Die Debatte um altersabhängige Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen für bestimmte digitale Dienste und Plattformen ist durch die am 11. Juni veröffentlichte Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“, des Deutschen Ethikrates bereichert worden. Schon der Titel stellt eine Nähe zur Allgemeinen Bemerkung #25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld“ her, und der Inhalt bestätigt eine auf den Kinderrechten basierte Haltung des Ethikrates.