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FOKUS


  • Veröffentlicht am 27.11.23

    Safer Internet Forum 2023: Wie befähigt man junge Menschen für das digitale Jahrzehnt

    Jutta Croll, SDC

    Am Donnerstag, 23. November, veranstaltete die Europäische Kommission das Safer Internet Forum 2023 in Brüssel, an dem etwa 150 Personen vor Ort teilnahmen und fast ebenso viele den digitalen Raum bevölkerten. Das Programm drehte sich um Herausforderungen, die sich aus digitalen Diensten und neuen Technologien ergeben, sowie um Strategien, die es Jugendlichen und Kindern ermöglichen, damit umzugehen.

    Als Hauptrednerin Amanda Third von der Western Sidney University, Young and Resilient Research Centre, auf den englischen Kinderarzt David Winnicott und seine Theorie des "holding space" verwies, waren die jungen ebenso wie die erwachsenen Teilnehmenden neugierig zu erfahren, wie sich das Konzept auf das digitale Umfeld übertragen lässt. Obwohl die Idee fast 50 Jahre alt ist, hat sie auch heute Bedeutung für die Aufgabe von Eltern, einen solchen Raum zu schaffen, in dem Kinder darauf vertrauen können, dass ihre Eltern ihnen altersgemäße Freiheiten gewähren, aber auch für ihre Sicherheit sorgen.

    Die Rolle von Gleichaltrigen bei der Stärkung der Handlungskompetenz wurde von Jugendbotschaftern aus Ländern in ganz Europa in Sketchen demonstriert, die sich mit Online-Stress, wie Cybermobbing und Betrug, befassten.

    Vertiefende Sitzungen boten Raum für Diskussionen über die Chancen und Risiken von immersiven Umgebungen wie dem Metaverse, die Rolle der Industrie bei der Förderung der Fähigkeiten von Kindern, Eltern und Erziehenden und die Voraussetzungen für das Wohlbefinden junger Menschen in der digitalen Umgebung.

    Generationenübergreifende Gespräche, Medienkompetenzschulungen nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Lehrer und Eltern sowie kreative Konzepte für gefährdete Kinder wurden als geeignet erachtet, um eine kohärente Strategie zur Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen im Internet zu entwickeln. Auf regulatorischer Ebene wurde der Digital Services Act (DSA) als Durchbruch und großer Schritt nach vorn begrüßt, um das Internet zu einem besseren Ort für Kinder zu machen. Die Einführung und Umsetzung des Digital Services Acts durch die Unternehmen wird nach Ansicht der teilnehmenden in den kommenden Monaten eine wichtige Rolle spielen.

    Die jungen Teilnehmer betonten abschließend ausdrücklich ihre Wertschätzung für den jugendfreundlichen Ansatz des Forums, der ihnen die Möglichkeit bot, ihre Erfahrungen einzubringen, ihre Stimme zu erheben und sich Gehör zu verschaffen.


  • Veröffentlicht am 24.11.23

    COSPRA2023: Gemeinsam Kinder schützen

    Torsten Krause, SDC

    Am 23. November fand im nigerianischen Abuja der diesjährige COSPRA-Summit der Ndukwe Kalu Stiftung statt. Die Abkürzung COSPRA steht dabei für Child Online Safety, Protection and Reporting of Abuse und macht somit deutlich, dass die Sicherheit und der Schutz von Kindern im Internet sowie das Melden von Missbrauch und Gewalt im Zentrum der Konferenz stand. Im Rahmen der Gesprächsrunde zur Verantwortung aller Interessengruppen an der Online-Sicherheit von Kindern haben wir aus den Erfahrungen des Projektes kinderrechte.digital berichtet und mit Verweis auf die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 des UN-Kinderrechtsausschuss zu den Rechten des Kindes im digitalen Umfeld darauf hingewiesen, dass bei aller Notwendigkeit junge Menschen online zu schützen nicht außer Acht geraten darf, dass diese auch über das Recht auf Teilhabe verfügen. Demnach kann es nicht darum gehen, Kinder von Inhalten und Angeboten auszuschließen, die ihnen potentiell gefährlich werden könnten, sondern in einer Verantwortungsgemeinschaft dafür zu sorgen, dass sich Kinder und Jugendliche sicher im Internet und digitalen Umgebungen bewegen können.

