Erfahrung zunehmend jünger sind. Gaben die heute 20-Jährigen an mit 13,4 Jahren erstmals ein solches Erlebnis gehabt zu haben, war dies bei den heute 18-Jährigen bereits mit 12,7 Jahren der Fall. Zwei Drittel der Befragten haben sexualisierte Gewalt mittels eines Kommunikationsdienstes direkt auf ihrem Smartphone erleben müssen. Daneben ist insgesamt festzustellen, dass Minderheiten einem größeren Risiko ausgesetzt sind entsprechend leidvolle Begegnungen zu erfahren. So berichten 59 Prozent der Befragten, welche sich als Transgender oder nicht-binär verorten, gegenüber 47 Prozent der cisgender Befragten, 65 Prozent der LGBQ+Befragten gegenüber 46 Prozent heterosexueller Befragten, 57 Prozent der Befragten mit einer Behinderung gegenüber 48 Prozent der Befragten ohne Einschränkungen sowie 58 Prozent Befragter, die aufgrund ihrer Herkunft als Minderheit wahrgenommen werden, gegenüber 49 Prozent der zur Herkunftsmehrheit gehörenden Befragten von leidvollen Erfahrungen im sexuellen Kontext online.

    Insgesamt lässt sich auf der Basis der beiden Studien eine Zunahme sexualisierter Gewalthandlungen im digitalen Umfeld feststellen. So wird deutlich, dass Nutzende digitaler Angebote bereits in jungem Alter ungewollt in Kontakt mit Inhalten sexueller Gewalt kommen und dadurch entweder selbst geschädigt werden oder mögliche Neigungen, selbst zur*m Täter*innen zu werden, bei ihnen gefördert werden. Beiden Konsequenzen gilt es, durch die Prävention und Entfernung entsprechender Inhalte entgegenzuwirken.

    Mit seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zu den Rechten des Kindes im digitalen Umfeld hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen die Vertragsstaaten aufgefordert, sich aktiv für den Schutz junger Menschen in digitalen Angeboten einzusetzen. Mittels geeigneter Regulierungen, einzusetzender Ressourcen sowie zielführenden integrierten Sicherheitskonzepten (Safety by Design) und Datenschutzgestaltungen (Privacy by Design) soll auch sexuelle Gewalt an Kindern online in den von ihnen genutzten Diensten und Produkten vorgebeugt und bekämpft werden. In diesem Kontext ist auch der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern online zu betrachten, welcher sich aktuell in Beratungsprozessen des Europäischen Parlaments sowie des Rates befindet.


  • Veröffentlicht am 31.05.23

    Mehr Schutz gegen digitale Gewalt!

    Torsten Krause, SDC

    Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt zu erarbeiten. Dieses Gesetz soll die persönliche Rechtsdurchsetzung bei Angriffen auf die eigene Person im digitalen Umfeld stärken. Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat das Bundesjustizministerium am 12. April 2023 ein Eckpunktepapier und Begleitmaterialien veröffentlicht, zu denen bis zum 26. Mai 2023 Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Stiftung Digitale Chancen nutzte diese Gelegenheit, um Kommentare und Anregungen zu diesen Eckpunkten einzureichen. Dabei wurde besonders auf die Perspektive von Kindern und Jugendlichen wertgelegt und sich auf die Expertise aus dem Projekt "Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt" bezogen.

    In der Stellungnahme wird auf das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen sowie deren Umgang mit Interaktionsrisiken eingegangen. Außerdem behandelt die Stellungnahme folgende Aspekte:

    • Ausweitung des Auskunftsverfahrens
    • Temporäre Accountsperre
    • Information und Beratung

    Grundsätzlich befürwortet die Stiftung Digitale Chancen das Anliegen zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt und begrüßt es, dass Nutzende digitaler Angebote und Dienste zukünftig mehr Rechte und Möglichkeiten erhalten sollen, um gegen rechtswidrige Zuschriften, Kommentierungen und andere Äußerungen vorgehen zu können.

    Hinsichtlich der Stärkung des Auskunftsverfahrens wird ein mehrstufiger Ansatz unterstützt, wonach entsprechende Bestands- und Nutzungsdaten erst nach einer unabhängigen Prüfung durch ein Gericht gegenüber der Auskunft verlangenden Person bekannt gegeben werden, damit diese ihre legitimen Interessen und Rechte durchsetzen kann.

    Das Instrument einer temporären Accountsperre wird als interessant und diskussionswürdig erachtet. Diese kann dem etwaigen Schädigenden die Schwere seiner Tat aufzeigen und damit die Bedeutung seines Handelns gegenüber Dritten bewusstmachen. Gleichzeitig führt sie nicht zu einem dauerhaften Teilhabeausschluss für die schädigende Person und ermöglicht Schutz für die geschädigte Person.

    Weiterhin wird angeregt auch Informations- und Beratungsangebote zur Förderung eines kompetenten Umgangs mit digitalen Medien sowie Angebote zur Vermeidung oder Reduzierung von Interaktionsrisiken für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen sowie Fachkräfte fortzuführen und auszubauen.

    Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums kann einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Kinderrechten im digitalen Umfeld leisten. Gemäß General Comment No.25 des Ausschusses für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, sind die Vertragsstaaten in der Verantwortung Kinder und Jugendliche vor Risiken unter anderem in Zusammenhang mit Kontakten und Verhaltensweisen, wie Cyberaggression und Cybermobbing, aber auch (sexueller) Ausbeutung und (sexuellem) Missbrauch zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu gewährleisten.

    Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.


  • Veröffentlicht am 25.05.23

    Schieb den Gedanken nicht weg

    Marlene Fasolt, SDC

    Im November 2022 hat das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die bundesweite gemeinsame Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ gestartet - mit Plakaten, einem TV-Spot, kurzen Filmen in den Sozialen Medien, Broschüren, Flyern und weiteren Informationsmaterialien. Das Ziel ist es darauf aufmerksam zu machen, dass sexuelle Gewalt vor allem im familiären Umfeld stattfindet und, dafür zu sensibilisieren, dass es auch Betroffene im eigenen Umfeld geben kann. In jeder Schulklasse in Deutschland gibt es statistisch gesehen ein bis zwei Kinder, die sexueller Gewalt ausgesetzt sind oder waren, dennoch halten es die meisten Erwachsenen für unwahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt in ihrem eigenen Umfeld stattfinden kann. Diese Einstellung gilt es zu hinterfragen und zu ändern. Das Projekt Kinderrechte.digital unterstützt diese Kampagne.

    Bei Interesse kann Material für die Kampagne bestellt werden oder online als Webbanner, Flyer, oder A4 Plakat heruntergeladen werden. Weitere Materialien und Informationen können auf der Homepage gefunden werden sowie in der Evaluation der Kampagne.



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