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FOKUS


Veröffentlicht am 25.09.24

Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung

Torsten Krause, SDC

In Umsetzung des Digital Services Act bereitet die Europäische Kommission die Erarbeitung von Leitlinien gemäß Art. 28 Absatz 4 vor. Diese Leitlinien sollen die Anbieter von Online-Plattformen dabei unterstützen, ihre Pflichten nach Art. 28 Absatz 1 DSA umzusetzen. Demnach sind sie verpflichtet, in ihren Angeboten den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten und dafür notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Für die Entwicklung dieser Leitlinien setzt die Europäische Kommission auch auf das Wissen und die Perspektive der Öffentlichkeit. Noch bis zum 30. September besteht hier die Möglichkeit Stellungnahmen und Hinweise einzureichen.

Die Stiftung Digitale Chancen hat am laufenden Beteiligungsverfahren teilgenommen und ihre Anregungen an die Europäische Kommission übermittelt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Stiftung dafür aus, die Leitlinien am 5C-Modell von Livingstone und Stoilova auszurichten. Darüber hinaus weist sie auf das Konzept der persönlichen Integrität hin und empfiehlt der Europäischen Kommission, dieses bei der Erarbeitung der Leitlinien zu berücksichtigen. Ebenso wird in der Positionierung auf die Möglichkeit von Altersverifikationsmaßnahmen zur Eröffnung einer sicherer Teilhabe verwiesen und angeregt, die Maßnahmen der Anbietenden anhand eines kinderrechtlichen Assessments zu evaluieren. Die vollständige Stellungnahme der Stiftung Digitale Chancen kann hier eingesehen werden.