FOKUS
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Veröffentlicht am 27.09.24
Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution besucht Deutschland
Torsten Krause, SDC
Vom 14. bis zum 25. Oktober wird die Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution der Vereinten Nationen, Mama Fatima Singhateh, Deutschland besuchen, um sich über die aktuelle Situation sowie bestehende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Aufklärung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu informieren. Auf Einladung der deutschen Bundesregierung wird sie das Land bereisen und mit verschiedenen Akteur*innen zusammentreffen, um Informationen aus erster Hand zu erhalten. Anschließend wird sie einen Bericht über ihre Erfahrung und die gewonnenen Erkenntnisse fertigen. Dieser soll in der 61. Sitzung des Menschenrechtsausschusses im März 2026 vorgelegt werden.
Im Vorfeld des Staatenbesuches bestand die Möglichkeit Eingaben und Hinweise an die Sonderberichterstatterin zu reichen, um ihren Besuch vorzubereiten. Die Stiftung Digitale Chancen hat eine Stellungnahme abgegeben, in der sie insbesondere auf die Situation sexualisierter Gewalt gegenüber jungen Menschen im digitalen Umfeld eingeht. Mit Verweis auf die jüngste Reform des Strafgesetzbuches wird in der Stellungnahme für eine Legalisierung des einvernehmlichen Sextings gemäß Absatz 118 der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 plädiert, das Konzept der persönlichen Integrität vorgestellt und dafür geworben auf den Begriff des Missbrauchs zugunsten sexualisierter Gewalt zu verzichten.
Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier eingesehen werden.
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Veröffentlicht am 25.09.24
Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung
Torsten Krause, SDC
In Umsetzung des Digital Services Act bereitet die Europäische Kommission die Erarbeitung von Leitlinien gemäß Art. 28 Absatz 4 vor. Diese Leitlinien sollen die Anbieter von Online-Plattformen dabei unterstützen, ihre Pflichten nach Art. 28 Absatz 1 DSA umzusetzen. Demnach sind sie verpflichtet, in ihren Angeboten den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dafür notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Für die Entwicklung dieser Leitlinien setzt die Europäische Kommission auch auf das Wissen und die Perspektive der Öffentlichkeit. Noch bis zum 30. September besteht hier die Möglichkeit Stellungnahmen und Hinweise einzureichen.
Die Stiftung Digitale Chancen hat am laufenden Beteiligungsverfahren teilgenommen und ihre Anregungen an die Europäische Kommission übermittelt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Stiftung dafür aus, die Leitlinien am 5C-Modell von Livingstone und Stoilova auszurichten. Darüber hinaus weist sie auf das Konzept der persönlichen Integrität hin und empfiehlt der Europäischen Kommission, dieses bei der Erarbeitung der Leitlinien zu berücksichtigen. Ebenso wird in der Positionierung auf die Möglichkeit von Altersverifikationsmaßnahmen zur Eröffnung einer sicherer Teilhabe verwiesen und angeregt, die Maßnahmen der Anbietenden anhand eines kinderrechtlichen Assessments zu evaluieren. Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier eingesehen werden.
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Veröffentlicht am 23.09.24
Global Digital Compact: Kinder online schützen
Torsten Krause, SDC
Auf dem Gipfeltreffen für die Zukunft (Summit for the Future) haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Planung für die kommenden Jahre (Our Common Agenda) den gemeinsamen Digitalpakt (Global Digital Compact) verabschiedet. Mit dem Digitalpakt wurden dabei die Grundprinzipien für die Gestaltung des digitalen Umfelds bestimmt. So haben sich die Staaten dafür ausgesprochen die weitere Entwicklung des digitalen Umfeldes entlang gemeinsamer Vorstellungen und Grundsätzen auszurichten, beispielsweise hinsichtlich der Konnektivität, der Datenverwendung oder auch der Berücksichtigung der Menschenrechte.
Bezüglich der Rechte von Kindern im digitalen Umfeld erkennen die Staaten an, dass die Notwendigkeit besteht junge Menschen online zu schützen und alle Formen von Gewalt zu bekämpfen. Neben geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt, welche digital vermittelt wird, sehen sie auch Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um Hass und Hetze online, die Verbreitung von falschen und irreführenden Informationen sowie Cyberbullying im Internet zu begegnen. Anbieter digitaler Dienste sollen in die Verantwortung genommen und angehalten werden, um Kinder und Jugendliche in ihren Angeboten zu schützen. So sollen Meldemöglichkeiten geschaffen werden, damit Nutzende Verstöße gegen die Gemeinschaftsregeln anzeigen können. Für junge Menschen und Menschen mit Behinderungen sollen diese zugänglich gestaltet werden. Ebenso sollen die Anbietenden Informationen und Angebote zur Verfügung stellen, damit junge Menschen die Schutzmaßnahmen der Dienste effektiv für sich nutzen können. Des Weiteren setzen die Vereinten Nationen darauf, dass die Anbietenden die Transparenz und Rechenschaftslegung ihrer Dienste verbessern und so bspw. zu einer besseren Nachvollziehbarkeit ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Moderationsentscheidungen beitragen. Aber nicht nur die Anbietenden auch die Staaten sollen ihren Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche medienkompetent aufwachsen können. Dafür sollen auch alle Schulen an das digitale Umfeld angeschlossen werden.
Der gemeinsame Digitalpakt (Global Digital Compact) kann hier nachgelesen werden.
