OFFIZIELLE DOKUMENTE
Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu der Kinderrechtskonvention und die abschließenden Beobachtungen
Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, alle fünf Jahre einen Bericht vorlegen, in dem sie die Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getroffen haben, und die dabei erzielten Fortschritte dokumentieren. Diese Berichte werden durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen geprüft und anschließend mit Vertreter*innen der Regierung bei einer Anhörung in Genf besprochen.
In 2019 hat die Bundesregierung den 5. und 6. Staatenbericht zusammengefasst vorgelegt, der im September 2022 vor dem Kinderrechteausschuss erörtert wurde. Anschließend hat der Ausschuss seine so genannten abschließenden Beobachtungen (Concluding Oberservations) veröffentlicht. Die zunehmende Bedeutung des digitalen Umfeldes für die Ausübung und die Wahrung der Kinderrechte zeigt sich auch an deren prominenter Behandlung in den Ausführungen des Ausschusses.
Der fünfte und sechste Staatenbericht sowie die abschließenden Beobachtungen, können hier heruntergeladen werden.