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FOKUS


Veröffentlicht am 08.08.24

Beteiligung zur 27. Allgemeinen Bemerkung möglich

Torsten Krause, SDC

In der 95. Sitzung des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen haben dessen Mitglieder beschlossen einen Entwurf für eine 27. Allgemeine Bemerkung zur Kinderrechtskonvention zu verfassen. Diese soll die Rechte des Kindes auf Zugang zur Justiz sowie wirksame Rechtsmittel erläutern und den Vertragsstaaten diesbezügliche Informationen und Hinweise zur Verfügung stellen. Ein Konzeptpapier für die Allgemeine Bemerkung wurde bereits erarbeitet. In diesem wird ausgeführt, welche Themen mit welchen Zielen in den Fokus genommen werden sowie, dass eine Beteiligung von Kindern vorgesehen ist.

Für die weitere Erarbeitung des Entwurfes der nächsten Allgemeinen Bemerkung bittet der Kinderrechtsausschuss um Rückmeldungen und Beiträge von allen interessierten Akteur*innen. Diese können noch bis zum 23. August als Word-Dokument per E-Mail an ohchr-crc@un.org übermittelt werden. Weitere Informationen zur Beteiligung, das Konzeptpapier sowie den Aufruf mit Leitfragen für die einzureichenden Beiträge finden sich hier. Im weiteren Verlauf wird es 2025 erneut Möglichkeit geben den erarbeiteten Entwurf zu kommentieren sowie Hinweise und Anregungen einzureichen.

Daneben ist es ebenso möglich nationale oder regionale Konsultationen zu organisieren und die Ergebnisse dieser Beratungen gebündelt bis zum Jahresende 2024 an die Organisation Child Rights Connect zu übermitteln. Alle weiteren Informationen dazu finden sich in diesem Leitfaden.