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FOKUS


Veröffentlicht am 24.06.24

Metaversum kinderrechtlich gestalten und regulieren

Torsten Krause, SDC

Die Europäische Kommission bereitet die Gestaltung des Marktumfeldes für virtuelle Welten und Künstliche Intelligenz weiter vor. In diesem Zusammenhang führte sie bis zum 11. März ein Beteiligungsverfahren durch und bat um Rückmeldungen aus den Bereichen Regulierungen, Wissenschaft, Industrie und Verbraucherschutz hinsichtlich derer Einschätzungen und Bewertungen zu möglichen Trends. Die Stiftung Digitale Chancen hat in diesem Zusammenhang einen Beitrag eingereicht, der insbesondere auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern eingeht. Diese können gemäß Artikel 5 der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als besondere Gruppe von Verbrauchenden hinsichtlich ihres Alters definiert werden.

Anhand des 4C-Modells von Livingstone und Stoilova werden vorhersehbare und mögliche Entwicklungen von Chancen und Risiken in den Bereichen Inhalt (content), Kontakt (contact), Verhalten (conduct) und Vertrag (contract) beleuchtet. Aufgrund der zu erwartenden Immersion und damit einhergehender Sogwirkung zeigen wir auf, dass Kinderrechte von Anfang an bei der Gestaltung und Regulierung eines sich entwickelnden Metaversum mitzudenken sind, um Schutzerfordernisse, Förderbedürfnisse und Teilhaberechte junger Menschen in virtuellen Welten realisieren zu können. Diese sind derart aufzubauen, dass alle Kinder gleichermaßen daran partizipieren können ohne Diskriminierungen jedweder Art zu erfahren sowie das Wohl des Kindes und dessen bestes Interesse gestaltungsleitend berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang empfehlen wir das Konzept der persönlichen Integrität von Kindern, welches als Schutzziel 2021 neu im Jugendschutzgesetz verankert wurde für alle Nutzenden des Metaversums zu etablieren und als Maßstab für die Regulierung anzusetzen.

Die Stellungnahme vom 11. März 2024 steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und kann hier eingesehen werden.