FOKUS
Veröffentlicht am 14.03.19
Im Fokus: Kinderrechte im digitalen Umfeld neu verstehen, Ihre Mitwirkung ist gefragt!
Jutta Croll, Stiftung Digitale ChancenIm November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, sie war visionär und zugleich verständlich, verbindlich für die unterzeichnenden Staaten und dadurch einflussreich, und sie ist auch heute noch von großer Bedeutung. Für ein umfassendes Verständnis, wie die in der Konvention kodifizierten Rechte von Kindern angesichts des Einflusses der Digitalisierung auf ihren Lebensalltag zu interpretieren und umzusetzen sind, wird nun dreißig Jahre später erstmals eine so genannte Allgemeine Bemerkung (General Comment) erarbeitet. Der von der britischen 5Rights Foundation unter Mitwirkung verschiedener Akteure, darunter auch das Projekt Kinderrechte.digital, eingereichte Vorschlag wurde im Februar vom Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen angenommen und wird innerhalb der kommenden ca. eineinhalb Jahre umgesetzt werden.
Worum geht es?
Kinder wachsen heute in einer zunehmend vernetzten Umgebung auf, in der digitale Technologien einen maßgeblichen Einfluss auf ihre Lebensbedingungen haben. Mit der Erarbeitung einer Allgemeinen Bemerkung sollen diese Situation und die Kinderrechte, denen darin eine Schlüsselrolle zukommt, genauer untersucht werden. Dabei wird es auch darum gehen, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Politik, Wirtschaft, Eltern, pädagogischen Fachkräften und Kindern selbst zu klären. Das Ziel ist es, mit der Allgemeinen Bemerkung eine verbindliche Interpretation zu liefern, wie Staaten ihren in der Kinderrechtskonvention definierten Verpflichtungen im Zuge der Digitalisierung des Alltags gerecht werden können, und einen neuen internationalen Standard für Kinderrechte in der digitalen Welt zu setzen.
Was sind die nächsten Schritte?
Im März hat der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes eine öffentliche Online-Konsultation gestartet, um Kommentare zur Ausrichtung und zum Inhalt der Allgemeinen Bemerkung zu sammeln. Beiträge zur Konsultation können bis 15. Mai 2019 als Worddokument per E-Mail an crc@ohchr.org gesandt werden; sie sollten nicht mehr als sechs Seiten umfassen. Parallel dazu laufen die Vorbereitungen für einen weltweiten Beteiligungsprozess von Kindern, der in den Sommermonaten 2019 stattfinden wird, sowie für Expertenkonsultationen ab Herbst 2019. Ein erster Entwurf der Allgemeinen Bemerkung soll voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2019 zur öffentlichen Beratung im Rahmen einer weiteren Online-Konsultation vorgelegt werden.
Weitere Möglichkeiten der Mitwirkung
Die im Juli 2018 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedeten Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld bieten eine gute Orientierung zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lebenswelt von Kindern und die Ausübung der Kinderrechte. Inzwischen stehen die Leitlinien auch in einer deutschen Übersetzung, die durch das Projekt Kinderrechte.digital erarbeitet wurde, zur Verfügung. Sie können diese hier als PDF-Dokument herunterladen oder eine gedruckte Version zum postalischen Versand bestellen info@kinderrechte.digital.
Eine weitere Möglichkeit, das Thema Kinderrechte und Digitalisierung in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken, bietet das Internet Governance Forum der Vereinten Nationen, das vom 25. bis 29. November erstmals in Deutschland stattfinden wird. Bis zum 12. April können Vorschläge zum Programm des IGF eingereicht werden.
Bringen Sie Ihre Ideen und Kommentare sowie Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen ein und helfen Sie mit, zum 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention ein zeitgemäßes Verständnis der Schutz- und Freiheitsrechte zu entwickeln, das den Herausforderungen der Digitalisierung des Alltags von Kindern gerecht wird.