BESONDERER SCHUTZ
Übereinkommen über Computerkriminalität
ETS Nr. 185; Budapest
Das Übereinkommen ist die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet oder sonstiger Computernetze begangene Straftaten. Es betrifft vor allem Verletzungen des Urheberrechts, Betrug per Computer, Kinderpornographie und Verstöße gegen die Sicherheit von elektronischen Netzen. Das Übereinkommen enthält auch eine Reihe von Ermächtigungen und Verfahrensvorschriften wie etwa zur Suche in Computernetzen und zum Abfangen von Nachrichten.
Hauptzweck ist laut der Präambel die Verfolgung einer gemeinsamen Strafrechtspolitik zum Schutz der Gesellschaft vor Straftaten per Computer (sog. cybercrimes), und zwar insbesondere durch entsprechende gesetzliche Regelungen und die Förderung internationaler Zusammenarbeit.
In Titel 3 wird besonders Bezug genommen auf Straftaten mit Bezug auf Kinderpornographie, u.a. darunter stehende Handlungen benannt und definiert.
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Quelle: Europarat