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FOKUS


Veröffentlicht am 26.07.23

Eurobarometer Umfrage zeigt, dass Mehrheit der EU-Bürger*innen den Verordnungsentwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet unterstützt

Europäische Union, eigene Übersetzung

Einleitung

Am 11. Mai 2022 schlug die Europäische Kommission eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vor. Allein im Jahr 2021 wurden 85 Millionen Bilder und Videos, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen, weltweit gemeldet. Mit diesen und vielen weiteren Abbildungen, die nicht gemeldet werden, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern allgegenwärtig. Das derzeitige System der freiwilligen Aufdeckung durch Unternehmen, hat sich als unzureichend erwiesen, um Kinder angemessen zu schützen und wird in jedem Fall nicht mehr möglich sein, wenn die Übergangslösung ausläuft. Insbesondere Anbieter, die in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy Directive) fallen, werden nach August 2024 keine EU-Rechtsgrundlage mehr haben, um sexuelle Gewalt gegen Kinder auf freiwilliger Basis aufzudecken.

In der vorgeschlagenen Verordnung geht es in erster Linie um die Prävention von sexueller Gewalt an Kindern. Die Anbieter wären verpflichtet, das Risiko der sexuellen Gewalt auf ihren Diensten zu bewerten und zu mindern. Die getroffenen Maßnahmen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Risiko stehen und soliden Bedingungen und Schutzmaßnahmen unterliegen. Die Aufdeckung stellt nach der Verordnung ein letztes Mittel dar und ist nur dann erforderlich, wenn Präventivmaßnahmen versagen. Zwischenmenschliche Kommunikationsdienste (Chats, Nachrichten) sowie andere Dienste (Spieldienste, andere Hosting- und Online-Dienstanbieter) sollen verpflichtet werden, Material über sexuelle Gewalt an Kindern im Internet (sowohl bekannte als auch neue Inhalte) und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anbahnung von Kontakten zu Kindern in sexueller Absicht (so genanntes Grooming) aufzudecken.

Um herauszufinden, was EU-Bürger*innen über die vorgeschlagenen neuen EU-Rechtsvorschriften denken, wurde zwischen dem 28. Juni und dem 4. Juli 2023 eine Flash-Eurobarometer-Umfrage durchgeführt. Im Auftrag der Europäischen Kommission (DG Migration und Inneres) befragte Ipsos European Public Affairs eine repräsentative Stichprobe von Bürger*innen ab 18 Jahren in jedem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mehr als 26.000 Interviews wurden online durchgeführt (über computergestützte Webinterviews). Die in dieser Zusammenfassung dargestellten Daten sind nach den bekannten Bevölkerungsanteilen gewichtet, und die EU27-Durchschnittswerte berücksichtigen die Größe der Bevölkerung ab 18 Jahren in jedem EU-Mitgliedstaat. Die im Text genannten Gesamtwerte wurden aus gerundeten Prozentsätzen berechnet, wie in den Diagrammen dargestellt.

Zentrale Erkenntnisse

Zunehmende Risiken für Kinder im Internet

In allen Mitgliedstaaten stimmen 92 % der Befragten "stark" oder "eher" zu, dass Kinder online zunehmend gefährdet sind. Auf der Ebene der einzelnen Länder reicht der Grad der Zustimmung von 86 % in Lettland bis 96 % in Kroatien. Darüber hinaus geben 73 % der Befragten in der EU an, dass das Problem der sexuellen Gewalt gegen Kinder in ihrem Land "sehr" oder "ziemlich weit verbreitet" ist. Bei dieser Frage gibt es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten (von 37 % in Lettland bis 86 % in Griechenland).

Unterstützung für den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Den Befragten wurde auch erklärt, dass Anbieter von Online-Diensten (z. B. Social-Media-Plattformen) derzeit verschiedene Sicherheitsmaßnahmen anwenden können. Dazu gehört eine Kombination aus automatisierten technologischen Möglichkeiten und menschlicher Aufsicht, um sexuelle Gewalt an Kindern aufzudecken und zu melden und so dazu beizutragen, die Betroffenen zu schützen und die Täter*innen vor Gericht zu bringen. Am 3. August 2024 läuft jedoch die EU-Rechtsvorschrift aus, die es Online-Dienstanbietern ermöglicht, diese sexuelle Gewalt im Internet freiwillig aufzudecken und zu melden. Daher werden neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die die Anbieter von Online-Diensten dazu verpflichten, sexuelle Gewalt an Kindern über ihre Dienste zu verhindern. Wenn die Prävention fehlschlägt und ein erhebliches Risiko für Kinder besteht, könnte der Dienstanbieter vorübergehend verpflichtet werden, sexuelle Gewalt an Kindern im Internet aufzudecken und zu melden.

