BERICHTE UND PUBLIKATIONEN
Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel IV: Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
IV. Sich entwickelnde Fähigkeiten des Kindes
Die Vertragsstaaten sollen die sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes als Prinzip zunehmender Befähigung aufgrund des allmählichen Erwerbs von Kompetenzen, Verständnis und Handlungsfähigkeit achten. Dieser Prozess gewinnt besondere Bedeutung im digitalen Umfeld, wo Kinder sich selbstständig und ohne Aufsicht ihrer Eltern und betreuender Personen einbringen können. Die mit den Aktivitäten von Kindern im digitalen Umfeld verbundenen Risiken und Chancen verändern sich je nach Alter und Entwicklungsstand. Von diesen Überlegungen sollen sich die Vertragsstaaten leiten lassen, wenn sie Kinder mit entsprechenden Maßnahmen im digitalen Umfeld schützen oder ihnen den Zugang zu ihm erleichtern wollen. Die Gestaltung altersgerechter Maßnahmen sollte sich an den jeweils zuverlässigsten aktuellen Forschungsergebnissen aus verschiedenen Disziplinen orientieren.
Die Vertragsstaaten sollen die sich verändernde Stellung und Handlungsfähigkeit von Kindern in der modernen Welt ebenso berücksichtigen wie ihre Fähigkeiten und ihr Verständnis, die sich in den Kompetenz- und Aktivitätsfeldern unterschiedlich entwickeln, sowie die Vielfalt der damit verbundenen Risiken. Diese Erwägungen müssen in einem ausgewogenen Verhältnis dazu stehen, wie wichtig es für die Kinder ist, ihre Rechte in einem förderlichen Umfeld auszuüben, und den Einfluss der jeweiligen individuellen Erfahrungen und Umstände berücksichtigen. Die Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass Anbietende digitaler Dienste, solche Dienste bereitstellen, die für die sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern angemessen sind.
Entsprechend ihrer Verpflichtung, Eltern und Betreuende bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben angemessen zu unterstützen, sollen die Vertragsstaaten diese darüber aufklären, dass sie die wachsende Autonomie, Befähigung und Privatsphäre von Kindern respektieren müssen. Sie sollen den Erwerb digitaler Kompetenzen bei Eltern und Betreuenden fördern und ihr Bewusstsein in Bezug auf Risiken für Kinder schärfen, damit sie Kinder bei der Verwirklichung ihrer Rechte, darunter auch das Rechts auf Schutz im digitalen Umfeld, unterstützen können.
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