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Veröffentlicht am 17.09.24
Studie stellt Optimierungsbedarf bei kindgerechter Gestaltung digitaler Angebote fest
Jutta Croll, SDC
Die digitale Welt bietet Kindern viele Möglichkeiten zur Information, Unterhaltung und Interaktion. Doch wie gut sind die Angebote auf die Bedürfnisse junger Nutzender abgestimmt und inwieweit tragen sie bei zur Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe? Die im Auftrag der BzKJ durchgeführte Studie offenbart deutliche Lücken in der kindgerechten Gestaltung. Anlässlich des Weltkindertags ergeht damit ein Appell, die Teilhabe von Kindern am digitalen Umfeld zu verbessern.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) veröffentlicht den Abschlussbericht zur Studie „Kindgerechte Online-Angebote: Zugänge und Orientierung“. Die Stiftung Digitale Chancen setzte den Forschungsauftrag für die BzKJ um. Die Untersuchung beleuchtet die Gestaltung digitaler Angebote und deren Nutzung durch Kinder im Alter von etwa sechs bis 13 Jahren. Ergänzend wurde geprüft, wie sich Kinder selbst und Erziehungsverantwortliche über digitale Angebote für Kinder informieren. Die Studie zeigt unter anderem auf, dass Kinder an sie gerichtete Angebote und solche, die nicht für sie gemacht sind, parallel nutzen. Bisher kaum ausgeschöpfte Potenziale liegen nach wie vor im Bereich der mobilen Nutzung, dabei sind gerade Smartphones und Tablets die von Kindern am häufigsten genutzten Endgeräte.
Die Studie zeigt auch, dass die sich entwickelnden Fähigkeiten und das im Altersverlauf sich ändernde Nutzungsverhalten von Kindern in vielen digitalen Angeboten nicht angemessen berücksichtigt werden. Zahlreiche Angebote sind altersgruppenübergreifend gestaltet, was dazu führt, dass sie für jüngere Kinder teilweise überfordernd und für ältere Kinder wenig ansprechend sind.
Immer schnellere technische Innovationszyklen sind für die Kinderangebotslandschaft ebenfalls herausfordernd, lautet eine Feststellung des Teams der Stiftung Digitale Chancen. Als einen weitere kritischen Punkt nennen die Forscher*innen, dass aktuelle Angebote das Kinderrecht auf digitale Teilhabe nur unzureichend berücksichtigen. Demnach gibt es nur wenige, meist themenspezifische Anwendungen, die Interaktion und Kommunikation von Kindern untereinander fördern.
Zentrale Merkmale der Angebotslandschaft wie die Nutzbarkeit über mobile Endgeräte oder die Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe präsentiert die Studie in einer interaktiven Landkarte.
Motto Weltkindertag 2024: „Mit Kinderrechten in die Zukunft“
Unter der Überschrift „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ bietet der bevorstehende Weltkindertag am 20. September eine gute Gelegenheit, auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern im digitalen Umfeld hinzuweisen und eine Diskussion über die notwendige Weiterentwicklung digitaler Angebote anzustoßen.
Den Abschlussbericht, die interaktive Landkarte sowie weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie auf der Projektseite.
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Veröffentlicht am 12.09.24
Kinderrechte im Metaversum durch vorausschauende Digitalpolitik gewährleisten
Jutta Croll & Torsten Krause, SDC
Im Rahmen des 15. Internet Governance Forum Deutschlands hat das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ am 11. September einen Workshop zum Thema Kinderrechte im Metaversum durchgeführt. Gemeinsam mit den Teilnehmenden ging es darum zu eruieren, welche Chancen und Risiken sich für Kinder und Jugendliche mit dem Metaversum verbinden, um daraus abzuleiten, welche Fragestellungen und Bereiche in diesem Kontext besonders drängend und daher einer Bearbeitung zu zuführen sind.
In einer kurzen Einführung wurde auf das Recht auf Gleichbehandlung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und Entwicklung sowie das Recht auf Beteiligung eingegangen und dafür sensibilisiert, dass diese grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auch für das Metaversum handlungsleitend sein müssen, um jungen Menschen Erfahrungen gemäß ihrer sich entwickelnden Fähigkeiten und zur Verwirklichung ihrer Rechte zu ermöglichen. In einem anschließenden offenen Austausch berichteten die Teilnehmenden von eigenen bzw. Erfahrungen im Umfeld. So wurden erste Begegnungen in virtuellen Räumen als sehr eindrucksvoll jedoch auch sehr überwältigend beschrieben. Dazu trugen unter anderem Vorgestaltungen bei, die Atmosphären prägen, welchen sich nur schwer entzogen werden könne. Ebenso wurde eingebracht, dass die Möglichkeit von angebotsübergreifenden Nutzungen von Kontakten, Eigenschaften oder Fähigkeiten einen Mehrwert darstelle, der jedoch auch zu einer weiteren Zentralisierung der eigenen Daten führe. Die Sorge vor einer Monopolisierung des Wissens über die Nutzenden wurde in diesem Kontext kritisch erwähnt.
Abschließend wurde festgehalten, dass KI-gestützte Anwendungen und virtuelle Realität bereits heute in unserem Alltag wirken und perspektivisch mit der Verbreitung des Metaversums eine immer stärkere Rolle spielen werden. Junge Menschen zählen in diesem Feld erfahrungsgemäß zu den ersten Anwender*innen. Eine vorausschauende Digitalpolitik muss daher Voraussetzungen schaffen, die damit einhergehenden Chancen diskriminierungsfrei für alle nutzbar zu machen und die Risiken zu beherrschen. Um die Rechte von jungen Menschen gemäß UN-Kinderrechtskonvention im digitalen Umfeld zu verwirklichen, sollten bestehende Regulierungsansätze auf ihre Eignung für zukünftige Technologien geprüft und wo erforderlich neue Ansätze entwickelt werden. Daneben gilt es die Kompetenzen für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI-gestützten Anwendungen, virtuellen Realitäten und das Metaversum - auch durch Minderjährige - zu fördern.