Im Durchschnitt antworten 78 % der Befragten, dass sie den von der EU vorgeschlagene Entwurf "stark unterstützen" oder "eher unterstützen". Dagegen lehnen 13 % die vorgeschlagene EU-Verordnung „eher ab“ oder „entschieden ab“. Die Gesamtzahl der Befürworter*innen schwankt zwischen 65 % in Zypern und 83 % in der Tschechischen Republik und Luxemburg. In der Tschechischen Republik ist der Anteil der „starken Befürworter*innen“ jedoch geringer als in Luxemburg (45 % gegenüber 64 %). Auch zwischen den soziodemografischen Gruppen gibt es Unterschiede bei der „starken Unterstützung“. So unterstützt eine große Mehrheit aller Altersgruppen den EU-Gesetzesvorschlag zumindest "tendenziell"; der Anteil der "starken Unterstützung" liegt jedoch bei den 18- bis 24-Jährigen bei 41 % und steigt bei den über 55-Jährigen auf 62 %.

Aufdeckung von sexueller Gewalt an Kindern und das Recht auf Datenschutz online

EU-weit geben 60 % der Befragten an, dass die folgende Aussage ihrer eigenen Meinung am ehesten entspricht: "Die Möglichkeit, sexuelle Gewalt gegen Kinder aufzudecken, ist wichtiger als das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Internet". In den einzelnen Ländern ist dieser Anteil in Italien am höchsten (72 %) und in Ungarn am niedrigsten (35 %).

Die Aussage, dass das Recht auf Privatsphäre online und die Möglichkeit, sexuelle Gewalt gegen Kinder aufzudecken, beide gleich wichtig sind, wurde von 36 % der Befragten in der EU gewählt und variiert zwischen 24 % in Italien und 61 % in Ungarn.

Insgesamt gaben 96 % der Befragten an, dass die Möglichkeit, sexuelle Gewalt an Kindern aufzudecken, wichtiger oder gleich wichtig ist wie das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Internet. Nur wenige der Befragten (2 %) antworteten, dass das Recht auf Privatsphäre online wichtiger ist als die Möglichkeit, sexuelle Gewalt an Kindern aufzudecken.

Instrumente zur Aufdeckung von sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet

Die Instrumente, die Anbieter von Online-Diensten zur Aufdeckung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet einsetzen können, greifen in unterschiedlichem Maße in die Privatsphäre der Nutzer ein. Selbst nachdem den Befragten erklärt wurde, dass die von den Online-Dienstanbietern verwendeten technologischen Möglichkeiten Auswirkungen auf die Privatsphäre haben können, unterstützten 89 % der Befragten "stark" oder "eher" die Verwendung dieser Möglichkeiten, welche automatisch Bilder und Videos mit bekanntem Material der sexuellen Gewalt an Kindern aufspüren, um festzustellen, wo diese Bilder und Videos erneut online verbreitet werden. In der Tschechischen Republik befürworten insgesamt 81 % der Befragten die automatische Erkennung von Bildern und Videos von sexueller Gewalt an Kindern, die der Polizei bereits bekannt sind; in Portugal liegt dieser Anteil bei 95 %.

Bei der Frage nach technologischen Möglichkeiten, die auf künstlicher Intelligenz (KI) basieren, befürworten 85 % der Befragten in der EU "nachdrücklich" oder "eher" den Einsatz dieser Optionen zur Aufdeckung neuer Bilder und Videos, die sexuelle Gewalt an Kindern im Internet darstellen, auch wenn sie die Privatsphäre der Nutzer*innen beeinträchtigen können. 84 % befürworten "nachdrücklich" oder "eher" den Einsatz dieser Möglichkeiten zur Aufdeckung von Grooming und/oder drohender sexueller Gewalt.

Die Unterstützung für den Einsatz von KI-basierten technologischen Möglichkeiten zur Erkennung neuer Bilder und Videos mit Darstellungen sexueller Gewalt, die online verbreitet werden, schwankt zwischen 77 % in der Tschechischen Republik und 93 % in Portugal. Ähnlich variiert die Unterstützung für den Einsatz von KI-Optionen zur Aufdeckung von Grooming und/oder drohender sexueller Gewalt zwischen 78 % in der Slowakei und 94 % in Portugal.

Angesichts der Tatsache, dass 70 % der 1,5 Millionen Meldungen über sexuelle Gewalt an Kindern in der EU aus Online-Nachrichten, E-Mails und Chats stammen, befürworten 87 % der Befragten in der EU "nachdrücklich" oder eher", dass Dienstanbieter Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Grooming-Gespräche in Nachrichten (z. B. E-Mails, Chats) aufspüren, wenn ein erhebliches Risiko für Kinder auf einer bestimmten Plattform besteht. Auf der Ebene der einzelnen Länder bewegt sich die Unterstützung zwischen 79 % in Lettland und 93 % in Griechenland, Portugal und Rumänien.

Auf die Frage nach der Aufdeckung von Material der sexuellen Gewalt an Kindern und Grooming in Nachrichten, welche Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind, sowie im Falle eines erheblichen Risikos für Kinder auf einer bestimmten Plattform befürworten 83 % der Befragten in der EU dies "nachdrücklich" oder "eher". Die Befragten in Rumänien (92 %) und Portugal (91 %) befürworten am ehesten die Aufdeckung von Material der sexuellen Gewalt an Kindern und Grooming in Nachrichten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, während die Befragten in Ungarn und Lettland dies am wenigsten befürworten (jeweils 73 %).

Eine Zusammenfassung der Studie kann hier bzw. die vollständige Untersuchung mit allen Grafiken kann hier jeweils auf englischer Sprache heruntergeladen werden.