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FOKUS


Veröffentlicht am 31.10.22

„Was ein Kind gesagt bekommt“

Jutta Croll, SDC

Was ein Kind gesagt bekommt, ist der Titel eines Gedichts von Bertold Brecht aus dem Jahr 1937. Es enthält viele Sprüche, die man selbst vielleicht noch aus der eigenen Kinderzeit kennt, und endet mit den Worten: „Ein Kind hält den Mund“.

Heute werden Kinder anders erzogen, und das ist auch ein Erfolg der Vereinten Nationen, die im Jahr 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-KRK) als Menschenrechtsvertrag verabschiedeten. Die 196 Staaten weltweit, die seitdem das Übereinkommen ratifiziert haben, verpflichten sich damit zur Umsetzung der darin für Kinder unter 18 Jahren verbrieften Rechte. In Art. 44 der UN-KRK ist festgelegt, dass die Staaten alle fünf Jahre dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, in dem sie die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getroffen haben, und die dabei erzielten Fortschritte dokumentieren. Diese Berichte werden durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen geprüft und anschließend mit Vertreter*innen der Regierung bei einer Anhörung in Genf besprochen.

In 2019 hat die Bundesregierung den 5. und 6. Staatenbericht zusammengefasst vorgelegt, der im September 2022 vor dem Kinderrechteausschuss erörtert wurde. Anschließend hat der Ausschuss seine so genannten abschließenden Beobachtungen (Concluding Oberservations) veröffentlicht. Die zunehmende Bedeutung des digitalen Umfeldes für die Ausübung und die Wahrung der Kinderrechte zeigt sich auch an deren prominenter Behandlung in den Ausführungen des Ausschusses.

Unter Bezugnahme auf die 25. Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:

  1. die neu gegründete Bundesbehörde für Jugendmedienschutz mit ausreichenden technischen, finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten und sicherzustellen, dass sie Vorschriften und Schutzmaßnahmen erarbeitet, um die Rechte, die Privatsphäre und die Sicherheit von Kindern im digitalen Umfeld zu schützen sowie sie vor schädlichen Inhalten und Online-Risiken zu schützen;
  2. die Umsetzung von Gesetzen zum Schutz von Kindern im digitalen Umfeld, einschließlich des überarbeiteten Jugendschutzgesetzes und des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, zu stärken, z.B. durch Bereitstellung von Mechanismen zur strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen die Kinderrechte im digitalen Umfeld;
  3. die digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten von Kindern, Eltern und Lehrkräften zu verbessern, u.a. durch die Aufnahme der digitalen Kompetenz in Schullehrpläne.

Im Hinblick auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie empfiehlt der Ausschuss der Bundesregierung Folgendes:

  1. die Reichweite des Jugendmedienschutzgesetzes zu erweitern, damit es alle Online-Anwendungen und -Dienste, die von Kindern genutzt werden, umfasst, und die Definition von illegalem Inhalt auf die Herstellung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern in einem Alter zwischen 14 und 17 Jahren zu erweitern;
  2. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbeutung von Kindern im Internet und auf Reisen, im Tourismus und der Prostitution zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und auszumerzen, auch durch: (i) die Vorgabe an die digitale Wirtschaft, Kinderschutzstandards einzuführen; (ii) die Gewährleistung, dass Internetdienstleister Material über sexuellen Missbrauch im Internet kontrollieren, blockieren und unverzüglich entfernen; (iii) die Ermutigung von Reiseunternehmen, den Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus zu unterzeichnen; und (iv) die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen zur Prävention für Fachkräfte, die mit und für Kinder arbeiten, Eltern und die Öffentlichkeit insgesamt;
  3. sicherzustellen, dass allen Kindern, die Opfer von Straftaten nach dem Fakultativprotokoll wurden, Rechtsmittel offen stehen, einschließlich der Ausweitung der Reichweite des Opferschutzgesetzes, damit Opfer ohne regulären Aufenthaltsstatus Wiedergutmachung fordern können.

Die vollständigen abschließenden Beobachtungen zum 5. und 6. Staatenbericht aus Deutschland, und damit das, was die Bundesregierung gesagt bekommt vom Kinderrechteausschuss, stehen hier zum Download zur Verfügung.