FOKUS
Veröffentlicht am 04.09.23
Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt
Torsten Krause, SDCDer UN-Kinderrechtsausschuss hat eine neue Allgemeine Bemerkung erarbeitet. Diese widmet sich der Betrachtung der Kinderrechte im Kontext von Fragen der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und des Klimawandels. Die neue Allgemeine Bemerkung Nr. 26 mit dem Titel „Children’s Rights and the Environment with a Special Focus on Climate Change“ wird am 18. September im Rahmen der Sitzung des UN-Kinderrechtsausschusses vorgestellt werden. Die Veranstaltung kann hier im Live-Stream angesehen oder zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden.
Zur Veröffentlichung erklärten die Ausschussmitglieder, dass die drei planetaren Krisen des Klimanotstandes, des Zusammenbruchs der Artenvielfalt sowie der allgegenwärtigen Umweltverschmutzung grundlegende und dringende Gefährdungen für die Rechte des Kindes darstellen. Mit der Allgemeinen Bemerkung nimmt der Ausschuss daher die Vertragsstaaten in die Verantwortung gegen Schäden an der Umwelt aktiv zu werden und dem Klimawandel zu begegnen. Es wird betont, dass Kinder ein Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt haben und aufgezeigt, wie Kinderrechte und Umweltschutz zusammen zu denken sind.
Für die Erarbeitung der neuen Allgemeinen Bemerkung hat der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen mit terre des hommes zusammengearbeitet und wurde er von einer Gruppe aus Kindern beratend begleitet. Darüber hinaus haben mehr als 16.000 Kinder Hinweise und Anregungen gegeben, welche ebenso Berücksichtigung fanden, wie die Stellungnahmen von Vertragsstaaten, Expert*innen und Organisationen.
An der Veranstaltung zur Vorstellung der neuen Allgemeinen Bemerkung werden die beratenden Kinder anwesend sein. Zusammen mit den Ausschussmitgliedern wollen sie am 18. September zu Aktionen und Veranstaltungen für das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt aufrufen. Ideen und Anregungen dazu finden sich hier.