FOKUS
Berücksichtigung des Kindeswillens
Kinder berichteten, dass das digitale Umfeld ihnen entscheidende Möglichkeiten bietet, sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, Gehör zu verschaffen.
Die Nutzung digitaler Technologien kann dazu beitragen, die Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu verwirklichen.
Deshalb muss das Wissen über und der Zugang von Kindern zu digitalen Instrumenten, mit denen sie ihre Meinung äußern können, gefördert sowie sie selbst bei der Nutzung unterstützt werden.
Fokus
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04.04.23
Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2023
Marlene Fasolt, SDC
Bis zum 19. Mai 2023, 23:59 UTC, können Vorschläge für verschiedene Arten von Konferenzbeiträgen für das Internet Governance Forum eingereicht werden.
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20.12.22
Im Rückspiegel: Ein kinderrechtlicher Blick auf die Sessions des IGF 2022 auf YouTube
Marlene Fasolt, SDC
Das 17. jährliche Internet Governance Forum (IGF) wurde vom 28. November bis 2. Dezember 2022 von der äthiopischen Regierung in Addis Abeba in einem hybriden Format veranstaltet. Alle Sitzungen wurden aufgezeichnet und sind auf dem YouTube-Kanal des IGFs zu finden und wir haben tägliche Berichte über die Sitzungen, die sich auf das Aufwachsen im digitalen Umfeld beziehen, als Fokusartikel auf dieser Website hochgeladen. Im Folgenden finden Sie die Links zu diesen Videos
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29.11.22
Vorfahrt für Kinderrechte: Das Internet Governance Forum 2022 begann am 28. November in Addis Abeba
Jutta Croll, SDC
Am Tag Null des IGFs fanden unteranderem der Workshop „#35 Belästige mich nicht“ und der Globale Jugendgipfel statt.
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19.10.22
Fachveranstaltung „Kinderrechte in der digitalen Welt"
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Im September fand die hybride Fachveranstaltung „Kinderrechte in der digitalen Welt“ als gemeinsame Veranstaltung des Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und des Offenen Kanal Schleswig-Holstein im Rahmen der Digitalen Woche statt.
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17.10.22
IGF 2022 in Äthiopien
Marlene Fasolt, Stiftung Digitale Chancen
Die äthiopische Regierung wird das UN Internet Governance Forum 2022 vom 28. November bis 2. Dezember 2022 im UN-ECA Conference Center in Addis Abeba, Äthiopien, ausrichten.
Wissenschaftliche Studien
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4. BIK Policy Karte
Die Better Internet for Kids (BIK)-Karte wurde erstellt, um Wissen über die Politikgestaltung und -umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Themen und Empfehlungen der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder (oder BIK-Strategie) zu vergleichen. Der vierte Bericht der Reihe wurde im Mai 2023 veröffentlicht.
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Looking forward: Technological and social change in the lives of European children and young people
Report for the ICT Coalition for Children Online
Blum-Ross, A., Donoso, V., Dinh, T., Mascheroni, G., O’Neill, B., Riesmeyer, C., und Stoilova, M. (2018)., ICT Coalition
Die Mitglieder der ICT Coalition for Children Online haben kürzlich einen neuen Bericht darüber in Auftrag gegeben, wie sich die Beziehungen zwischen Technologie und den kulturellen und sozialen Praktiken und Institutionen, die Kinder und Jugendliche betreffen, voraussichtlich entwickeln werden.
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Mai 2017
Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter
eine Artikelreihe im Sage Journal; Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017
SAGE Journal
In der Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017 des SAGE Journals in der Kategorie New Media & Society gibt es eine Reihe von Beiträgen zum Thema Kinderrechte im digitalen Zeitalter.
Weitere Inhalte zu: Barrierefreiheit | Digital Parenting | Gefährdete Kinder | Internet Governance | Internetpolitik | Jugendmedienschutz | Medienerziehung | Mediennutzung durch Kinder | Privatsphäre | Sexting | Social Media | UN-Kinderrechtskonvention
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Offizielle Dokumente
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ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld
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UN-Kinderrechtskonvention - im Wortlaut
Übereinkommen über die Rechte des Kindes - im Wortlaut
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen
Wortlaut der von den Vereinten Nationen 1989 verabschiedeten Konvention über die Rechte des Kindes in 54 Artikeln
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November 2022
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel I: Einleitung und Kapitel II: Zielsetzung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel I: Einleitung und Kapitel II: Zielsetzung
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UN-Kinderrechtskonvention
Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Generalversammlung der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Kinder. Am 20. November 1989 wurde sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie ist die meist ratifizierte UN-Konvention - bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete am 26. Januar 1990, am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft.
