FOKUS
Veröffentlicht am 03.01.24
Konsultation zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern
Torsten Krause, SDCDas Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Prävention und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern dauert weiter an. Daher ist aktuell ungewiss, wann eine entsprechende gesetzliche Regelung in Kraft treten wird. In Kenntnis dessen und vor dem Hintergrund des Auslaufens der bestehenden Ausnahmeregelung zur Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zum 3. August 2024 plant die Europäische Kommission die Verlängerung dieser Regelung um zwei Jahre. Somit soll auch in den kommenden Monaten die Möglichkeit zur freiwilligen Aufdeckung und Meldung von Darstellung sexueller Gewalt an Kindern online für bestimmte Kommunikationsdienste-Anbieter gegeben sein.
Zu der geplanten Verlängerung der bestehenden Ausnahmeregelung führt die Europäische Kommission derzeit ein Konsultationsverfahren durch. Noch bis zum 12. Februar können hier Meinungen und Hinweise dazu eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist werden die Beiträge zusammengefasst und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat zur Kenntnis gegeben. Somit können diese Gremien ihre Entscheidung im Bewusstsein der Rückmeldungen im Rahmen des Konsultationsverfahren treffen.