BÜRGERRECHTE UND FREIHEITEN
Bericht zum Diskussionstag "Digitale Medien und Kinderrechte" 2014
Die Diskussionstage des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes (Days of General Discussion of the Committee on the Rights of the Child - DGD) sollen ein tieferes Verständnis für spezifische Artikel oder Themen der Konvention über die Rechte des Kindes fördern, indem sie ein Forum für Diskussionen zwischen Politikern, Praktikern und Forschern mit dem Kinderrechts-Ausschuss bieten.
Am 12. September 2014 widmete der Ausschuss seinen 21. Allgemeinen Diskussionstag dem Thema "Digitale Medien und Kinderrechte". Ziel war es, die Auswirkungen des Engagements von Kindern in sozialen Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu analysieren, um die Auswirkungen und die Rolle der Kinderrechte in diesem Bereich besser zu verstehen und rechtebasierte Strategien zu entwickeln, um die Chancen der digitalen Welt für Kinder zu maximieren und sie gleichzeitig vor Risiken und möglichen Schäden zu schützen.
Nach einer Eröffnungsplenarsitzung mit Vorträgen von vier Experten fanden die Diskussionen in zwei parallelen Arbeitsgruppen statt. Die erste Arbeitsgruppe "Gleicher und sicherer Zugang von Kindern zu digitalen Medien und IKT" konzentrierte sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichberechtigten und sicheren Zugangs zum Internet und zu digitalen Medien für alle Kinder, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem sozioökonomischen Status, ihrer geografischen Lage, ihrer Sprache, ihrem kulturellen Kontext oder einer Behinderung. Die zweite Arbeitsgruppe "Empowerment und Engagement von Kindern durch digitale Medien und IKT" untersuchte, wie Kinder das Internet für kreative Zwecke nutzen, wie sie sich in Angelegenheiten, die sie betreffen, engagieren, und welche Faktoren ihre Teilnahme fördern und ermöglichen. Dabei wurden auch Risiken, denen sie in diesem Zusammenhang ausgesetzt sind, diskutiert.
Dieser Bericht fasst die wichtigsten Aspekte der DGD-Diskussionen zusammen. Er liegt ausschließlich in englischer Sprache vor.
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Quelle: UN Ausschuss für die Rechte des Kindes