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Überarbeitung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017)
Die Leitlinien erinnern an internationale Standards in Bezug auf die Rechte des Kindes und enthalten umfangreiche Vorgaben sowie konkrete Wege zur wirksamen Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes
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Die Afrikanische Jugendcharta
Die Afrikanische Jugendcharta bietet einen Rahmen für die Stärkung der Rolle der Jugend und für Entwicklungsmaßnahmen auf kontinentaler, regionaler und nationaler Ebene in Afrika.
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Die Afrikanische Charta für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes
Die Afrikanische Charta über die Rechte und das Wohlergehen des Kindes ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Rechte des Kindes. Die ACRWC baut auf denselben Grundprinzipien auf wie die UN-Kinderrechtskonvention, hebt aber Themen hervor, die im afrikanischen Kontext von besonderer Bedeutung sind.
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten A
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten A
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten B
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XI: Bildung, Freizeit und kulturelle Aktivitäten B
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XIII: Internationale und regionale Zusammenarbeit und Kapitel XIV: Verbreitung
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze A - B
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze A - B
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze C - D
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel III: Allgemeine Grundsätze C - D
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IV: Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IV: Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A - F
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A - F
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten G - I
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten G - I
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) Kap. V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten K 2 - Kap. VI: Grundrechte u. Freiheiten - A
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten J - K 2- Kapitel VI: Grundrechte u. Freiheiten - A
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten B - D
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten B - D
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 2 - F und Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder Teil 1
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten E 2 - F und Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder Teil 1
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder, Teil 2 - Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VII: Gewalt gegen Kinder, Teil 2 - Kapitel VIII: Familiäres Umfeld und alternative Betreuung
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IX: Kinder mit Behinderungen und Kapitel X: Gesundheit und Wohlergehen
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IX: Kinder mit Behinderungen und Kapitel X: Gesundheit und Wohlergehen
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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XII: Besondere Schutzmaßnahmen
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel XII: Besondere Schutzmaßnahmen
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EU Strategie für die Rechte des Kindes - Merkblatt
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie entwickelt, um die Rechte der Kinder garantieren zu können.
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EU-Kinderrechtsstrategie
Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie entwickelt, um die Rechte der Kinder garantieren zu können.
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Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld veröffentlicht.
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Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Erläuternde Hinweise zu der Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
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Allgemeine Bemerkung des Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld
Der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen verfasst derzeit eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld. Den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung finden Sie hier.
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The German Youth Protection Act, Amendment 2020 - A child‘s rights based approach
Vortrag von Jutta Croll beim EURODIG 2020
Präsentation von Jutta Croll beim EURODIG 2020 zur JuSchG-Novelle
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Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld
Europarat
Leitlinien zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte des Kindes im digitalen Umfeld, die vom Ministerkomitee des Europarats am 4. Juli 2018 verabschiedet wurden. Zweck der Leitlinien ist es, Staaten und andere relevante Akteure bei ihren Bemühungen zu unterstützen, einen umfassenden, strategischen Ansatz für die oft komplexe Welt des digitalen Umfeldes zu entwickeln.
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Oktober 2012
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Europäische Union
Die EU-Grundrechtecharta kodifiziert Grund- und Menschenrechte in der Europäischen Union.
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Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zu Kinderrechten im digitalen Umfeld
Europarat
Wie die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld besser geachtet, geschützt und erfüllt werden können, steht im Mittelpunkt der neuen Empfehlung, die heute vom Ministerkomitee des Europarates angenommen wurde. Aufbauend auf internationalen und europäischen Rechtsinstrumenten enthält der Text umfassende Leitlinien für das Handeln der europäischen Regierungen. Das digitale Umfeld prägt das Leben der Kinder in vielerlei Hinsicht und schafft Chancen und Risiken für ihr Wohlergehen und ihre Wahrnehmung der Menschenrechte. Den Regierungen wird empfohlen, ihre Rechtsvorschriften, Politiken und Praktiken zu überprüfen, um sicherzustellen, dass diese das gesamte Spektrum der Rechte des Kindes angemessen berücksichtigen. Die Staaten sollten auch sicherstellen, dass Unternehmen und andere wichtige Partner ihrer Verantwortung für die Menschenrechte nachkommen und bei Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.
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März 2016
Europaratsstrategie (2016-2021)
Europarat
Seit dem Start des Programms "Aufbau eines Europas für und mit Kindern" hat der Europarat im Jahr 2006 in Monaco Strategien zu einer Reihe von Richtlinien eingeführt, um seiner Arbeit Kinderrechten einen Rahmen zu setzen. Die aktuelle Strategie für die Rechte des Kindes (2016-2021) wurde im April 2016 in Sofia verabschiedet.