FOKUS
Veröffentlicht am 28.05.24
"Babyfotos klicken gut"
Torsten Krause, SDCDie 24. Ausgabe des Watchdog-Formates der Landesmedienanstalten Mitte Mai befasste sich unter der Überschrift „Online-Werbung - zwischen Chancen, Recht und Verantwortung“ neben anderen Aspekten auch mit dem Family Influencing und der Frage, wie digitale Inhalte mit Kindern realisiert oder besser unterlassen werden sollten. Die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, Cornelia Holsten, verwies darauf, dass die heutige Elterngeneration bereits mit Endgeräten und sozialen Medien aufgewachsen sei und daher über eine hohe Affinität zum digitalen Umfeld sowie dem Teilen von (persönlichen) Informationen verfüge. Dies führe dazu, dass sich zu jedem Kind bis zum vollendeten Alter von fünf Jahren durchschnittlich rund 1500 Bilder online finden lassen, da Eltern ihre Freude und Stolz der Gemeinschaft zeigen. Problematisch ist jedoch, dass diese Bilder in der Regel ohne die Einwilligung der Kinder verbreitet werden und die Vielzahl an Informationen auch Gefahren bergen kann. So berichtete Sara Flieder anschaulich davon, dass sie von einem Mädchen aus ihrer Nachbarschaft neben deren Namen und Geburtstag auch wisse, welches Eisgeschäft diese im Kiez bevorzuge und vieles mehr, obwohl sie weder mit dem Kind noch deren Eltern offline bekannt sei. Diese Erfahrung führte sie dazu sich mittels einer Petition für den Schutz der Kinderrechte im digitalen Umfeld einzusetzen.
Mit der Petition „Kinderrechte auf Instagram wahren“, welche bereits von über 54.000 Menschen unterschrieben und von ihr an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, übergeben wurde, fordert Sara Flieder eine gesetzliche Regelung für gewerblich agierende Influencer*innen. Diesen sollten untersagt sein, Kinder unbekleidet oder in kompromittierenden Situationen darzustellen, sensible Informationen, wie Namen und Wohnorte zu veröffentlichen, oder Kinder für Werbezwecke einzusetzen. Diese Auffassung trifft bei Cornelia Holsten auf große Zustimmung. Dabei kann sie sich auf eine Positionierung des Medienrats der Bremischen Landesmedienanstalt stützen. Dieser fordert bereits seit 2021 eine Selbstverpflichtung im Bereich des Influencings. Demnach sollen keine Aufnahmen des Gesichts von Kinder unter drei Jahren im Influencer*innen-Marketing verwendet, auf die Bekanntgabe der Namen von Kindern verzichtet sowie keine Abbildungen der Kinderzimmer veröffentlicht werden.
Sowohl Holsten als auch Flieder zeigten sich mit dem Erreichten noch nicht zufrieden. Kritik wurde daran geübt, dass Kinderrechte „nicht weit Oben auf der politischen Agenda“ stünden und „Babyfotos gut klicken“. Gleichwohl wird ohne große mediale Wahrnehmung auf europäischer Ebene darüber beraten, wie die Rechte von Kindern im Kontext des Family Influencings gewahrt werden können. Zuletzt hatte Belgien im Rahmen der Ratspräsidentschaft zu einer Konferenz nach Brüssel geladen. Darüber haben wir in unserem Artikel Kinderrechte, Sharenting & Kidfluencing berichtet. Das Gespräch von Cornelia Holsten, Sara Flieder und der Watchdog-Moderatorin Geraldine de Bastion kann hier (ab 01:01:30) nachgesehen werden.