BESONDERER SCHUTZ
Stellungnahme zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E)
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 15. März 2022 konkrete Vorschläge für eine Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) beschlossen und zur Diskussion gestellt.
Mit der Reform des JMStV verbinden die Länder insbesondere das Ziel, die Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes in Deutschland zu verbessern. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen demnach optimiert und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sieht einen geräteweiten, individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stehen Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt. Dabei erfolgt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, in dem jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich ist und bleibt. So erfolgt insbesondere die inhaltliche Bewertung der Angebote nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt nicht. Anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz werden besonders berücksichtigt. Außerdem enthält der Entwurf des JMStV Anpassungen die das Zusammenspiel mit den Regelungen des JuSchG verbessern sollen.
Weiterführende Informationen zum Novellierungsprozess finden Sie hier.
Die Stiftung Digitale Chancen hat den Entwurf kommentiert, der Text steht hier zum Download zur Verfügung.
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