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GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN

Veröffentlicht am 11.06.24

Zum Begriff der persönlichen Integrität im Jugendschutz

Torsten Krause, Yola Kretschmann, Aaron Yacob
Ansicht: Zum Begriff der persönlichen Integrität im Jugendschutz

Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes den Rechtsbegriff der persönlichen Integrität neu in das Jugendschutzgesetz eingeführt. Der Text unterbreitet in englischer Sprache ein Verständnis des Schutzziels, welches anhand der Reformbegründung sowie weiterer Entwicklungen im Themenfeld hergeleitet wird. Demnach umfasst die persönliche Integrität den Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit sowie der persönlichen Daten. Insbesondere sind die altersgerechte und zukunftsoffene Entwicklung sowie die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung der Minderjährigen sicherzustellen. Die Ausnutzung von Unerfahrenheit und Alter, eine wirtschaftliche Ausbeutung sowie die kommerzielle oder andere zweckfremde Verarbeitung und Verbreitung von Nutzendendaten stehen im Umkehrschluss dem Schutz der persönlichen Integrität entgegen.


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