FOKUS
Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder berichteten, dass das digitale Umfeld ihnen entscheidende Möglichkeiten bietet, sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Gehör zu verschaffen.
Die Nutzung digitaler Technologien kann dazu beitragen, die Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu verwirklichen.
Deshalb muss das Wissen über und der Zugang von Kindern zu digitalen Instrumenten, mit denen sie ihre Meinung äußern können, gefördert sowie sie selbst bei der Nutzung unterstützt werden.
Fokus
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21.04.22
Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2022
Pauline Richter, Stiftung Digitale Chancen
Auch in diesem Jahr findet wieder das Internet Governance Forum statt und der Aufruf für Beteiligung an dem Programm des 17. IGF ist gestartet. Noch bis zum 3. Juni können Workshopvorschläge eingereicht werden.
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05.04.22
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
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20.09.21
Weltkindertag 2021: Grund, die Kinderrechte in der digitalen Welt zu feiern!
Jutta Croll, Stiftung Digitale Chancen
Heute ist Weltkindertag. Das ist ein guter Anlass, Kinder aus der ganzen Welt zu Wort kommen zu lassen.
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10.09.21
Wahlhilfen zur Bundestagswahl 2021
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Aus Anlass der Bundestagswahl 2021 gibt es zwei Initiativen der National Coalition Deutschland, die eine Wahlhilfe für Personen bieten können, die sich für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen: der Kinderrechte Kompass und #KinderrechteChampion.
Wissenschaftliche Studien
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Looking forward: Technological and social change in the lives of European children and young people
Report for the ICT Coalition for Children Online
Blum-Ross, A., Donoso, V., Dinh, T., Mascheroni, G., O’Neill, B., Riesmeyer, C., und Stoilova, M. (2018)., ICT Coalition
Die Mitglieder der ICT Coalition for Children Online haben kürzlich einen neuen Bericht darüber in Auftrag gegeben, wie sich die Beziehungen zwischen Technologie und den kulturellen und sozialen Praktiken und Institutionen, die Kinder und Jugendliche betreffen, voraussichtlich entwickeln werden.
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Mai 2017
Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter
eine Artikelreihe im Sage Journal; Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017
SAGE Journal
In der Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017 des SAGE Journals in der Kategorie New Media & Society gibt es eine Reihe von Beiträgen zum Thema Kinderrechte im digitalen Zeitalter.
Weitere Inhalte zu: Barrierefreiheit | Digital Parenting | Gefährdete Kinder | Internet Governance | Internetpolitik | Jugendmedienschutz | Medienerziehung | Mediennutzung durch Kinder | Privatsphäre | Sexting | Social Media | UN-Kinderrechtskonvention
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Offizielle Dokumente
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze A - B
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze A - B
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze C - D
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze C - D
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IV: Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IV: Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A - F
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A - F
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten G - I
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten G - I
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) Kap. V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten K 2 - Kap. VI: Grundrechte u. Freiheiten - A
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 2- Kapitel VI: Grundrechte u. Freiheiten - A
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten B - D
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten B - D
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 2 - F und Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder Teil 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 2 - F und Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder Teil 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder, Teil 2 - Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder, Teil 2 - Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten A
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten A
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten B
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten B
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
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ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XII: Besondere Schutzmaßnahmen
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XII: Besondere Schutzmaßnahmen
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IX: Kinder mit Behinderungen und Kapitel X: Gesundheit und Wohlergehen
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IX: Kinder mit Behinderungen und Kapitel X: Gesundheit und Wohlergehen
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel I: Einleitung und Kapitel II: Zielsetzung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel I: Einleitung und Kapitel II: Zielsetzung
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UN-Kinderrechtskonvention
Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Am 20. November 1989 wurde sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist die meist ratifizierte UN-Konvention - bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete am 26. Januar 1990, am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.
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UN-Kinderrechtskonvention - im Wortlaut
Übereinkommen über die Rechte des Kindes - im Wortlaut
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen
Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln
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EU Strategie für die Rechte des Kindes - Merkblatt
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie entwickelt, um die Rechte der Kinder garantieren zu können.
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EU-Kinderrechtsstrategie
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie entwickelt, um die Rechte der Kinder garantieren zu können.
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März 2021
Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld veröffentlicht.
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Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
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Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen verfasst derzeit eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld. Den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung finden Sie hier.
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The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach
Vortrag von Jutta Croll beim EURODIG 2020
Präsentation von Jutta Croll beim EURODIG 2020 zur JuSchG-Novelle
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Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld
Europarat
Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld, die vom Ministerkomitee des Europarats am 4. Juli 2018 verabschiedet wurden. Zweck der Leitlinien ist es, Staaten und andere relevante Akteure bei ihren Bemühungen zu unterstützen, einen umfassenden, strategischen Ansatz für die oft komplexe Welt des digitalen Umfeldes zu entwickeln.
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Oktober 2012
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Europäische Union
Die EU-Grundrechtecharta kodifiziert Grund- und Menschenrechte in der Europäischen Union.
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Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zu Kinderrechten im digitalen Umfeld
Europarat
Wie die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld besser geachtet, geschützt und erfüllt werden können, steht im Mittelpunkt der neuen Empfehlung, die heute vom Ministerkomitee des Europarates angenommen wurde. Aufbauend auf internationalen und europäischen Rechtsinstrumenten enthält der Text umfassende Leitlinien für das Handeln der europäischen Regierungen. Das digitale Umfeld prägt das Leben der Kinder in vielerlei Hinsicht und schafft Chancen und Risiken für ihr Wohlergehen und ihre Wahrnehmung der Menschenrechte. Den Regierungen wird empfohlen, ihre Rechtsvorschriften, Politiken und Praktiken zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese das gesamte Spektrum der Rechte des Kindes angemessen berücksichtigen. Die Staaten sollten auch sicherstellen, dass Unternehmen und andere wichtige Partner ihrer Verantwortung für die Menschenrechte nachkommen und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.
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März 2016
Europaratsstrategie (2016-2021)
Europarat
Seit dem Start des Programms "Aufbau eines Europas für und mit Kindern" hat der Europarat im Jahr 2006 in Monaco Strategien zu einer Reihe von Richtlinien eingeführt, um seiner Arbeit Kinderrechten einen Rahmen zu setzen. Die aktuelle Strategie für die Rechte des Kindes (2016-2021) wurde im April 2016 in Sofia verabschiedet.