    Zu der geteilten Verantwortung gehören Eltern und Zivilgesellschaft ebenso dazu wie der Staat und die Anbietenden selbst. Sie alle können ihren Beitrag dazu leisten, damit junge Menschen positive Erfahrungen online sammeln können und vor Risiken geschützt sind. Neben entsprechenden Informationen und Aufklärung über potentielle Gefahren und wie diesen begegnet werden kann, ist es wichtig auch ein grundlegendes Verständnis für den digitalen Raum zu entwickeln, um sich diesen medienkompetent aneignen zu können. Aber auch mit der Gestaltung ihrer Angebote können die Diensteanbietenden wesentlich dazu beitragen, dass Kinder sicher online unterwegs sind, bspw. in dem sie die Dienste anonym nutzen oder nicht von Unbekannten kontaktiert werden können. Kommt es doch zu einer unangenehmen Situation oder auch einem illegalen Übergriff müssen Hilf- und Meldesysteme zur Verfügung stehen, um Kindern und Jugendlichen einerseits beratend zur Seite zu stehen und andererseits ggf. Prozesse der Strafverfolgung einzuleiten.


  • Veröffentlicht am 15.11.23

    Konsultation zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

    Torsten Krause, SDC

    Bereits im Frühjahr 2022 haben die Bundesländer eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Weg gebracht und ihren Vorschlag einer Neufassung zur Diskussion gestellt. Mit diesem wurden sowohl Anpassungen im Hinblick auf das im Jahr 2021 novellierte Jugendschutzgesetz des Bundes sowie auch Vorschläge für eine technische Jugendmedienschutzlösung unterbreitet. Weitere Informationen dazu können in unserem Artikel „Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland“ vom 28. April 2022 nachgelesen werden. Die damalige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen steht hier zur Verfügung.

    In Kenntnis der Rückmeldung zu ihrem letztjährigen Entwurf hat die Rundfunkkommission der Länder am 8. November 2023 eine überarbeitete Fassung des Reformvorschlags des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages veröffentlicht. Neben den zuvor genannten Anliegen nutzen die Bundesländer auch die Möglichkeit den zwischenzeitlich beschlossenen Digital Services Act zu berücksichtigen und notwendige Bezüge herzustellen. Erneut besteht nunmehr die Möglichkeit die Vorschläge zu kommentieren sowie Anregungen und Hinweise zu unterbreiten. Stellungnahmen zum vorliegenden Reformvorschlag können bis zum 7. Dezember 2023 hier eingereicht werden. Die aktuelle Positionierung der Stiftung Digitale Chancen werden wir auf dieser Seite veröffentlichen.


  • Veröffentlicht am 14.11.23

    Schieb deine Verantwortung nicht weg

    Torsten Krause, SDC

    Nachdem die im November 2022 gestartet Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ 21 Millionen Menschen online und 18 Millionen via TV erreichte, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) am 13. November in einem Berliner Kino die zugehörige Fortsetzung vorgestellt. Unter dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg“ wird nunmehr der Fokus darauf gerichtet, dass jede*r Hinschauen und Hinhören möge, um im Falle eines sexuellen Übergriffes gegenüber einem Kind handeln zu können. Bei der Veranstaltung betonte Kerstin Claus (UBSKM), dass nicht alle betroffenen Kinder schweigen. Sie senden durchaus Signale aus, leider werden diese von Erwachsenen oftmals nicht wahrgenommen oder verstanden. Mit der Aktion solle daher dafür sensibilisiert werden aufmerksam zu sein, im Zweifel nachzufragen und Verantwortung zu übernehmen.

    Neben Plakaten, Spots und Aktionen bietet die aktuelle Kampagne zahlreiche Informationen und Hilfestellungen, wie Erwachsene reagieren können, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Kind sexuelle Gewalt leidet. Gut beraten können diese dann Handeln, Kinder schützen und so ihrer Verantwortung nachkommen. Materialien zu sexueller Gewalt an Kindern und wie dagegen vorgegangen werden kann stehen auch in englischer, französischer, polnischer, türkischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung.


