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HINTERGRUND

Veröffentlicht: Mai 1996 Veröffentlicht am 11.05.17

European Social Charter (überarbeitet)

Konvention Nr. 163; Strasbourg

Europarat
Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Die neugefasste Charta soll die grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Rechte auf internationaler Ebene besser garantieren. Sie berücksichtigt die Entwicklung der europäischen Gesellschaft seit der Ausarbeitung der Charta im Jahr 1961.

Die neugefasste Charta ist ein internationales Abkommen, das in einem einzigen Text alle durch die Charta von 1961 und ihr Zusatzprotokoll (SEV Nr. 128) von 1988 gewährten Rechte zusammenfasst sowie die folgenden neuen Rechte enthält:

Neue Rechte: Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung; Recht auf Wohnung; Kündigungsschutz; Recht auf Arbeitslosenunterstützung, Recht auf Schutz vor sexueller Belästigung und anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz; Recht der Arbeitnehmer mit Familienpflichten auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung; Rechte der Arbeitnehmervertreter im Betrieb.

Änderungen: Stärkung des Diskriminierungsverbots; Verbesserung der Gleichbehandlung von Mann und Frau in allen durch den Vertrag abgedeckten Bereichen; Verbesserung des Mutterschutzes und des sozialen Schutzes der Mütter; Verbesserung des sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben und außerhalb der Arbeit; besserer Schutz von Behinderten.

Die Konvention zielt darauf ab, das Kindeswohl zu schützen. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen vor, die es Kindern gewähren sollen, ihre Rechte auszuüben. Es wird ein Ständiger Ausschuss aufgestellt, der sich mit den Problemen in Bezug auf diese Konvention auseinander setzt.

Kindern sollte es möglich sein, ihre Rechte auszuüben (darunter das Recht auf Information und das Recht auf freie Meinungsäußerung) - entweder durch sich selbst oder durch andere Personen oder Gremien.


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Quelle: Europarat