BESONDERER SCHUTZ
Datenschutz leicht erklärt: Interaktive Checkliste für Anbieter von Kinderangeboten veröffentlicht
Hilfestellungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Quelle: https://www.fsm.de/de
Mit dem Titel „Kinderseiten und DSGVO: Das geht gut!“ erschien am 08.10.18 eine neue Publikation der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von Onlineinhalten für Kinder wie Websites, Apps und andere digitale Angebote. In einer auch für Laien verständlichen Form werden die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung praxisnah erklärt. Die Pflichten für Anbieter sind in einer Checkliste mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt. Die Handlungsanleitungen für die Umsetzung können an den eigenen Angeboten entlang der jeweils enthaltenen Inhalte und Funktionen analysiert und datenschutzgerecht überarbeitet werden. Die Handreichung bündelt auf diese Weise fundierte juristische Informationen in einem medienpädagogischen Kontext für die vielfältigen digitalen Kinderangebote in Deutschland.
Anbieter von Kinderonlineinhalten tragen maßgeblich zu positiven ersten Onlineerfahrungen von Kindern bei. Ziel der Broschüre ist daher auch die Sensibilisierung der Anbieter für den Online-Datenschutz. Dadurch wird die Aufmerksamkeit für dieses Thema auch bei deren Zielgruppen Kinder, Jugendliche sowie Eltern und pädagogische Fachkräfte erzeugt. Die Handreichung enthält außerdem umfangreiche Verweise auf weitere Informationen und Anlaufstellen zur Beratung sowie Positivbeispiele. Weitere Informationen: www.fsm.de/de/datenschutz-bei-kinderangeboten
Die Erstellung der Broschüre erfolgte in enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit den Partnern fragFINN e.V., Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und Seitenstark e.V.. Das Vorhaben wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
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