  • Veröffentlicht am 09.11.23

    Kinderrechtsorganisationen fordern stärkere Maßnahmen für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

    Torsten Krause, SDC

    Über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet wird sowohl im Europäischen Rat als auch im Europäischen Parlament weiterhin verhandelt. Während im Europäischen Rat die abschließende Verständigung auf einen Kompromissvorschlag bereits mehrfach vertagt wurde und weiterhin verschiedene Konzepte zum Umgang mit möglichen Aufdeckungsanordnungen diskutiert werden, konnte der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments Ende Oktober bereits eine Verständigung aller Fraktionen auf eine gemeinsame Haltung öffentlich verkünden. Gleichwohl steht auch in diesem Fall die Beschlussfassung im Ausschuss noch aus. Diese ist für die Sitzung am 14. November 2023 angekündigt.

    Ausgehend von der gemeinsamen Verlautbarung der politischen Verhandlungsführenden im LIBE-Ausschuss sollen Aufdeckungsanordnungen für die Abbildungen von sexueller Gewalt an Kindern online dann zulässig sein, wenn ein begründeter Verdacht gegen einzelne Nutzer oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern unverschlüsselter Dienste, entweder als solche oder als Abonnenten eines bestimmten Kommunikationskanals besteht, bei denen ein - wenn auch nur indirekter - Zusammenhang mit Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet vorliegt, sowie ein Gericht die Aufdeckungen angeordnet hat. Das Aufdecken der Kontaktanbahnung Erwachsener gegenüber Kindern zum Zwecke der Ausübung sexueller Gewalt (grooming) soll nicht von Aufdeckungsanordnungen erfasst werden können. Auch die Möglichkeit der freiwilligen Nachforschungen von Diensteanbietern nach Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern wird nicht mehr zulässig sein. Mit dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Verordnung wird die aktuell gültige Übergangsbestimmung zur ePrivacy-Richtlinie auslaufen. Aufdeckungen sind dann nur noch auf Grundlage der neuen Verordnung möglich.

    Mehr als 80 Kinderrechtsorganisationen erwarten vor diesem Hintergrund, dass die Zahl der Meldungen solcher Abbildungen erheblich zurückgehen und somit die Verfolgung und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Internet erheblich eingeschränkt würde. In einem offenen Brief setzen sie sich dafür ein, auch in der neuen Verordnung die Möglichkeit des freiwilligen Nachforschens seitens der Diensteanbieter nach bekannten und neuen Missbrauchsdarstellungen zu ermöglichen. Ein zwischenzeitlich vom Ausschussvorsitzenden Zarzalejo vorgelegter Kompromissvorschlag sah vor, dass Diensteanbietende selbst eine Aufdeckungsanordnung bei Gericht beantragen könnten. Dies wäre zum Beispiel sinnvoll, wenn im Zuge des verpflichtenden Risikoassessments zeitlich befristet geprüft werden soll, ob und wieviel inkriminiertes Material in einem Dienst verbreitet wird, um geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos zu etablieren. Mit ihrem offenen Brief wollen die Kinderrechtsorganisationen die Beteiligten am Gesetzgebungsverfahren davon überzeugen, die Möglichkeit einer freiwilligen Aufdeckung in die Verordnung aufzunehmen.

    Parallel dazu lenkt eine neue Kampagne mit dem Titel „Jedes Bild zählt“ Aufmerksamkeit auf das Anliegen der Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Internet. Anhand aktueller Daten wird der Umfang sexualisierter Straftaten an Kindern dargestellt und dazu aufgefordert, für den Schutz von Kindern aktiv zu werden. Gleichzeitig kritisieren Organisationen und Bündnisse, die dem Regulierungsvorhaben der Europäischen Kommission ablehnend gegenüberstehen, dass die Kommission sich einseitig beraten lasse und Positionen der Regulierungsgegner*innen nicht ausreichend würdige.



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