• Kinderrechtsorganisationen fordern dauerhaften Rechtsrahmen gegen sexualisierte Gewalt im Netz

    Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum muss weiter effektiv verfolgt werden können. Ab dem 3. April 2026 sind Online-Plattformen in der EU jedoch nicht mehr dazu berechtigt, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf ihren Plattformen zu ermitteln und zu melden. Die EU-Gesetzgeber haben vergangene Woche keine Einigung zur Verlängerung der dafür notwendigen Ausnahmeregelung zur ePrivacy-Richtlinie erzielt.

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  • UNICEF: Kindeswohl konsequent priorisieren

    UNICEF Deutschland hat ein Policy-Papier veröffentlicht, dass sich mit den digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen befasst. Dabei werden einerseits Chancen digitaler Medien aufgezeigt, wie beispielsweise sozialer Austausch und die Pflege von Beziehungen. Ebenso thematisiert werden jedoch auch Risiken, die zu Gewalterfahrungen im Netz führen können, darunter Online-Mobbing. In der Veröffentlichung werden zudem Stimmen von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen, die ihre Sichtweisen teilen. Abschließend formuliert UNICEF Forderungen für mehr Sicherheit in der digitalen Welt.

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  • Digitalisierung kindgerecht: UN-Kinderrechteausschuss weist bei Kinderrechten in der digitalen Welt den Weg

    Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz.

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  • Menschenrechtsfolgeabschätzung findet Weg in ICANN-Prozesse

    Vom 7. bis zum 12. März kam die Multistakeholder-Gemeinschaft beim ICANN 85 Community Forums in Mumbai (Indien) zusammen. Gemeinsam galt es, aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Internets zu beraten. Dabei standen aus Sicht des Projektes „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen die Arbeit für die Entwicklung und Implementierung einer Menschenrechtsfolgeabschätzung ebenso im Fokus wie die anstehende Entscheidungsfindung zum Umgang mit dringlichen Anfragen (Urgent Requests) im Kontext der Plattform zur Abfrage von Registrierungsdaten (RDRS).

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  • Kinderrechte im DNS adressieren

    Vom 7. bis zum 12. März kommt in Mumbai (Indien) die Multistakeholder-Gemeinschaft beim ICANN 85 Community Forum zusammen, um aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Internets zu beraten. Dabei stehen u.a. die (fortgesetzte) Bearbeitung des Anliegens für eine Universal Acceptance, die Entwicklung und Implementierung eines Prozesses zur Menschenrechtsfolgeabschätzung (HRIA) innerhalb der ICANN-Strukturen sowie Anwendungen des Domain Name Systems im Fokus. Auch die weitere Vorbereitung der nächsten Runde zur Vergabe generischer Top Level Domains (gTLD) wird viele Gremien beschäftigen.

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