FOKUS
Veröffentlicht am 20.07.23
Start für die Ausarbeitung des Verhaltenskodex für altersgerechtes Design
Pressemitteilung der EK (eigene Übersetzung)Am 13. Juli 2023 ist die Spezialgruppe für einen Verhaltenskodex für altersgerechtes Design zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen, ein wichtiger Schritt im Rahmen der Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+).
Eine der wichtigsten Maßnahmen der Kommission im Rahmen der BIK+-Strategie ist die Unterstützung bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften durch die Ausarbeitung eines umfassenden Verhaltenskodexes für altersgerechte Gestaltung, den die Industrie unterzeichnen kann. Der gemeinsam erarbeitete Verhaltenskodex für altersgerechtes Design soll eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Umgangs der Diensteanbieter mit den jüngsten Nutzer*innen spielen.
Die Spezialgruppe besteht aus 21 Mitgliedern, die nach einem Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt wurden, sie setzt sich aus Vertretern der Industrie (u. a. über Wirtschaftsverbände), der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammen. Im Auftrag der Kommission hat die GD Connect den Vorsitz der Spezialgruppe inne und stellt sicher, dass European Schoolnet als Auftragnehmer der Plattform "Besseres Internet für Kinder+" die Sekretariatsarbeiten für die Gruppe erbringt. In einer kollaborativen Anstrengung der Gruppe soll ein ausgewogener und umfassender Rahmen entstehen, der verantwortungsvolles Verhalten aller Parteien befördert, die mit Kindern in der digitalen Sphäre zu tun haben.
Angesichts der ständig zunehmenden Reichweite und des wachsenden Einflusses von Online-Diensten liegt eine hohe Priorität darauf, das Wohlergehen und die Sicherheit junger Nutzer*innen zu gewährleisten. Und gerade jetzt ist ein sehr günstiger Zeitpunkt für die Ausarbeitung des Kodex. Nachdem das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im November 2022 in Kraft getreten ist, beginnt nun dessen Umsetzung. Die ersten 17 sehr großen Online-Plattformen ("VLOPs") und 2 sehr große Suchmaschinen ("VLOSEs") wurden Ende April benannt. Nach ihrer Benennung haben die Unternehmen vier Monate Zeit, um die neuen Verpflichtungen des DSA in vollem Umfang zu erfüllen. Der DSA bringt erhebliche Veränderungen in der digitalen Landschaft mit sich. Neben vielen neuen Verpflichtungen müssen alle Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige in ihrem Dienst gewährleisten. Außerdem werden strengere Strafen für Verstöße eingeführt und die Behörden - auf europäischer und nationaler Ebene - werden ermächtigt, gegen systemische Risiken, die von digitalen Diensten ausgehen, vorzugehen.
Der Fokus des Kodexes wird aufbauend auf dem DSA darin liegen, dessen Umsetzung zu unterstützen und dabei den Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen besonderes Gewicht zu verleihen. Er wird auch einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) leisten und im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (GDPR) stehen.
Wichtige Leistungsindikatoren (KPIs) und ein solides Monitoring werden fester Bestandteil des Kodex sein. Dabei ist hervorzuheben, dass der Kodex zwar auf den Bestimmungen des DSA aufbaut, aber die Durchsetzung der Verpflichtungen, die sich aus dem DSA für Diensteanbieter ergeben, nicht einschränkt.