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BESONDERER SCHUTZ

Veröffentlicht: Mai 2011 Veröffentlicht am 11.05.17

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Konvention Nr. 210; Istanbul

Europarat
Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Dieses Übereinkommen ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Die Definition von „Frau“ beinhaltet auch Mädchen unter 18 Jahren.

Besondere Relevanz in Bezug auf Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt findet Artikel 17, der private Sektoren und Medien in die Pflicht nimmt. Die Vertragsparteien sowie private Sektoren werden dazu aufgefordert, bei Kindern, Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern Fähigkeiten zu schulen, die ihnen im digitalen Umfeld durch sexuelle oder gewalttätige Art schädigen könnten. Außerdem soll der private Sektor Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festlegen, um Gewalt an Frauen zu verhüten und die Achtung der Würde zu erhöhen.


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Quelle: Europarat


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